Wasserlöslichkeit von Polymeren nach OECD 120

Messung des Lösungs-/Extraktionsverhaltens von Polymeren in Wasser gemäß der OECD-120-Prüfrichtlinie. Die Prüfung wird typischerweise auf Polymerpulver oder Granulate angewendet, vorzugsweise mit einer Partikelgröße im Bereich von etwa 0,125–0,25 mm, um zu bestimmen, wie viel polymerbezogenes Material unter definierten Bedingungen in die wässrige Phase übergeht.

Bei der Prüfung werden drei Prüfportionen von jeweils 10 g mit 1 L Wasser bei 20 °C über 24 Stunden in verschlossenen Gefäßen geschüttelt. Die wässrige Phase wird durch Zentrifugation oder Filtration abgetrennt und zur Bestimmung der Löslichkeit analysiert. Die Ergebnisse werden als Konzentration des polymerbezogenen Materials in der wässrigen Phase angegeben, bestimmt durch Direktanalyse, Rückstandsbestimmung nach Eindampfen oder gravimetrische Bestimmung des ungelösten Anteils.

Diese Prüfung kann verwendet werden, um die Löslichkeit von Polymeren zum Nachweis der Einhaltung der REACH-Beschränkung für Mikroplastik gemäß Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission zu belegen. Das Bestehens-Kriterium ist eine Löslichkeit von mehr als 2 g/Liter.

Geeignete Probenmatrizen
Polymerpulver (Partikelgröße 0,125–0,25 mm)
Benötigt Anzahl Proben
30 g
Verfügbare Qualitätssysteme
Akkreditierte Testlabore
Standard
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