Labortests zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ist ein entscheidender Schritt bei der Markteinführung von Produkten. Wir bieten akkreditierte Laborprüfungen und fachkundige Beratung, um Sie bei der Einhaltung nationaler und internationaler Sicherheitsstandards zu unterstützen.

Spezifische Migrationsprüfung – Elemente in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission

EN 13130-1
Bestimmung der spezifischen Migration der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 2020/1245 der Kommission (15. Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission) aufgeführten Elemente. Der Anhang enthält folgende Elemente und spezifische Migrationsgrenzwerte (SML) für jedes Element: Element Symbol SML [mg/kg] Cadmium Cd Nicht nachweisbar (LOD 0,002) Arsen As Nicht nachweisbar (LOD 0,01) Blei Pb Nicht nachweisbar (LOD 0,01) Quecksilber Hg Nicht nachweisbar (LOD 0,01) Chrom Cr Nicht nachweisbar (LOD 0,01) Nickel Ni 0,02 Antimon Sb 0,04 Kobalt Co 0,05 Europium Eu 0,05 (Summe) Gadolinium Gd Lanthan La Terbium Tb Lithium Li 0,6 Mangan Mn 0,6 Aluminium Al 1 Barium Ba 1 Kupfer Cu 5 Zink Zn 5 Eisen Fe 48 Calcium Ca – Magnesium Mg – Kalium K – Natrium Na – Die Dienstleistung ist mit allen herkömmlichen Lebensmittelsimulanzien verfügbar: Wasserbasierte Simulanzien: Wasser, 3 % Essigsäure, 10 % Ethanol, 20 % Ethanol, 50 % Ethanol (Simulanzien A, B, C und D1), Lösungsmittelsimulanzien: 95 % Ethanol, Isooctan (Simulanzien D2e und D2i), Pflanzenöl (Simulanz D2), Tenax-Adsorptionsmittel (Simulanz E). Die Kosten der Analyse hängen von der Anzahl der Proben, dem gewünschten Untersuchungsumfang und dem verwendeten Lebensmittelsimulanz ab.
215–588 €
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PFAS in Kunststoffen, Papier und anderen festen Materialien

CEN/TS 15968, EN 17681-1, EN 17681-2
Gezielte Analyse und Quantifizierung von PFAS-Verbindungen in verschiedenen Materialien mit akkreditierten internen LC-MS/MS-Methoden. Anzahl der durch die Methode abgedeckten Substanzen 77 analysierte Substanzen, 126 aufgeführte Substanzen (Salze analysierter Säuren, Alkohole usw.), Insgesamt 203 gemeldete Substanzen, Eine Liste der Substanzen wird in einem separaten Anhang zusammen mit dem Angebot bereitgestellt. Beispiele für Zielanalyten sind PFOS, PFOA, PFHxS und PFNA. Die vollständige Liste der Verbindungen ist auf Anfrage erhältlich. Neben Kunststoff und Papier eignet sich die Messung auch für Textilien, Leder, Holz, Metalle, Farben und Beschichtungen. Eine häufige Anwendung dieser Analyse ist die Bewertung der Konformität mit den EU- und US-Vorschriften zu PFAS in Lebensmittelverpackungen. Wenn dies das Ziel ist, sollte zusätzlich zum gezielten Screening eine Analyse des gesamten (organischen) Fluors (TOF) durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein kombiniertes Angebot, das beide Analysen umfasst.
365 €
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Gesamtfluor in Kunststoffen, Papier und anderen brennbaren Materialien

ASTM D7359-23, EN 14582, EN 15408, …
Wir bieten mehrere akkreditierte Methoden zur Bestimmung des Gesamtfluorgehalts (TF) in brennbaren Materialien an: EN 14582, basierend auf der Verbrennungs-Ionenchromatographie (CIC). Die Methode wird vom Nordischen Ministerrat als schnelle und leistungsstarke Screeningtechnik für den Gesamtfluorgehalt empfohlen., EN 15408 unter Verwendung einer Sauerstoffbombenverbrennung, gefolgt von Ionenchromatographie (IC). Diese Methode kann auf Kunststofffolien und -granulate angewendet werden; außerdem ist es möglich, den Gesamtgehalt an S, Cl und Br zu bestimmen., ASTM D7359-23, basierend auf oxidativer pyrohydrolytischer Verbrennung, gefolgt von CIC.. Die am besten geeignete Methode wird in der Regel anhand der Probenmatrix ausgewählt. Bitte informieren Sie uns jedoch, falls eine bestimmte Norm eingehalten werden soll. Die Probenvorbereitung (Lufttrocknung und Vermahlung der Probe auf Partikel <1 mm) ist im angezeigten Preis enthalten. Diese Analyse wird häufig verwendet, um die Konformität von Verpackungsmaterialien mit der PFAS-Beschränkung in der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) zu bewerten. Wenn der TF-Gehalt 50 mg/kg (ppm) nicht überschreitet, kann das Material ohne weitere Prüfungen als konform angesehen werden.
167 €
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Phthalat-Analysenpaket (REACH)

Phthalate sind eine Gruppe von Chemikalien, die weit verbreitet als Weichmacher eingesetzt werden und Kunststoffe flexibler und haltbarer machen. Sie werden außerdem als Zusatzstoffe in Produkten wie Kosmetika und Körperpflegeartikeln verwendet. Mehrere Phthalate wurden als endokrinschädigende Substanzen oder als fortpflanzungstoxische Chemikalien identifiziert. Eine Exposition gegenüber Phthalaten kann erfolgen durch: Orale Exposition Lebensmittel: Die Exposition erfolgt durch Migration aus Lebensmittelverpackungen., Kinderspielzeug: Kinder nehmen Spielzeug häufig in den Mund.., Inhalation: Das Einatmen von Staub aus Vinylböden oder von Duftstoffen (z. B. Parfüms) kann zu einer Belastung mit Phthalaten über die Inhalation führen., Hautkontakt: Phthalate, die in Kosmetika, Lotionen und Seifen enthalten sind, können über die Haut aufgenommen werden.. Für andere aufgeführte Matrizes außerhalb von Kosmetika umfasst das Analysenpaket die folgenden Stoffe, die in der REACH-Zulassungsliste enthalten sind: Substanz Abkürzung CAS-Nummer Diisobutylphthalat DIBP 84-69-5 Dibutylphthalat DBP 84-74-2 Benzylbutylphthalat BBP 85-68-7 Bis(2-ethylhexyl)phthalat DEHP 117-81-7 Di(n-octyl)phthalat DNOP 117-84-0 Diisononylphthalat DINP 68515-48-0 Diisodecylphthalat DIDP 26761-40-0 Produkte, die beschränkte Phthalate in Konzentrationen von mehr als 0,1 % enthalten, können vom Markt genommen werden. Das Analysenpaket für kosmetische Produkte umfasst die folgenden Phthalate: Substanz Abkürzung CAS-Nummer Bis(2-ethylhexyl)phthalat DEHP 117-81-7 Benzylbutylphthalat BBP 85-68-7 Dibutylphthalat DBP 84-74-2 Diisononylphthalat DINP 68515-48-0 Di(n-octyl)phthalat DNOP 117-84-0 Diisodecylphthalat DIDP 26761-40-0 Alle oben genannten Stoffe sind in kosmetischen Mitteln verboten (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).
241 €
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Spezifische Migrationsprüfung – Ammoniumion und Elemente des Anhangs II der Verordnung (EU) 2020/1245 der Kommission

