Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) werden aufgrund ihrer Langlebigkeit oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Die wachsende Besorgnis über gesundheitsschädliche Wirkungen und die Anreicherung in der Umwelt hat in der EU zu immer strengeren PFAS-Beschränkungen geführt. Ihren vorläufigen Höhepunkt fanden sie 2023 in einem Beschränkungsvorschlag von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden, der ein generelles Verbot nahezu aller PFAS vorsieht.
Im März 2026 sprach sich die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) für die umfassende PFAS-Beschränkung aus. Sie schlägt jedoch zahlreiche gezielte Ausnahmen vor, damit Unternehmen in Branchen, in denen PFAS noch weit verbreitet sind, Zeit für die Entwicklung von Alternativen erhalten.1 Kommt die Beschränkung wie erwartet zustande, wird sie in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen.
Während Zeitpunkt und endgültige Ausgestaltung des generellen PFAS-Verbots noch offen sind, begrenzen bestehende Vorschriften bereits heute den Gehalt bestimmter PFAS-Verbindungen in zahlreichen Produkten und Materialien, darunter Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungen, Kosmetika und Verbraucherprodukte. Der Artikel fasst diese Beschränkungen zusammen und gibt Empfehlungen für die Konformitätsprüfung.
PFAS-Beschränkungen nach der EU-POP-Verordnung
Die Verwendung bestimmter, nachweislich hochtoxischer PFAS-Verbindungen ist sowohl weltweit als auch in der EU seit über einem Jahrzehnt beschränkt. Die weltweiten Beschränkungen sind im Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP) festgelegt, das in der EU durch die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 umgesetzt wird. Zu den nach den POP-Vorschriften verbotenen PFAS gehören:
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen
Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen
Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen
Die Grenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen liegen bei 0,025 mg/kg (25 ppb) für PFOS, PFOA, PFHxS und ihre Salze und bei 1 mg/kg (1 ppm) für verwandte Verbindungen. Für mehrere Produktgruppen, in denen sich diese Verbindungen technisch nur schwer ersetzen ließen, etwa Feuerlöschschäume und Medizinprodukte, galten zuvor Ausnahmen. Die meisten davon sind inzwischen ausgelaufen. PFOS, PFOA, PFHxS und verwandte Stoffe dürfen daher, abgesehen von sehr wenigen verbleibenden Ausnahmen, nicht mehr zur Herstellung von Produkten oder Materialien für den EU-Markt verwendet werden.2
PFAS-Beschränkungen nach der REACH-Verordnung
Mehrere PFAS-Gruppen stehen auf der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der REACH-Verordnung. Als Faustregel gilt, dass diese Stoffe in Produkten und Materialien nicht in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent enthalten sein sollten. Ein höherer Gehalt macht ein Produkt zwar nicht rechtswidrig, löst aber Mitteilungs- und Informationspflichten aus, die die meisten Hersteller lieber vermeiden. Zudem erwarten Abnehmer in der Lieferkette und Umweltzeichen in der Regel, dass Produkte frei von SVHC sind.
Zu den PFAS auf der Kandidatenliste gehören:3
Perfluoroctansäure (PFOA)
Perfluorhexan-1-sulfonsäure (PFHxS) und ihre Salze
Perfluorheptansäure (PFHpA) und ihre Salze
Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze
Nonadecafluordecansäure (Perfluordecansäure, PFDA) und ihre Natrium- und Ammoniumsalze
Perfluornonan-1-säure (PFNA) und ihre Natrium- und Ammoniumsalze
Perfluamin
Ammoniumpentadecafluoroctanoat (Ammoniumsalz der Perfluoroctansäure, APFO)
Pentacosafluortridecansäure (Perfluortridecansäure, PFTrDA)
Tricosafluordodecansäure (Perfluordodecansäure, PFDoDA)
Heptacosafluortetradecansäure (Perfluortetradecansäure, PFTDA)
Henicosafluorundecansäure (Perfluorundecansäure, PFUnDA)
2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure, ihre Salze und Acylhalogenide (HFPO-DA)
Alle aufgeführten Verbindungen sind im SVHC-Analysepaket von Measurlabs enthalten, das sich für eine Vielzahl von Produkten und Chemikalien eignet.
