OECD 208: Test mit terrestrischen Pflanzen
Bewertung der Wirkung einer Prüfsubstanz auf die Keimung und das frühe Wachstum von Sämlingen höherer Pflanzen gemäß OECD-Prüfrichtlinie 208. Die Substanz wird auf die Bodenoberfläche aufgebracht oder in den Boden eingemischt, wobei bei Bedarf Wasser, Aceton oder Ethanol als Träger eingesetzt werden; Pflanzenschutzmittel können zur Nachbildung der Feldanwendung als Spritzapplikation ausgebracht werden, und schlecht lösliche Materialien können als eingewogene Zusätze dem Trockensubstrat beigemischt werden.
Samen von mindestens sechs Pflanzenarten aus unterschiedlichen Familien werden in behandeltem natürlichen Boden oder künstlichem Substrat ausgesät und 14 bis 21 Tage nach Erreichen von 50 % Auflauf in den Kontrollen beobachtet. Folgende Endpunkte werden bestimmt:
Prozentuale Keimung / Auflauf der Sämlinge
Spross-Trocken- oder Frischmasse
Sprosslänge (sofern von der Zulassungsbehörde gefordert)
Visueller Phytotoxizitäts-Score auf einer einheitlichen Schädigungsskala (Chlorose, Nekrose, Welken, Deformation, Mortalität)
Die analytische Verifizierung der Prüfsubstanzkonzentrationen wird durchgeführt, sofern dies bei löslichen Formulierungen möglich ist; bei unlöslichen Substanzen erfolgt die Bestätigung über eingewogene Zusätze und, falls erforderlich, über Untersuchungen zur Bodenhomogenität.
Single-Rate-Studien berichten das beobachtete Wirkungsniveau oder dessen Ausbleiben. Multi-Rate-Studien werden modelliert, um ECx/ERx-Werte (z. B. EC25/ER25, EC50/ER50) mit Konfidenzintervallen und gegebenenfalls NOEC und LOEC abzuleiten. Auflaufdaten werden als quantale Antworten unter Verwendung von Logit-, Probit-, Weibull- oder Spearman–Kärber-Modellen ausgewertet.
OECD TG 208 wird für die Bewertung der Auswirkungen auf Nichtzielpflanzen in den EU-Rechtsrahmen akzeptiert, einschließlich REACH (wo ECHA Leitlinien zu seiner Verwendung für die Charakterisierung der Gefahren für Landpflanzen herausgegeben hat) und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel (mit Testmethoden, die in Mitteilung der Kommission (2023/C 344/02) aufgeführt sind). In den USA umfassen die angeglichenen EPA-Richtlinien OCSPP 850.4100 (Sämlingsaufgang und Sämlingswachstum) und OCSPP 850.4230 (Toxizitätstest im frühen Sämlingswachstum).
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