EN 13130-1
Spezifische Migration der in Anhang II der Verordnung (EU) 2020/1245 der Kommission vom 2. September 2020 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 aufgeführten Elemente. Die Prüfung umfasst die folgenden Elemente: Lithium (Li), Natrium (Na), Magnesium (Mg), Aluminium (Al), Kalium (K), Calcium (Ca), Chrom (Cr), Mangan (Mn), Eisen (Fe), Kobalt (Co), Nickel (Ni), Kupfer (Cu), Zink (Zn), Arsen (As), Cadmium (Cd), Antimon (Sb), Barium (Ba), Lanthan (La), Europium (Eu), Gadolinium (Gd), Terbium (Tb), Quecksilber (Hg), Blei (Pb), Summe der Lanthanoide – Eu, Gd, La, Tb. Darüber hinaus umfasst die Prüfung eine spezifische Migrationstestung des Ammoniumions, die getrennt von der elementaren Migrationsanalyse durchgeführt wird.
430 €
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Analyse von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC)

Die Analyse von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) ermöglicht ein umfassendes Materialscreeing auf SVHC‑Substanzen, die in der Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) aufgeführt sind. Die für die Analyse verwendete Stoffliste wird regelmäßig aktualisiert, sobald neue Überarbeitungen von der ECHA (zweimal pro Jahr) veröffentlicht werden. Die maximal zulässige Konzentration eines beliebigen Stoffes auf der SVHC-Liste beträgt 0,1 Massen-%. Wenn das Produkt mehr als 0,1 % (Gew.-%) eines SVHC-Stoffes enthält, muss die ECHA informiert werden und den Kunden sind auf Anfrage Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses bereitzustellen. Kontaktieren Sie uns, um ein Angebot für das Screening Ihres Materials auf SVHCs anzufordern. Der Preis der Analyse hängt von der Art der Probe ab.
400–700 €
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Plan zur biologischen Bewertung (BEP)

ISO 10993-1
Ein biologischer Bewertungsplan (BEP) ist ein entscheidender Bestandteil bei der Bewertung der Sicherheit eines Medizinprodukts. Er umfasst eine detaillierte Untersuchung verschiedener Aspekte, wie das Design und die Struktur des Produkts, seine Materialzusammensetzung, den Herstellungsprozess und mögliche Verunreinigungen, den bestimmungsgemäßen Gebrauch, vorhandene Testergebnisse und die klinische Vorgeschichte. Der BEP stellt sicher, dass das Gerät ausreichenden Biokompatibilitätstests unterzogen wird, wobei die Prüfparameter gemäß der Norm ISO 10993-1 ausgewählt werden. Als Hersteller müssen Sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens über einen BEP verfügen, um die Sicherheit Ihres Medizinprodukts nachzuweisen. Der BEP sollte während der frühen Entwurfsphase des Medizinprodukts erstellt werden. In diesem Stadium können Hersteller potenzielle biologische Risiken im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Verwendung, den Materialien und den Komponenten des Produkts identifizieren. Ein neuer BEP oder Aktualisierungen eines bestehenden BEP können auch erforderlich sein, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen am Design oder an der Materialzusammensetzung des Produkts vorgenommen werden. Bei Measurlabs können wir für eine Vielzahl von Medizinprodukten einen BEP erstellen und Hersteller gleichzeitig während des gesamten Prozesses begleiten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie ein neues Produkt entwickeln, eine Zulassung anstreben, Änderungen an einem bestehenden Produkt vornehmen, Überwachungsarbeiten nach dem Inverkehrbringen oder präklinische Prüfungen durchführen.  Wir erstellen Ihnen auch gern ein Angebot für Biokompatibilitätsprüfungen gemäß dem BEP sowie einen biologischen Bewertungsbericht (BER), in dem die Ergebnisse der biologischen Bewertung zusammengefasst werden.
6.400 €
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Eingeschränkte Stoffe in Teilen von Metallschmuck (REACH)

EN 12472, EN 1811
Prüfung auf Schadstoffe in Metallschmuckteilen gemäß den Anforderungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Das Testpaket umfasst die folgenden Prüfungen: Übertragung von Nickel aus Schmuck auf den menschlichen Körper. Grenzwert für Erststechschmuck: 0,2 µg/cm2/Woche. Für sonstigen Schmuck beträgt der Grenzwert 0,5 µg/cm2/Woche., Cadmium (Konzentrationsprüfung, Grenzwert 0,01 Gew.-%), Blei (Konzentrationsprüfung, Grenzwert 0,05 Gew.-%). HINWEIS: Der angegebene Preis gilt für einzelne Schmuckteile (z. B. Ohrhaken) und basiert auf kleinen Mustersätzen. Besteht das Schmuckstück aus mehreren Teilen (z. B. Ohrringverschluss, Nadel und Schwingmechanismus), müssen alle Teile des Musters geprüft werden. Der Analysepreis gilt pro Teil. Bei größeren Musteranzahlen wird ein Rabatt gewährt. Bitte fordern Sie ein Angebot von unseren Experten an, wenn das zu prüfende Produkt mehrere Teile oder Materialien umfasst oder Sie eine größere Anzahl von Mustern auf einmal liefern möchten.
240 €
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Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Festproben

GC-MS-Analyse von 16 PAH-Verbindungen, die von der US-Umweltschutzbehörde (EPA) als Schadstoffe mit hoher Priorität eingestuft sind. Die analysierten PAK-Verbindungen sind: Naphthalin [CAS: 91-20-3], Acenaphthylen [CAS: 208-96-8], Acenaphthen [CAS: 83-32-9], Fluoren [CAS: 86-73-7], Phenanthren [CAS: 85-01-8], Anthracen [CAS: 120-12-7], Fluoranthen [CAS: 206-44-0], Pyren [CAS: 129-00-0], Benz(a)anthracen [CAS: 56-55-3], Chrysen [CAS: 218-01-9], Benzo(b)fluoranthen [CAS: 205-99-2], Benzo(k)fluoranthen [CAS: 207-08-9], Benzo(a)pyren [CAS: 50-32-8], Dibenzo(a,h)anthracen [CAS: 53-70-3], Benzo(ghi)perylen [CAS: 191-24-2], Indeno(1,2,3-cd)pyren [CAS: 193-39-5].
166 €
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Vertikale Flammenausbreitung gemäß UN/ECE-Regelung Nr. 118, Anhang 8

ECE R118 annex 8
Die Brenngeschwindigkeit von vertikal eingebauten Materialien, die für Fahrzeuge und Busse vorgesehen sind, muss vor der Zulassung mit der UN/ECE-R118-Prüfung gemäß Anhang 8 getestet werden. Measurlabs bietet diese und andere akkreditierte R118-Brandprüfungen an. Bei Erfüllung der in Anhang 8 dargelegten Anforderungen werden zugleich die Anforderungen an die horizontale Flammenausbreitung (Anhang 6) erfüllt. Beim Prüfverfahren wird die der Einwirkung ausgesetzte Seite des vertikal montierten Prüfkörpers von unten beflammt, und die Brenngeschwindigkeit wird in mm/min gemessen.
1.229–1.634 €
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Horizontale Flammenausbreitung gemäß UN/ECE-Regelung Nr. 118, Anhang 6

ECE R118 annex 6
Die Brenngeschwindigkeit von horizontal eingebauten Materialien, die für den Einsatz in Fahrzeugen und Bussen vorgesehen sind, muss mit der UN/ECE-R118-Anhang-6-Prüfung getestet werden, bevor sie für die Verwendung zugelassen werden können. Measurlabs bietet diese und die anderen R118-Prüfungen mit Akkreditierung an. Beim Prüfverfahren wird die exponierte Seite des Prüfkörpers von unten beflammt, und die Brenngeschwindigkeit wird gemessen und in mm/min angegeben.
824–1.229 €
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Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) – REACH-Konformität