Darüber hinaus sind einige PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung beschränkt:4
Lineare und verzweigte Perfluorcarbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen (C9–C14-PFCA) dürfen weder als solche noch als Bestandteil von Gemischen oder Erzeugnissen in Verkehr gebracht werden. Die Beschränkung gilt seit 2023, und die Ausnahmen für Feuerlöschschäume sowie bestimmte Beschichtungen und Medizinprodukte sind im Juli 2025 ausgelaufen. Die Grenzwerte liegen bei 25 ppb für die Summe der C9–C14-PFCA und ihrer Salze und bei 260 ppb für die Summe der verwandten Stoffe.
Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und verwandte Stoffe sind ab dem 10. Oktober 2026 in mehreren Produktgruppen verboten, darunter Bekleidung, Schuhe, kosmetische Mittel sowie Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterialien. Die Beschränkung gilt auch für Feuerlöschschäume, wobei der Geltungsbeginn vom Einsatzbereich abhängt. Die Höchstwerte betragen 25 ppb für PFHxA und ihre Salze und 1000 ppb für die Summe der verwandten Stoffe.
Ab dem 23. Oktober 2030 sind PFAS in Feuerlöschschäumen verboten, wenn die Summe aller PFAS 1 mg/l erreicht oder überschreitet.
PFAS-Höchstgehalte in Lebensmitteln
Die Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln legt Höchstgehalte für besonders relevante PFAS fest. Sie gelten für vier Verbindungen (PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS) und deren Summe in bestimmten Lebensmittelkategorien mit erhöhtem Risiko.5 Werden bei Laboranalysen höhere Gehalte als in Tabelle 1 festgestellt, darf das Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht werden.
Tabelle 1: PFAS-Höchstgehalte nach Lebensmittelkategorie
Lebensmittel | PFOS, µg/kg | PFOA, µg/kg | PFNA, µg/kg | PFHxS, µg/kg | Summe der 4 PFAS, µg/kg |
Eier | 1 | 0,3 | 0,7 | 0,3 | 1,7 |
Sardellen, Barbe, Brasse, Saibling, Aal, Zander, Flussbarsch, Rotauge, Stint und Felchen | 35 | 8 | 8 | 1,5 | 45 |
Ostseehering, Bonito, Quappe, Hecht, Scholle, Sardine und Pilchard, Seebarsch, Wildlachs und Wildforelle u. a.* | 7 | 1 | 2,5 | 0,2 | 8 |
Sonstige Fischarten sowie Fisch zur Herstellung von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder | 2 | 0,2 | 0,5 | 0,2 | 2 |
Krebstiere und Muscheln | 3 | 0,7 | 1 | 1,5 | 5 |
Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel | 0,3 | 0,8 | 0,2 | 0,2 | 1,3 |
Fleisch von Schafen | 1 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 1,6 |
Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel | 6 | 0,7 | 0,4 | 0,5 | 8 |
Fleisch von Wild (außer Bären) | 5 | 3,5 | 1,5 | 0,6 | 9 |
Schlachtnebenerzeugnisse von Wild (außer Bären) | 50 | 25 | 45 | 3 | 50 |
* Darüber hinaus umfasst die Kategorie Europäische Sprotte, Flunder und Rotzunge, Großkopfmeeräsche, Bastardmakrele, Wels und Pangasius, Meerneunauge, Schleie, Kleine Maräne, Leuchtfisch und Seewolf.
Measurlabs bietet ein EU-Konformitätspaket für die PFAS-Analyse von Lebensmittelproben an. Eine erweiterte Analyse mit einer größeren Anzahl von Verbindungen ist ebenfalls verfügbar.
PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verbietet PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen ab dem 12. August 2026. Hersteller müssen sicherstellen, dass die folgenden Grenzwerte unterschritten werden:6
25 ppb für jedes mittels gezielter PFAS-Analyse gemessene PFAS
250 ppb für die Summe der mittels gezielter Analyse gemessenen PFAS
50 ppm Gesamtfluor, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass das Fluor aus Nicht-PFAS-Quellen stammt
Laut einem Leitfaden der Kommission zur Anwendung der PPWR kann bei der Konformitätsprüfung schrittweise vorgegangen werden:7
Zunächst wird der Gesamtfluorgehalt (TF) bestimmt. Liegt er bei höchstens 50 ppm, kann das Material als konform angesehen werden, und weitere Prüfungen entfallen.
Bei höheren Fluorgehalten wird mit einem Verfahren wie der Pyrolyse-GC-MS zwischen anorganischem und organisch gebundenem Fluor unterschieden. Liegt der Gehalt an organisch gebundenem Fluor (TOF) unter 50 ppm, kann das Material ebenfalls als konform angesehen werden.
Ist das Vorhandensein von PFAS nach diesen beiden Schritten nicht ausgeschlossen, empfiehlt sich ein
direkter TOP-Assay (Total Oxidizable Precursor), um die Einhaltung der Grenzwerte von 25 ppb für einzelne PFAS und 250 ppb für die Summe der PFAS zu prüfen.
Grenzwerte nach der EU-Trinkwasserrichtlinie
Die überarbeitete EU-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, PFAS-Konzentrationen ab Januar 2026 zu überwachen und die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Die Überwachung kann sich auf einen oder beide der folgenden Parameter stützen:
PFAS gesamt, definiert als „die Gesamtheit der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen“. Der Grenzwert für diesen Parameter liegt bei 0,5 µg/l.
Summe der PFAS, berechnet als Summe von 20 in Anhang III der Richtlinie aufgeführten Einzelsubstanzen. Die Summe darf 0,1 µg/l nicht überschreiten.8
In Deutschland setzt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nur den zweiten Parameter um: Als „Summe PFAS-20“ gilt seit dem 12. Januar 2026 ein Grenzwert von 0,1 µg/l. Ab dem 12. Januar 2028 kommt ein Grenzwert von 0,02 µg/l für die „Summe PFAS-4“ aus PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS hinzu.9
Technische Leitlinien zu den Analyseverfahren enthält die Mitteilung der Kommission C/2024/4910. Sie empfiehlt, die Summe der PFAS im Trinkwasser nach DIN EN 17892 zu bestimmen. Andere Verfahren sind zulässig, wenn sie gleichwertige Leistungskriterien erfüllen.10
Überwachungspflicht nach der Kommunalabwasserrichtlinie
Die neue Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 verpflichtet die zuständigen Behörden, PFAS im Zu- und Ablauf großer Kläranlagen zu überwachen, die in Einzugsgebiete für die Trinkwassergewinnung einleiten. Überwacht werden dieselben Parameter wie beim Trinkwasser, also PFAS gesamt und/oder Summe der PFAS. Grenzwerte für Abwasser gibt es derzeit jedoch nicht. Amtliche, auf Abwasserproben zugeschnittene Analysenverfahren sollen bis zum 2. Januar 2027 durch Durchführungsrechtsakte festgelegt werden.11
PFAS-Beschränkungen nach der EU-Kosmetikverordnung
Mehrere PFAS sind in der konsolidierten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel als verbotene Stoffe aufgeführt. Werden solche Stoffe gefunden, auch nur in Spuren, muss der Hersteller nachweisen, dass ihr Vorhandensein technisch unvermeidbar ist und das Produkt sicher bleibt. Andernfalls darf das Produkt in der EU nicht verkauft werden.12
Zu den verbotenen Stoffen gehören:
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Ammoniumpentadecafluoroctanoat (APFO)
Perfluoroctansäure (PFOA)
Perfluordecansäure (PFDA) und ihre Natrium- und Ammoniumsalze
Perfluornonansäure (PFNA) und ihre Natrium- und Ammoniumsalze
Perfluorheptansäure (PFHpA)
Die PFAS-Beschränkungen der POP- und der REACH-Verordnung gelten auch für kosmetische Mittel. Bei einem EU-weiten Kontrollprojekt in den Jahren 2023 und 2024 fanden die Behörden über 150 kosmetische Mittel, die verbotene PFAS enthielten. Am häufigsten wurde Perfluorononyl Dimethicone nachgewiesen, ein PFOA-verwandter Stoff, der damit sowohl nach der POP- als auch nach der REACH-Verordnung beschränkt ist.13
Französisches PFAS-Verbot für ausgewählte Produkte
Während die EU-weite PFAS-Beschränkung noch von den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA geprüft wird, hat Frankreich 2025 eines der umfassendsten nationalen Verbote in der EU beschlossen. Das Gesetz Nr. 2025-188 verbietet seit Januar 2026 PFAS-haltige Produkte in folgenden Produktgruppen:14
Bekleidung und Schuhe
Skiwachs
Kosmetische Mittel
Imprägniermittel
Es gibt bestimmte Ausnahmen, etwa für technische Textilien für industrielle Zwecke, persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie Bekleidung und Schuhe mit mindestens 20 % Recyclingmaterial.
