Measurlabs allgemeine Geschäftsbedingungen

Measurlabs Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0 Anwendungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Alle von Measur Oy (nachfolgend „Measurlabs

1.2 Diese Bedingungen ersetzen alle früheren Vereinbarungen. Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich von einem autorisierten Vertreter von Measurlabs vereinbart werden.

2.0 Placement of Order

2.1 Der Kunde gilt als eine verbindliche Bestellung aufgegeben habend, sobald er eine der folgenden Handlungen vorgenommen hat:

  • Schriftliche Bestätigung der Bestellung (einschließlich per E-Mail oder anderen elektronischen Nachrichten).

  • Aufgabe einer Bestellung über die Measurlabs-Website.

  • Proben an Measurlabs liefern.

2.2 Measurlabs ist nicht verpflichtet, mit der Arbeit zu beginnen, bevor die Auftragsdetails eindeutig geklärt und alle erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden.

2.3 Alle vom Kunden eingereichten Bedingungen, die von diesen Bedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gelten als nichtig und haben keine rechtliche Wirkung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Measurlabs akzeptiert werden.

2.4 Measurlabs behält sich das Recht vor, einen Teil der Dienstleistungen an ein externes Labor oder einen qualifizierten Partner zu delegieren oder unterzuvergeben. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bleibt Measurlabs der primäre Ansprechpartner für den Kunden und ist für die Leistung des Unterauftragnehmers gemäß diesen Bedingungen verantwortlich.

3.0 Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, die zum am Rechnungsdatum geltenden Satz in Rechnung gestellt werden.

3.2 Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Einwände müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich erhoben werden; andernfalls gilt die Rechnung als unbestritten und vollständig akzeptiert.

3.3 Bleibt eine Rechnung nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt, stellt Measurlabs Folgendes in Rechnung:

  • Verzugszinsen gemäß dem finnischen Zinsgesetz;

  • Eine gesetzliche Beitreibungsgebühr von 40 EUR pro Rechnung; und

  • Vollständige Erstattung aller tatsächlich anfallenden Inkasso- und Rechtskosten, einschließlich der Kosten für externes Inkasso und Rechtsberatung.

3.4 Measurlabs kann eine Vorauszahlung von bis zu 100 % verlangen oder die Arbeit an laufenden Aufträgen aussetzen, wenn der Kunde ausstehende überfällige Zahlungen hat.

4.0 Pflichten des Kunden und Probensicherheit

4.1 Die Proben müssen sich in einem Zustand befinden, der eine problemlose Prüfung ermöglicht. Wenn Proben beschädigt sind oder nicht gemeldete Fremdstoffe enthalten, kann Measurlabs den Auftrag auf Kosten des Kunden beenden.

4.2 Der Kunde muss alle bekannten oder vermuteten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken offenlegen, einschließlich toxischer Verunreinigungen. Werden gefährliche Bestandteile nicht offengelegt, ist Measurlabs berechtigt, neben den tatsächlichen Entsorgungskosten und Schadensersatzansprüchen eine Dekontaminierungsgebühr zu erheben.

5.0 Probenhandhabung und -lagerung

5.1 Measurlabs übernimmt die Verwahrung der Proben für die Durchführung des Auftrags.

5.2 Measurlabs ist berechtigt, Proben unmittelbar nach der Analyse zu entsorgen oder zu vernichten, sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine Aufbewahrungsfrist getroffen wurde. Die Rücksendung von Proben muss schriftlich vereinbart werden und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

6.0 Lieferung

6.1 Liefertermine sind Schätzungen und stellen keine verbindliche Zusage dar. Ergebnisse werden elektronisch per E-Mail oder über das Kundenportal übermittelt.

7.0 Auftragsstornierung

7.1 Sobald ein Vertrag zustande gekommen ist und der Kunde eine Bestellung vor deren Abschluss storniert, ist Measurlabs berechtigt, dem Kunden den vollen Vertragswert in Rechnung zu stellen.

8.0 Geistiges Eigentum

8.1 Die Eigentumsrechte an den Ergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Proprietäre Testmethoden, Software und Standardarbeitsanweisungen, die von Measurlabs verwendet werden, verbleiben im alleinigen Eigentum von Measurlabs.

8.2 Measurlabs darf anonymisierte Analyseergebnisse für interne Zwecke verwenden, sofern die Identität des Kunden und seine proprietären Prozesse geschützt sind.

9.0 Garantien und Versand

9.1 Measurlabs haftet nicht für Schäden, die mit dem aktuellen Stand der Technik nicht vorhersehbar waren. Diese eingeschränkte Gewährleistung erlischt sechs Monate nach der Lieferung.

9.2 Measurlabs ist nicht verantwortlich für Probenahmepläne oder den Analyseumfang, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt und vergütet wurde.

9.3 Der Kunde ist für die Sicherheit, Verpackung und Versicherung der Proben während des Transports zu Measurlabs verantwortlich.

9.4 Measurlabs haftet nicht für die Genauigkeit oder Integrität von Testergebnissen, wenn Proben in einem Zustand eintreffen, der die Analyse beeinträchtigt (z. B. gebrochene Siegel, ausgelaufene Inhalte, Temperaturabweichungen oder unsachgemäße Verpackung). In solchen Fällen wird Measurlabs den Kunden benachrichtigen und kann entweder: die Probe ablehnen und den Auftrag beenden, oder die Analyse nur auf schriftliche Anweisung des Kunden durchführen, wobei die Ergebnisse mit dem Hinweis „im erhaltenen Zustand

10.0 Haftungsbeschränkung

10.1 Measurlabs haftet nur für direkte und unmittelbare Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden. Keine der Parteien haftet für Produktionsausfälle, entgangene Gewinne oder Folgeschäden.

10.2 Die Gesamthaftung von Measurlabs pro Anspruch ist auf den Betrag begrenzt, den Measurlabs für den jeweiligen Auftrag erhalten hat.

11.0 Einspruch gegen Ergebnisse und Wiederholungsanalyse

11.1 Einwände gegen Ergebnisse müssen innerhalb von 14 Tagen erhoben werden. Die Kosten für Wiederholungsprüfungen trägt der Kunde, es sei denn, die Ergebnisse der Wiederholungsanalyse weichen von den ursprünglichen ab.

12.0 Höhere Gewalt

12.1 Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Fehler, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich behördlicher Vorschriften.

13.0 Datenschutz

13.1 Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem EU-Datengesetz. Für die Zwecke des Datenschutzes handelt der Kunde als Verantwortlicher und Measurlabs als Auftragsverarbeiter.

14.0 Sonstiges

14.1 Sollte ein Teil dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Teile in Kraft. Das Nichtausüben eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.

15.0 Anwendbares Recht

15.1 Streitigkeiten werden nach finnischem Recht beigelegt.

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