AfPS GS 2019:01 PAK
Analyse von PAH-Verbindungen in Kunststoffen, Gummi, Papier, Karton sowie in daraus hergestellten Erzeugnissen (z. B. Textilien, Spielwaren, Verpackungsmaterialien) gemäß den Anforderungen der REACH-Verordnung. Das Testpaket umfasst die folgenden Substanzen: Benzo(a)pyren [Benzo(def)chrysen] [CAS: 50-32-8], Benzo(e)pyren [CAS: 192-97-2], Benzo(a)anthracen [CAS: 56-55-3], Chrysen [CAS: 218-01-9], Benzo(b)fluoranthen [CAS: 205-99-2], Benzo(j)fluoranthen [CAS: 205-82-3], Benzo(k)fluoranthen [CAS: 207-08-9], Dibenzo(a,h)anthracen [CAS: 53-70-3].
184 €
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Schmelzverhalten schmelzbarer Materialien gemäß UN/ECE-Regelung Nr. 118, Anhang 7

ECE R118 annex 7
Das Schmelzverhalten schmelzbarer Materialien, die in bestimmten Kraftfahrzeugen verwendet werden, ist gemäß Anhang 7 der UN/ECE-Regelung Nr. 118 zu bestimmen. In der Prüfung wird überwacht, ob die Probe entzündet wird, brennende Tropfen bildet und ob diese Tropfen die unter der Probe platzierte Watte entzünden. Damit das Material die Prüfung besteht, dürfen sich keine brennenden Tropfen bilden, die die Watte entzünden. Measurlabs kann akkreditierte Prüfberichte für die UN/ECE-R118-Prüfung nach Anhang 7 sowie für die Prüfungen nach Anhang 6 und Anhang 8 anbieten. Anisotrope Materialien müssen von beiden Seiten geprüft werden, was bedeutet, dass die doppelte Anzahl an Proben erforderlich ist.
1.229–1.634 €
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Duftallergene in kosmetischen Mitteln (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009)

Analyse von Duftallergenen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Dieses umfassende GC-MS/MS-Screening erfasst Substanzen, die durch die Verordnung (EU) 2023/1545 dem Anhang III der Verordnung über kosmetische Mittel hinzugefügt wurden und die Allergenliste um Dutzende neuer Einträge erweitern. Einige verbotene Stoffe, wie etwa Lilial und Lyral, werden ebenfalls geprüft. Die folgenden Substanzen sind in der Analyse enthalten: Substanz Referenznummer in der Verordnung 1223/2009 Status Benzylalkohol 45 Beschränkt (Anhang III) 6-Methylcumarin 46 Beschränkt (Anhang III) Amylcinnamal 67 Beschränkt (Anhang III) Cinnamylalkohol 69 Beschränkt (Anhang III) Citral, Geranial, Neral 70 Eingeschränkt (Anhang III) Eugenol 71 Beschränkt (Anhang III) Hydroxycitronellal 72 Beschränkt (Anhang III) Isoeugenol 73 Eingeschränkt (Anhang III) Amylcinnamylalkohol 74 Beschränkt (Anhang III) Benzylsalicylat 75 Beschränkt (Anhang III) Cinnamal 76 Beschränkt (Anhang III) Cumarin 77 Eingeschränkt (Anhang III) Geraniol 78 Beschränkt (Anhang III) Anisalkohol 80 Eingeschränkt (Anhang III) Benzylcinnamat 81 Beschränkt (Anhang III) Farnesol 82 Beschränkt (Anhang III) Linalool 84 Eingeschränkt (Anhang III) Benzylbenzoat 85 Beschränkt (Anhang III) Citronellol 86 Eingeschränkt (Anhang III) Hexylcinnamal 87 Beschränkt (Anhang III) Limonen 88 Eingeschränkt (Anhang III) Methyl-2-octynoat 89 Eingeschränkt (Anhang III) alpha-Isomethylionon 90 Beschränkt (Anhang III) Evernia-prunastri-Extrakt 91 Beschränkt (Anhang III) Evernia-furfuracea-Extrakt 92 Beschränkt (Anhang III) Moschusxylol 96 Beschränkt (Anhang III) Moschusketon 97 Eingeschränkt (Anhang III) Methyleugenol 102 Beschränkt (Anhang III) Alpha-Terpinen 131 Beschränkt (Anhang III) Terpinolen 133 Beschränkt (Anhang III) Acetylhexamethylindan (Phantolid) 134 Eingeschränkt (Anhang III) 4-tert.-Butyldihydrozimtalkaldehyde (Bourgenoal) 155 Beschränkt (Anhang III) Summe der Rosenketone: Alpha-Damascon, cis-Rosenketon 1, trans-Rosenketon 1, Rosenketon 4 (Damascon), Rosenketon 3 (Delta-Damascon), trans-Rosenketon 3, cis-Rosenketon 2 (cis‑Beta-Damascon), trans-Rosenketon 2 (trans‑Beta-Damascon) 157 Beschränkt (Anhang III) 3-Propylidenphthalid 175 Beschränkt (Anhang III) Acetylhexamethyltetralin (Tonalid) 182 Beschränkt (Anhang III) Methyl-N-methylanthranilat 323 Beschränkt (Anhang III) Methylsalicylat 324 Beschränkt (Anhang III) Acetylcedren 327 Beschränkt (Anhang III) Amylsalicylat 328 Beschränkt (Anhang III) Anethol (analysiert als trans-Anethol) 329 Eingeschränkt (Anhang III) Benzaldehyd 330 Eingeschränkt (Anhang III) Kampfer 331 Beschränkt (Anhang III) Beta-Caryophyllen 332 Eingeschränkt (Anhang III) Carvon 333 Beschränkt (Anhang III) Dimethylphenethylacetat (analysiert als Dimethylbenzylcarbinylacetat) 334 Beschränkt (Anhang III) Hexadecanolacton 335 Eingeschränkt (Anhang III) Hexamethylindanopyran 336 Beschränkt (Anhang III) Linalylacetat 337 Eingeschränkt (Anhang III) Menthol 338 Beschränkt (Anhang III) Trimethylcyclopentenyl-Methylisopentenol 339 Beschränkt (Anhang III) Salicylaldehyd 340 Beschränkt (Anhang III) Santalol (analysiert als Alpha-Santalol, Beta-Santalol, Santalol (Summe der Isomere)) 341 Eingeschränkt (Anhang III) Sclareol 342 Eingeschränkt (Anhang III) Terpineol (analysiert als alpha-Terpineol, beta-Terpineol, gamma-Terpineol, Terpineol (Summe der Isomere)) 343 Beschränkt (Anhang III) Tetramethylacetyloctahydronaphthaline 344 Beschränkt (Anhang III) Trimethylbenzolpropanol 345 Eingeschränkt (Anhang III) Vanillin 346 Eingeschränkt (Anhang III) Versalide 362 Eingeschränkt (Anhang III) Eugenylacetat 368 Beschränkt (Anhang III) Geranylacetat 369 Beschränkt (Anhang III) Isoeugenylacetat 370 Beschränkt (Anhang III) Pinen (analysiert als α-Pinen, β-Pinen, Pinen (Summe der Isomere)) 371 Beschränkt (Anhang III) Moschusambrette 414 Verboten (Anhang II) Mosken 421 Verboten (Anhang II) Moschus-Tibeten 422 Verboten (Anhang II) 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)cyclohex-3-en-1-carbaldehyd (Lyral) 1380 Verboten (Anhang II) 2,6-Dihydroxy-4-methyl-benzaldehyd (Atranol) 1381 Verboten (Anhang II) 3-Chlor-2,6-dihydroxy-4-methylbenzaldehyd (Chloroatranol) 1382 Verboten (Anhang II) 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (Lilial) 1666 Verboten (Anhang II) Traseolid (Moschusduftstoff) – Nicht aufgeführt Cashmeran (Moschusduft) – Nicht aufgeführt Celestolid (Moschusduftstoff) – Nicht aufgeführt In den meisten Fällen muss das Vorhandensein einzelner Duftstoffallergene auf der Verpackung von Kosmetika angegeben werden, wenn ihre Konzentration 0,001 % in Leave-on-Produkten oder 0,01 % in Rinse-off-Produkten überschreitet. Detailliertere Beschränkungen sind in den Anhängen zur konsolidierten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt.
595 €
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Mykotoxin-Testpaket (Verordnung (EU) Nr. 2023/915)