Die Grenzwerte aus dem Dekret Nr. 2025-1376 entsprechen weitgehend denen der PPWR: 25 ppb für einzelne Verbindungen, 250 ppb für die Summe der Ziel-PFAS und 50 ppm Gesamtfluor aus PFAS-Quellen.
Konformitätsprüfung
Measurlabs bietet ein umfassendes Spektrum an PFAS-Prüfungen zur Bewertung der Konformität mit EU- und nationalen Vorschriften. Für die meisten typischen Probenmatrizes wie Papier, Kunststoffe, Feuerlöschschäume, Trinkwasser und Umweltproben stehen genormte Prüfverfahren zur Verfügung. Andere Probenarten können mit hauseigenen Verfahren analysiert werden. Zudem bestimmen wir den Gehalt an Gesamtfluor (TF) und organisch gebundenem Fluor (TOF), um das Gesamtvorkommen von PFAS in verschiedenen Materialien abzuschätzen.
Für weitere Informationen oder ein Angebot nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular.
Quellen:
1 Europäische Chemikalienagentur: ECHA supports PFAS restriction with targeted derogations, 26. März 2026 (auf Englisch). Aktuelle Informationen zur geplanten Beschränkung finden sich zudem auf der PFAS-Themenseite der ECHA (auf Englisch).
2 Einzelheiten zu den PFAS-Beschränkungen nach der POP-Verordnung enthält Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021.
3 Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe auf der Website der ECHA (auf Englisch), abgerufen am 1. Oktober 2026.
4 Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Beschränkung der C9–C14-PFCA unter Eintrag 68, von PFHxA unter Eintrag 79 und von PFAS in Feuerlöschschäumen unter Eintrag 82.
5 Die Höchstgehalte für bestimmte Perfluoralkylsubstanzen in Lebensmitteln sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 aufgeführt (konsolidierte Fassung vom 19. August 2026).
6 Die Beschränkungen sind in Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegt.
7 Leitfaden der Kommission zur Anwendung der Verordnung (EU) 2025/40
8 Die Grenzwerte für PFAS gesamt und Summe der PFAS sind in Anhang I Teil B der Richtlinie (EU) 2020/2184 festgelegt.
9 Die Grenzwerte für die Summe PFAS-20 und die Summe PFAS-4 sind in Anlage 2 Teil I der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.
10 Mitteilung der Kommission C/2024/4910: Technische Leitlinien zu den Analysenverfahren für die Überwachung von PFAS in Wasser für den menschlichen Gebrauch
11 Die Überwachungspflicht ist in Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser festgelegt.
12 Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (konsolidierte Fassung vom 18. Mai 2026) enthält die Liste der verbotenen Stoffe, darunter die Einträge 1493 (PFOS und verwandte Verbindungen), 1560 (APFO), 1561 (PFOA), 1604 (PFDA), 1636 (PFNA) und 1705 (PFHpA).
13 ECHA: Pilot project report on the enforcement of restrictions of PFCAs and related substances focusing on cosmetics, 25. Oktober 2024 (auf Englisch)
14 Gesetz Nr. 2025-188 und Dekret Nr. 2025-1376 zu seiner Durchführung (auf Französisch)

