Leicht abbaubare Stoffe: Headspace-Test nach OECD 310

Im OECD-310-CO2-Headspace-Test werden Proben in verschlossenen Flaschen inkubiert, und das während der aeroben Zersetzung freigesetzte CO2 wird als anorganischer Kohlenstoff (IC) im Vergleich zu Blindwertkontrollen quantifiziert. Die biologische Abbaubarkeit wird als Prozentsatz des theoretisch maximalen anorganischen Kohlenstoffs (ThIC) ausgedrückt.

Zusätzlich zum prozentualen biologischen Abbau in % ThIC werden die intermediären TIC-Konzentrationen in mg C/L angegeben. Für wasserlösliche Substanzen kann die DOC-Elimination als unterstützender primärer Endpunkt für den biologischen Abbau gemessen werden.

Die Methode ist technisch gleichwertig zu EN ISO 14593, auf die in der EU-Detergenzienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004) zur Beurteilung der ultimativen biologischen Abbaubarkeit von Tensiden verwiesen wird. OECD 310 ist außerdem als anerkannter Test zur biologischen Abbaubarkeit in der REACH-Mikroplastikbeschränkung aufgeführt (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission). Das Bestehens­kriterium für die leicht biologische Abbaubarkeit gemäß der Leitlinie und beiden Verordnungen ist ≥60 % Mineralisierung innerhalb von 28 Tagen.

Geeignete Probenmatrizen
Polymere, Chemikalien
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Standard
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