EN 14132, EN 15791
Analysenpaket für Mykotoxine gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/915 der Kommission, einschließlich der folgenden Bestimmungen: Aflatoxin B1, B2, G1, G2, Ochratoxin A, T-2-, HT-2-Toxine, Deoxynivalenol, Zearalenon. Die Untersuchung der aufgeführten Mykotoxine ist in der Regel für nahezu alle Arten von Getreide und Getreideerzeugnissen erforderlich, einschließlich Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder. Wir können zudem weitere Mykotoxinanalysen anbieten, unter anderem für Mutterkornalkaloide, Patulin und Alternaria-Toxine. Zögern Sie nicht, weitere Informationen anzufordern oder ein Angebot einzuholen.
330 €
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Nanopartikelanalyse gemäß REACH

Die folgenden Analysen sind in diesem Nanopartikel-Analysenpaket enthalten, das zur Charakterisierung von Nanoformen gemäß der REACH-Verordnung vorgesehen ist. Partikelgrößenverteilung und Aspektverhältnisse mittels REM-EDX Vorbereitung mit Isopropanol, Probenverteilung auf einem Objektträger mit Zentrifugation, REM-Analyse und Partikelzählung mittels Bildanalyse, Nachweis und Klassifizierung von Nanopartikeln gemäß der Empfehlung der EU-Kommission von 2022 zur Definition von Nanomaterial, Bericht der Partikelgrößenverteilungsparameter (PSD) für etwa 300 Partikel, einschließlich der folgenden: KFK-Diagramm, kumulativ und individuell., Feret min (min, d10, d25, d50, d75, d90, d95, max), Feret max (min, d10, d25, d50, d75, d90, d95, max), Äquivalenter Kreisdurchmesser (min, d10, d25, d50, d75, d90, d95, max), Seitenverhältnis (Berechnung basierend auf den einzelnen Feret-min- und Feret-max-Messungen), Anzahlbasierte Nano-Fraktion (%).. Kristallphasenanalyse mittels XRD/Rietveld-Methode Probenvorbereitung: Trocknung, Vermahlung, Röntgenpräparation, Röntgendiffraktionsanalyse (XRD) über einen Winkelbereich von 10° bis 90°, Identifizierung der in der Probe vorhandenen kristallinen Phasen, Semiquantitative Analyse der Phasenverteilung mittels Rietveld-Methode, Auswertung von Diffraktogrammen. Chemische Zusammensetzung/Reinheit mittels ICP-AES- und CHNS-Analyse ICP-AES-Quantifizierung anorganischer und metallischer Elemente: Ag, Al, As, B, Ba, Be, Bi, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, Fe, K, Li, Mg, Mn, Mo, Na, Ni, P, Pb, S, Se, Sb, Si, Sn, Sr, V, Zn, Ti und Tl, Bestimmung von C, H, N und S mit einem Elementar-Analysator. Berechnung der volumenspezifischen Oberfläche (VSSA) und des VSSA-Durchmessers (optional) Messung der BET-spezifischen Oberfläche von Pulvern durch Stickstoffadsorption, Bestimmung der wahren (Skelett-)Dichte mittels He-Pyknometrie, ohne Berücksichtigung der intergranularen und intragranularen Porosität, Beide Analysen umfassen die Probenvorbereitung. Sie können ein Angebot für die Analyse über das untenstehende Formular anfordern. Bitte beachten Sie, dass die OECD-Leitlinie 125 für diese Analyse nicht gilt.
2.200–2.968 €
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Bericht zur biologischen Bewertung (BER)

ISO 10993-1
Ein biologischer Bewertungsbericht (BER) bzw. ein Bericht zur biologischen Risikobewertung (BRA) fasst die Ergebnisse biologischer Bewertungsstudien zusammen, bewertet sie und kommt zu einer Schlussfolgerung hinsichtlich des biologischen Risikos des Medizinprodukts. Er stellt eine umfassende Analyse dar, die chemische und biologische Testergebnisse sowie die toxikologische Bewertung der Extractables berücksichtigt, die während der Verwendung des Produkts freigesetzt werden könnten. Der biologische Bewertungsbericht wird im Rahmen der Zulassung benötigt und erfordert häufig umfassende Fachkenntnis bei der biologischen Risikobewertung von Medizinprodukten, wobei die Anforderungen der Normenfamilie ISO 10993 sowie der lokalen Vorschriften (FDA, MDR) berücksichtigt werden müssen. Der biologische Bewertungsplan (BEP) und alle erforderlichen Prüfungen müssen abgeschlossen sein, bevor der BER erstellt werden kann. Measurlabs kann Hersteller von Medizinprodukten bei der Erstellung eines BER unterstützen. Wir können außerdem die erforderlichen Prüfungen sowie einen BEP bereitstellen, falls diese noch nicht durchgeführt wurden.
8.750 €
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Flüchtige organische Verbindungen (VOC) im Wasser

