OECD 201: Wachstumshemmtest mit Süßwasseralgen und Cyanobakterien

Bestimmung der Wirkung einer Prüfsubstanz auf das Wachstum von Süßwasser-Mikroalgen und Cyanobakterien gemäß OECD-Prüfrichtlinie 201 (entspricht der EU-Methode C.3 nach Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission zu REACH-Prüfmethoden).

In dem Test werden sich exponentiell vermehrende Algen- oder Cyanobakterienkulturen in Ansatzgefäßen mindestens fünf Prüfkonzentrationen ausgesetzt, in der Regel mit drei Replikaten pro Konzentration, um eine Konzentrations-Wirkungs-Beziehung zu erzeugen. Die Tests werden in nährstoffreichem Medium unter kontinuierlicher fluoreszenter Beleuchtung durchgeführt, wobei der pH-Wert zu Beginn und am Ende der Exposition aufgezeichnet wird. Mikroskopische Kontrollen werden durchgeführt, um anfangs ein normales, gesundes Inokulum zu verifizieren und am Testende etwaige morphologische Auffälligkeiten zu dokumentieren. Das Wachstum wird im Zeitverlauf mithilfe eines Biomasse-Surrogats, wie Zellzahl und/oder Fluoreszenz, quantifiziert, aus dem durchschnittliche spezifische Wachstumsrate und Ertrag als primäre Antwortvariablen abgeleitet werden.

Es wird empfohlen, zu Beginn und am Ende der Exposition eine chemische Analyse des Prüfmediums durchzuführen, mit zusätzlichen Zwischenprobenahmen, wenn Konzentrationsverluste zu erwarten sind; für Messungen gelöster Konzentrationen können Algen vor der Analyse vom Medium getrennt werden (z. B. durch Zentrifugation mit niedriger g-Kraft). Die Ergebnisse werden als Konzentrations-Wirkungs-Kurven mit ErC50- sowie NOEC/LOEC-Werten dargestellt, die aus der durchschnittlichen spezifischen Wachstumsrate und dem Ertrag berechnet werden, basierend auf Anfangs-/Nominalkonzentrationen oder expositionsbasierten Kenngrößen wie geometrischen Mittelwerten oder modelliertem Konzentrationsabfall, sofern anwendbar. pH-Werte und mikroskopische Beobachtungen werden im Abschlussbericht dokumentiert.

Die OECD-201-Methode wird in behördlichen Einreichungen im Rahmen der EU-REACH-Verordnung als Bestandteil der Charakterisierung der aquatischen Gefährdung anerkannt sowie im Rahmen des US-amerikanischen Toxic Substances Control Act (TSCA), in dessen Rahmen die EPA für neue Stoffe Algen-Toxizitätstests nach OPPTS 850.5400/OECD 201 verlangen kann.

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