EPA 5021A, EPA 624, EPA 8015, …
Bestimmung ausgewählter flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in Wasser unter Verwendung der GC-MS- und GC-FID-Techniken. Die Analyse kann nach den folgenden Normverfahren durchgeführt werden: EPA 624, EPA 5021A, EPA 8260, EPA 8015, EN ISO 10301, ISO 11423-1 und EN ISO 15680 Die Analyseergebnisse werden in µg/l angegeben. Die Analyse umfasst die folgenden Analyten: Analyt: Berichtsnachweisgrenzen: Chlormethan 1 µg/l Brommethan 1 µg/l Dichlormethan 0,1 µg/l Dibrommethan 1 µg/l Bromchlormethan 2 µg/l Trichlormethan (Chloroform) 0,1 µg/l Tribrommethan (Bromoform) 0,2 µg/l Bromdichlormethan 0,1 µg/l Dibromchlormethan 0,1 µg/l Summe aus 4 Trihalomethanen 0,5 µg/l Tetrachlormethan 0,1 µg/l Trichlorfluormethan 1 µg/l Dichlordifluormethan 1 µg/l Monochlorethan 1 µg/l 1,1-Dichlorethan 0,1 µg/l 1,2-Dichlorethan 0,1 µg/l 1,2-Dibromethan 0,5 µg/l 1,1,1-Trichlorethan 0,1 µg/l 1,1,2-Trichlorethan 0,1 µg/l 1,1,1,2-Tetrachlorethan 0,1 µg/l 1,1,2,2-Tetrachlorethan 1 µg/l Vinylchlorid 0,1 µg/l 1,1-Dichlorethen 0,1 µg/l cis-1,2-Dichlorethen 0,1 µg/l trans-1,2-Dichlorethen 0,1 µg/l Gehalt an 1,2-Dichlorethen 0,2 µg/l Trichlorethylen 0,1 µg/l Summe von 11 chlorierten Kohlenwasserstoffen 1,1 µg/l Tetrachlorethen 0,1 µg/l Summe aus Trichlorethylen und Tetrachlorethen 0,2 µg/l Summe aus 5 chlorierten Ethylenen 0,5 µg/l 1,2-Dichlorpropan 1 µg/l 1,3-Dichlorpropan 1 µg/l 2,2-Dichlorpropan 1 µg/l 1,2,3-Trichlorpropan 1 µg/l 1,2-Dibrom-3-chlorpropan 1 µg/l 1,1-Dichlor-1-propen 1 µg/l cis-1,3-Dichlor-1-propen 1 µg/l trans-1,3-Dichlorpropen 1 µg/l Hexachlorbutadien 1 µg/l 2-Chlortoluol 1 µg/l 4-Chlortoluol 1 µg/l Monochlorbenzol 0,1 µg/l Brombenzol 1 µg/l 1,2-Dichlorbenzol 0,1 µg/l 1,3-Dichlorbenzol 0,1 µg/l 1,4-Dichlorbenzol 0,1 µg/l Gehalt an 3 Dichlorbenzolen 0,3 µg/l 1,2,3-Trichlorbenzol 0,1 µg/l 1,2,4-Trichlorbenzol 0,1 µg/l 1,3,5-Trichlorbenzol 0,1 µg/l Gehalt an 3-Trichlorbenzol 0,4 µg/l Benzol 0,1 µg/l Toluol 0,5 µg/l Ethylbenzol 0,1 µg/l o-Xylol 0,1 µg/l m/p-Xylol 0,2 µg/l Summe Xylole 0,3 µg/l Summe BTEX 1 µg/l Styrol 0,2 µg/l Isopropylbenzol 1 µg/l n-Propylbenzol 1 µg/l 1,2,4-Trimethylbenzol 1 µg/l 1,3,5-Trimethylbenzol 1 µg/l n-Butylbenzol 1 µg/l sec-Butylbenzol 1 µg/l tert-Butylbenzol 1 µg/l p-Isopropyltoluol 1 µg/l Naphthalin 1 µg/l Diisopropylether (DIPE) 0,6 µg/l ETBE (Ethyl-tert-butylether) 0,2 µg/l MTBE (Methyl-tert-butylether) 0,2 µg/l tert-Amyl-ethylether (TAEE) 0,2 µg/l TAME 0,2 µg/l tert-Butylalkohol (TBA) 5 µg/l Ethanol 100 µg/l Wenn Sie an der Analyse einzelner Verbindungen aus einer Probe interessiert sind, kann auch ein individuelles Angebot erstellt werden. Geeignete Probenbehälter für die Analyse können über uns bestellt werden. Probenbehälter, die bei Measurlabs abgeholt werden, sind im Preis der Analyse enthalten, Probenbehälter können jedoch auch gegen eine zusätzliche Gebühr an den Kunden versendet werden.
100 €
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Reinigungsvalidierung von Medizinprodukten gemäß ISO 17664

ANSI ST98, EN 11737-2, ISO 10993-1, …
Zweck von Validierungsstudien zur Aufbereitung ist es nachzuweisen, dass wiederverwendbare Medizinprodukte zwischen den Anwendungen effektiv aufbereitet werden können, sodass Patientinnen und Patienten keinen Krankheitserregern ausgesetzt werden. Abhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck und der Klassifizierung des Produkts können geeignete Aufbereitungsschritte Reinigung, Desinfektion und/oder Sterilisation umfassen. Für die Reinigungsvalidierung im engeren Sinne besteht das Prüfverfahren aus drei Schritten: Simulierte Kontamination mit künstlichen Verschmutzungen, die klinisch relevante Verunreinigungen wie Blut und andere Körperflüssigkeiten realitätsgetreu abbilden., Reinigung (manuell und/oder automatisiert) unter sorgfältiger Beachtung der Herstellerangaben zu Parametern wie Reinigungsmitteln, Reinigungswerkzeugen, Wasserqualität und Temperatur., Inspektion, sowohl visuell als auch unter Verwendung quantitativer, für den Prüfboden relevanter Methoden (z. B. Proteine, Gesamtorganischer Kohlenstoff oder Hämoglobin), um zu beurteilen, ob sich noch Restkontaminationen auf dem Gerät befinden.. Eine erfolgreiche Reinigungsvalidierung ist häufig ausreichend für nichtkritische, wiederverwendbare Geräte wie Blutdruckmanschetten, Monitore und Klemmen. Für semikritische und kritische Geräte sind weitergehende Validierungsstudien zur Desinfektion und/oder Sterilisation erforderlich, die wir ebenfalls anbieten können. Der angegebene Beispielpreis umfasst eine manuelle Reinigungsvalidierungsstudie mit 6 Aufbereitungszyklen sowie Reinigbarkeitsbewertungen mittels visueller Inspektion & Bestimmung des Proteingehalts. Die Ausarbeitung des Prüfprotokolls und die Berichterstellung sind ebenfalls enthalten.
4.831 €
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ASTM D6400: Industrielle Kompostierbarkeit von Kunststoffen und Verpackungen

ASTM D6400
Bestimmung der industriellen Kompostierbarkeit von kunststoffbasierten Produkten und Verpackungen nach ASTM D6400. Die Norm definiert Bestehens-/Nichtbestehens-Kriterien für die Kennzeichnung von Produkten als kompostierbar in kommunalen oder industriellen aeroben Kompostieranlagen und umfasst sowohl das Material selbst als auch den daraus entstehenden Kompost. Für eine vollständige Bewertung der Kompostierbarkeit sind vier komplementäre Prüfungen erforderlich: Aerobe biologische Abbaubarkeit: Proben werden unter Kompostierbedingungen inkubiert und die CO2-Entwicklung wird überwacht; das Bestehens-Kriterium ist ≥90 % Kohlenstoffumwandlung zu CO2 innerhalb des definierten Zeitraums., Desintegration: kompostiertes Material wird durch ein 2 mm-Sieb analysiert; das Bestehens-Kriterium ist ≤10 % verbleibende Fragmentmasse., Ökotoxizität: aus dem Prüfgut erzeugter Kompost wird in Pflanzentests eingesetzt, die Keimrate und Biomasse im Vergleich zu Blindkontrollen messen; beide müssen ≥90 % der Kontrollwerte erreichen., Schwermetalle: Konzentrationen geregelter Metalle im Material oder Rückstand dürfen 50 % der für Komposte und Klärschlämme gemäß EPA-Vorschriften festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.. Die Ergebnisse werden angegeben als prozentuale Kohlenstoffmineralisierung, prozentuale Masse, die die Siebanalyse passiert, Pflanzenkeimrate und relative Biomasse in Prozent der Kontrollen sowie Metallkonzentrationen in mg/kg Trockengewicht. ASTM D6400 ist der primäre Standard zur Absicherung von Aussagen zur industriellen Kompostierbarkeit in den USA. In Europa ist die funktional vergleichbare Norm die EN 13432, auf die in der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verwiesen wird.
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Abbaubarkeit in Meerwasser gemäß OECD 306

OECD 306
Bestimmung der aeroben Abbaubarkeit in Meerwasser gemäß OECD 306; anwendbar auf Chemikalien und organische Materialien, die in entnommenem Meerwasser gelöst oder dispergiert sind. Es stehen zwei Prüfdesigns zur Verfügung: Schüttelkolben und geschlossene Flasche. Meerwasser wird im Feld beprobt und vor der Verwendung hinsichtlich Temperatur, Salzgehalt und optional DOC sowie weiterer Parameter charakterisiert; es kann vor der Inkubation filtriert, abgesetzt oder gealtert werden. Die Inkubationen erfolgen in geschlossenen Glasgefäßen unter aeroben Bedingungen bei etwa 15–20 °C im Dunkeln oder unter diffusem Licht für bis zu 60 Tage. Das Schüttelkolben-Verfahren verfolgt den vollständigen Abbau anhand wiederholter DOC-Messungen über die Zeit, quantifiziert mittels Persulfat/UV, Persulfat bei erhöhter Temperatur oder Hochtemperaturverbrennung., Das geschlossene-Flasche-Verfahren überwacht den Verbrauch an gelöstem Sauerstoff in definierten Intervallen (z. B. an den Tagen 0, 5, 15 und 28). Ergänzende Optionen umfassen heterotrophe Plattenauszählungen, ATP- oder andere mikrobiologische Aktivitätstests sowie spezifische chemische Analysen der Prüfsubstanz.. Die Ergebnisse werden als zeitabhängige Abbaukurven dargestellt. Beim Schüttelkolben-Verfahren werden DOC-basierte Kurven mit Lag-Phase, Steigung und t50 berichtet, wobei der prozentuale Abbau typischerweise nach 60 Tagen angegeben wird. Beim geschlossene-Flasche-Verfahren werden Sauerstoffaufnahme-Kurven mit Lag-Phase und t50 berichtet, wobei der prozentuale Abbau nach 28 Tagen oder zum Testende angegeben wird. Die Daten werden auf standardisierten Formularen mit Plausibilitäts- und Gültigkeitsprüfungen zusammengefasst. Die Methode wird in mehreren regulatorischen Konzepten zur Bewertung von Persistenz und Abbaubarkeit referenziert. Im Rahmen von REACH ist OECD 306 von der ECHA als Methode für die sofortige (ready) Abbaubarkeit neben OECD 301 und 310 anerkannt, und nach dieser Richtlinie generierte Daten können in REACH-Registrierungsdossiers eingereicht werden, um Informationsanforderungen zum Umweltverhalten zu erfüllen. OECD 306 ist außerdem als anerkannte Methode zur Bestimmung der sofortigen Abbaubarkeit in der REACH-Mikroplastikbeschränkung (Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission, Anhang 15) aufgeführt. Zusätzlich empfiehlt das EU-Umweltzeichen für Schmierstoffe OECD 306 als Abbaubarkeitstestmethode.
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Lebensmittelkennzeichnungsprüfung und Auswertung der Testergebnisse

Mit dieser Etikettenprüfung werden die auf einem Lebensmitteletikett angegebenen Informationen anhand der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel überprüft. Dabei werden auch die einschlägigen Durchführungsverordnungen berücksichtigt (z. B. (EU) Nr. 2018/775 über die Angabe des Ursprungslandes der primären Zutat). Gemäß den EU-Vorschriften umfasst die verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung für nahezu alle vorverpackten Lebensmittel Folgendes: Name des Lebensmittels, Zutatenliste, Alle Inhaltsstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, Menge bestimmter Bestandteile oder Stoffgruppen, Nettomenge des Lebensmittels, Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis“ oder „zu verbrauchen bis“), Besondere Lagerungsbedingungen und/oder Anwendungsbedingungen, Name oder Firmenname und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, Herkunftsland oder Ursprungsort, Anweisungen zur Verwendung, wenn es ohne diese Anweisungen schwierig wäre, das Lebensmittel sachgerecht zu nutzen, Tatsächlicher Alkoholgehalt in Volumenprozent für Getränke mit mehr als 1,2 % Alkoholgehalt nach Volumen, Nährwertdeklaration. Die Etikettenprüfung kann mit Laboranalysen kombiniert werden, die Parameter im Zusammenhang mit EU‑ oder nationalen Rechtsvorschriften abdecken. In diesem Fall werden die Analyseergebnisse im Rahmen der Prüfung bewertet. Die Ergebnisse der Analysen des Nährstoff- und Vitamingehalts werden auf der Grundlage dieses Leitfadens der Kommission bewertet. Weitere Parameter, die im Rahmen der Überprüfung beurteilt werden können, sind beispielsweise die folgenden: Kontaminanten und unerwünschte Stoffe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/915, Pestizidrückstände gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005, Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Aromastoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, Acrylamid gemäß Verordnung (EU) Nr. 2017/2158. Fotografische Nachweise des Produktetiketts, einschließlich aller erforderlichen Angaben, werden zusammen mit dem Prüfbericht bereitgestellt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Lebensmittelkennzeichnungsprüfung und ein Angebot für damit verbundene Prüfleistungen.
75 €
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Leicht abbaubare Stoffe: Headspace-Test nach OECD 310

OECD 310
Dieses Screeningverfahren (OECD 310, CO2 in geschlossenen Gefäßen/Headspace-Test) bestimmt die leichte biologische Abbaubarkeit durch Messung der aeroben CO2‑Mineralisierung und Ausdruck des Abbaugrades als Prozentsatz des theoretisch maximalen anorganischen Kohlenstoffs (ThIC). Es ist auf eine breite Palette chemischer Substanzen anwendbar, einschließlich wasserlöslicher und wasserunlöslicher Materialien, schwer löslicher Verbindungen und stark adsorbierender Stoffe. Es kann außerdem durch geeignete Headspace-zu-Flüssig-Phasen-Verhältnisse und entsprechende Handhabung an flüchtige Verbindungen angepasst werden. Die Prüfung kann verwendet werden, um die endgültige biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zu bewerten. In der Verordnung wird EN ISO 14593:1999 (der CO2-Headspace-Test) referenziert, und OECD 310 ist die technisch gleichwertige OECD-Richtlinie. Tenside gelten als leicht biologisch abbaubar, wenn sie innerhalb von 28 Tagen eine Mineralisierung von ≥60 % erreichen. Dasselbe Kriterium gilt auch im Rahmen der REACH-Mikroplastikbeschränkung (Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission), in der OECD 310 ausdrücklich als anerkannte Methode zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit aufgeführt ist. In der Prüfung werden Proben in geschlossenen Flaschen mit einem Luft-Headspace inkubiert, der Sauerstoff für den aeroben Abbau bereitstellt, und das während der Inkubation freigesetzte CO2 wird zu festgelegten Probenahmezeitpunkten als anorganischer Kohlenstoff (IC) im Vergleich zu Blindwerten quantifiziert. Es werden zwei grundlegende Messansätze beschrieben: Das Gas im Headspace kann auf pH <3 angesäuert und auf IC analysiert werden, wobei die Ergebnisse als mg C/L erfasst werden, oder die flüssige Phase kann mit NaOH behandelt werden, um CO2 zu absorbieren, und anschließend in den IC‑Analysator injiziert werden. Für wasserlösliche Stoffe erfasst ein optionaler unterstützender Endpunkt den primären biologischen Abbau über den DOC‑Abbau, der an filtrierter Flüssigkeit mit einem DOC‑Analysator bestimmt wird.  Berichtete Ergebnisse sind der prozentuale biologische Abbau, ausgedrückt als % von ThIC (Berechnung aus dem als IC in Flüssigkeit plus Headspace wiedergefundenen Kohlenstoff im Vergleich zu den Blindwerten), die Zwischenwerte der IC‑Konzentration des Analysators in mg C/L und, sofern durchgeführt, DOC‑Abbauwerte des DOC‑Analysators.
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Leicht abbaubare biologische Abbaubarkeit gemäß OECD 301

OECD 301B, OECD 301D, OECD 301F
Bestimmung der leichten biologischen Abbaubarkeit unter aeroben, wässrigen Bedingungen gemäß der OECD-301-Richtlinie, anwendbar auf Polymere, Chemikalien und andere organische Materialien. Der Prüfkörper wird in einem Mineralsalzmedium mit einem mikrobiellen Inokulum über 28 Tage unter kontrollierten aeroben Bedingungen inkubiert, zusammen mit Blindwerten, Kontrollen mit Referenzsubstanz und, falls relevant, Toxizitätskontrollen. Die Ergebnisse werden als prozentuale biologische Abbaubarkeit zusammen mit einer Abbaukurve angegeben. Zudem wird eine Bestehens-/Nichtbestehensbewertung anhand der in der Richtlinie festgelegten Kriterien bereitgestellt. Measurlabs bietet Prüfungen mit drei der sechs in OECD 301 beschriebenen Methoden an: OECD 301B – CO2-Entwicklungstest (Ergebnis ausgedrückt im Verhältnis zur theoretischen CO2-Bildung), OECD 301D – Sauerstoffzehrung in der geschlossenen Flasche (Ergebnis ausgedrückt im Verhältnis zum theoretischen Sauerstoffbedarf), OECD 301F – Sauerstoffaufnahme mittels manometrischer Respirometrie (Ergebnis ausgedrückt im Verhältnis zum theoretischen Sauerstoffbedarf). Die Wahl der Methode hängt von Proben­eigenschaften wie Löslichkeit, Flüchtigkeit und erwartetem Bioabbauverhalten ab.  Alle drei Prüfungen können zur Unterstützung der Einhaltung der REACH-Mikroplastikbeschränkung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission herangezogen werden, in der OECD 301B, D und F als anerkannte Methoden zum Nachweis der Abbaubarkeit aufgeführt sind. Biologisch abbaubare Polymere sind von der Beschränkung ausgenommen.
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OECD 209: Atmungshemmtest mit Belebtschlamm

OECD 209
Bewertung der hemmenden Wirkung von Chemikalien auf Mikroorganismen im Belebtschlamm durch Messung der Sauerstoffaufnahme gemäß OECD-Prüfrichtlinie 209 (gleichwertig mit der EU-Methode C.11 nach Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission). Der Test ist auf wasserlösliche, schwerlösliche und flüchtige Substanzen anwendbar, wobei für flüchtige Verbindungen geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Expositionskonzentrationen getroffen werden. Belebtschlamm aus einer Abwasserbehandlungsanlage, die überwiegend häusliches Abwasser behandelt, wird einer geometrischen Reihe von Prüfsubstanzkonzentrationen zusammen mit synthetischem Abwasserzulauf und Verdünnungswasser über 3 Stunden bei 20 ± 2 °C und pH 7,5 ± 0,2 ausgesetzt. Die Sauerstoffaufnahme wird mit einer Elektrode für gelösten Sauerstoff in einer geschlossenen Messzelle gemessen. Falls erforderlich, kann die Gesamtatmung wie folgt aufgetrennt werden: Heterotrophe Atmung (Kohlenstoffoxidation), Nitrifikation (Ammoniumoxidation), bestimmt durch Messung der Sauerstoffaufnahme mit und ohne N-Allylthiourea, einem spezifischen Nitrifikationshemmer. Für rasch abbaubare oder flüchtige Verbindungen steht eine optionale kürzere Kontaktzeit (z. B. 30 Minuten) zur Verfügung. Qualitätskontrollen umfassen Blindproben, optionale abiotische Kontrollen (kein Inokulum) sowie eine Referenzsubstanz (typischerweise 3,5-Dichlorphenol) zur Bestätigung der Schlammempfindlichkeit. Die Ergebnisse werden als Sauerstoffaufnahmeraten und prozentuale Hemmung im Vergleich zu den Kontrollen angegeben. Primäre Endpunkte sind ECx-Werte (z. B. EC50) und/oder NOEC, ausgedrückt in mg/L. Die Ergebnisse identifizieren außerdem nicht hemmende Konzentrationen, die für nachfolgende Prüfungen der biologischen Abbaubarkeit geeignet sind. Die Methode wird in bei der ECHA eingereichten REACH-Registrierungsdossiers akzeptiert, wo sie die Informationsanforderung zur Toxizität gegenüber Mikroorganismen erfüllt. Die eng verwandte Richtlinie der U.S. EPA OPPTS 850.6800 (Modified Activated Sludge, Respiration Inhibition Test for Sparingly Soluble Chemicals) beschreibt eine modifizierte Version desselben Tests für schwerlösliche Substanzen.
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PPWR‑Prüfpaket (Verordnung (EU) 2025/40)

EN 14582, EN 15408
Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) führt zusätzliche Anforderungen an die chemische Sicherheit von Lebensmittelverpackungen ein. Dieses Analysenpaket umfasst die folgenden Prüfungen, die für den Nachweis der Konformität erforderlich sind: Gesamtfluor (TF), Schwermetalle (Pb, Cd, Hg und Cr), Weitergehende gezielte PFAS-Analysen sind bei Bedarf bzw. auf Anfrage verfügbar.. Der angezeigte Richtpreis gilt für die TF-Analyse und Schwermetallbestimmung, die für die meisten Materialien ausreichend sind. Laut einem kürzlich veröffentlichten Leitfaden der Kommission sind keine weiteren PFAS-Prüfungen erforderlich, wenn der TF-Gehalt unter 50 ppm liegt. Bitte beschreiben Sie die Zusammensetzung des Verpackungsmaterials bei Ihrer Angebotsanfrage (bei Materialien mit Metallkomponenten kann eine Anpassung des Prüfverfahrens erforderlich sein). Bitte teilen Sie uns auch mit, wie viele Materialien Sie prüfen lassen möchten, da wir für große Serien gerne vergünstigte Konditionen anbieten.
418 €
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Persistente organische Schadstoffe (POP) aus der Liste der Stockholmer Konvention

EPA 16130
Dieses Analysepaket umfasst die Messung aller in den Anhängen der Stockholmer Konvention (Revision 2025) aufgeführten POP-Verbindungen (siehe unten). Eine kleinere Auswahl an Verbindungen aus der Liste kann zu einem reduzierten Preis analysiert werden – bitte fordern Sie ein Angebot von unseren Experten an. Anlage A: Aldrin, Chlorpyrifos, Dicofol, Heptachlor, Hexabromdiphenylether und Heptabromdiphenylether, Alpha-Hexachlorcyclohexan, Langkettige Perfluorcarbonsäuren, ihre Salze und verwandte Verbindungen, Mirex, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und verwandte Verbindungen, Tetrabromdiphenylether und Pentabromdiphenylether, Chlordan, Decabromdiphenylether (Handelsmischung, c-DecaBDE), Dieldrin, Hexabromobiphenyl, Hexachlorbenzol (HCB), Beta-Hexachlorcyclohexan, Mittelkettige Chlorparaffine (MCCPs), Pentachlorbenzol, Polychlorierte Naphthaline, Kurzkettige Chlorparaffine (SCCPs), Toxaphen, Chlordecon, Dechloran Plus, Endrin, Hexabromcyclododecan (HBCDD), Hexachlorbutadien, Lindan, Methoxychlor, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester, Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und verwandte Verbindungen, Technisches Endosulfan und seine verwandten Isomere, UV-328. Anlage B: DDT, Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid (PFOSF). Anlage C: Hexachlorbenzol (HCB), Hexachlorbutadien (HCBD), Polychlorierte Dibenzo-p-Dioxine (PCDD), Pentachlorbenzol, Polychlorierte Dibenzofurane (PCDF), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Polychlorierte Naphthaline. Die Analyse wird mit einer Kombination aus GC/MS QQQ und LC/MS QQQ durchgeführt.
2.150 €
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SRF-Analysepaket für Emissionsüberwachung gemäß EU-MRR

ASTM D4239:2018 mod., CEN/TS 15414-2:2010, EN ISO 21646:2022, …
Analysepaket für aufbereitete feste Brennstoffe (SRF), das die gemäß der EU-Verordnung über die Überwachung und Berichterstattung (MRR, Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission) für die Verbrennung fester Brennstoffe geforderten Parameter abdeckt. Die folgenden Parameter werden berichtet: Parameter Methode Berichtsgrenze (LOR) Feuchtegehalt CEN/TS 15414-2 0,1 % Aschegehalt (550 °C), wasserfreie Substanz EN ISO 21656 0,1 % Schwefel (S), wasserfreie Substanz ASTM D4239 (mod.) 0,01 % Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, wasserfreie Substanz EN ISO 21663 0,5 / 0,3 / 0,2 % Bruttobrennwert, wasserfreie Substanz EN ISO 21654 1 MJ/kg Nettobrennwert, wasserfreie Substanz EN ISO 21654 1 MJ/kg / 0,280 MWh/t Nettobrennwert, Anlieferungszustand EN ISO 21654 1 MJ/kg / 0,280 MWh/t Biogener Kohlenstoffgehalt (% des Gesamtkohlenstoffs) Interne Methode auf Basis von EN ISO 21644 1,0 % Gesamter CO2-Emissionsfaktor Interne Berechnung gemäß Leitfaden der finnischen Energiebehörde (2014) 1,0 t CO2/TJ Die Probenvorbehandlung erfolgt gemäß EN ISO 21646. Der Bruttobrennwert wird mittels Bombenkalorimetrie bestimmt; die Nettobrennwerte werden aus dem gemessenen Bruttobrennwert zusammen mit Zusammensetzungs- und Feuchtedaten gemäß EN ISO 21654 berechnet. Materialien mit geringer Dichte werden in Pelletform geprüft. Die Analysenliste ist nicht abschließend, und je nach Art des SRF müssen die untersuchten Parameter möglicherweise angepasst werden, um die MRR requirements zu erfüllen. Bitte fragen Sie ein Angebot für alle erforderlichen Parameter an.
1.300 €
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VOC-Prüfung von Farben und Beschichtungen nach ISO 11890-2

ISO 11890-2
Bestimmung des Gehalts an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und schwerflüchtigen organischen Verbindungen (SVOC) in Farben, Lacken, Beschichtungsstoffen und Beschichtungsrohstoffen mittels Gaschromatographie nach ISO 11890-2. Die Ergebnisse können zur Unterstützung der VOC-Konformitätsdokumentation gemäß der EU-Lackrichtlinie (Richtlinie 2004/42/EG) für Produkte ohne reaktive Verdünnungsmittel verwendet werden. Wenn reaktive Verdünnungsmittel vorhanden sind, wird stattdessen die Methode ASTM D2369 angewendet. Das Verfahren gilt für Beschichtungsstoffe mit einem erwarteten VOC- und/oder SVOC-Gehalt von 0,01–100 % Masseanteil. Es ist das bevorzugte Verfahren, wenn die Probe SVOCs enthält, da diese die mit der gravimetrischen Methode nach ISO 11890-1 erzielten Ergebnisse beeinflussen können. Für VOC-Gehalte unter 0,1 % kann alternativ das Headspace-Verfahren nach ISO 17895 eingesetzt werden. Die Probe wird mittels Gaschromatographie unter kontrollierten Temperaturbedingungen analysiert. Der VOC-Gehalt wird aus den chromatographischen Daten berechnet und als Massenprozent angegeben. Der SVOC-Gehalt wird dort angegeben, wo dies erforderlich ist. Hinweis: Einige Beschichtungsbestandteile können während der Analyse zersetzt werden und Artefaktsignale erzeugen; diese werden identifiziert und von der Berechnung ausgeschlossen. Wenn organische Säuren, Basen oder deren Salze in der Formulierung vorhanden sind, kann die Quantifizierungsgenauigkeit beeinträchtigt sein. Bitte weisen Sie hierauf bei der Angebotsanfrage hin. Der angezeigte Preis gilt für eine einzelne Probe. Mengenrabatte gelten, wenn mehrere Proben in einer Charge zur Analyse eingesendet werden.
854 €
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Wasserlöslichkeit von Polymeren nach OECD 120

OECD 120
Messung des Lösungs-/Extraktionsverhaltens von Polymeren in Wasser gemäß der OECD-120-Prüfrichtlinie. Die Prüfung wird typischerweise auf Polymerpulver oder Granulate angewendet, vorzugsweise mit einer Partikelgröße im Bereich von etwa 0,125–0,25 mm, um zu bestimmen, wie viel polymerbezogenes Material unter definierten Bedingungen in die wässrige Phase übergeht. Bei der Prüfung werden drei Prüfportionen von jeweils 10 g mit 1 L Wasser bei 20 °C über 24 Stunden in verschlossenen Gefäßen geschüttelt. Die wässrige Phase wird durch Zentrifugation oder Filtration abgetrennt und zur Bestimmung der Löslichkeit analysiert. Die Ergebnisse werden als Konzentration des polymerbezogenen Materials in der wässrigen Phase angegeben, bestimmt durch Direktanalyse, Rückstandsbestimmung nach Eindampfen oder gravimetrische Bestimmung des ungelösten Anteils. Diese Prüfung kann verwendet werden, um die Löslichkeit von Polymeren zum Nachweis der Einhaltung der REACH-Beschränkung für Mikroplastik gemäß Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission zu belegen. Das Bestehens-Kriterium ist eine Löslichkeit von mehr als 2 g/Liter.
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Wiederverwendbarkeitstests für Lebensmittelverpackungen gemäß der SUP-Richtlinie

EN 1186-1, EN 1186-2, EN 1186-3, …
Dieses Analysenpaket dient dazu festzustellen, ob Lebensmittelverpackungen und Getränkeflaschen im Rahmen der Einwegkunststoff‑Richtlinie (SUP) (EU) 2019/904 als wiederverwendbar eingestuft werden können. Die folgenden Prüfungen sind enthalten: Gesamtmigrationsprüfung für wiederholte Verwendung mit 10 % Ethanol, 3 % Essigsäure und Olivenöl (Simulanzien A, B und D2), Spülmaschinenbeständigkeitsprüfung gemäß EN 12875-1 mit 25 Spülzyklen. Die Auslegungen der SUP-Gesetzgebung durch die EU-Kommission besagen, dass die Wiederverwendbarkeit mithilfe der Prüfmethode EN 12875-1 (Mechanische Spülmaschinenbeständigkeit von Gebrauchsgeschirr) bewertet werden kann. Wenn Kunststoffartikel 25-mal in einer Spülmaschine gereinigt werden können, ohne ihre Gebrauchstauglichkeit und Eigenschaften zu verlieren, können sie als wiederverwendbar eingestuft werden, da sie ihre Verwendbarkeit und Eigenschaften über mehrere Nutzungszyklen hinweg beibehalten. Das Testpaket umfasst außerdem eine Gesamtmigrationsprüfung für den wiederholten Gebrauch, um sicherzustellen, dass der Artikel bei mehrfacher Verwendung inert bleibt. Standardmäßig wird die Prüfung durchgeführt, um die Konformität mit allen Lebensmittelarten nachzuweisen (d. h. feuchten und trockenen, sauren und nicht sauren sowie fetthaltigen Lebensmitteln). Hinweis: Der Preis gilt für Artikel, die bereits als Einwegartikel für den Lebensmittelkontakt freigegeben wurden. Falls ein vollständiger Prüfumfang zur Konformität gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011 erforderlich ist, erstellen Ihnen unsere Fachleute gerne ein Angebot.
2.150 €
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Art des Tests

Industrie oder Material

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