Überarbeitete EU-Trinkwasserrichtlinie: Überblick über die Prüfanforderungen

Aktualisiert 

Die neue Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union (EU) 2020/2184 (kurz: TWR) legt harmonisierte Mindestqualitätskriterien für Wasser fest, das für den menschlichen Konsum bestimmt ist. Die Richtlinie hat direkte Auswirkungen auf Wasserversorger sowie Behörden, die die Qualität des Trinkwassers stärker als bisher überwachen müssen.

Dieser Artikel beantwortet einige der am häufigsten gestellten Fragen zu den praktischen Auswirkungen der neuen TWR für Betreiber in der Wasserbranche, mit Schwerpunkt auf testbezogenen Anforderungen.

Was sind die Qualitätskriterien für Trinkwasser gemäß der neuen TWR?

Um gemäß der neuen Trinkwasserrichtlinie akzeptabel zu sein, muss Wasser für den menschlichen Gebrauch den in Anhang I festgelegten Parameterwerten entsprechen. Diese umfassen mikrobiologische Qualität, schädliche Chemikalien und allgemeine Indikatorparameter für die Wasserqualität.1

Beispiele für chemische Parameter und ihre maximalen Konzentrationen im Trinkwasser umfassen:

  • Schwermetalle, einschließlich Arsen (10 µg/l), Cadmium (5 µg/l), Quecksilber (1 µg/l) und Blei (10 µg/l bis 12. Jan. 2036, 5 µg/l danach)

  • Bisphenol A (2,5 µg/l)

  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, 0,1 µg/l für die Summe aus Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(ghi)perylen und Indeno(1,2,3-cd)pyren)

  • Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS, 0,5 µg/l gesamt, 0,1 µg/l für die Summe ausgewählter Verbindungen)

  • Pestizide (0,1 µg/l für einzelne Verbindungen, 0,5 µg/l für deren Summe)

  • Restmonomere Acrylamid (0,1 µg/l) und Vinylchlorid (0,5 µg/l)

Was ist die Beobachtungsliste der besorgniserregenden Stoffe?

Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Konzentrationen von Stoffen zu überwachen, die auf einer Beobachtungsliste der Europäischen Kommission für bedenkliche Stoffe aufgeführt sind. Die Kommission plant, diese dynamische Beobachtungsliste regelmäßig zu aktualisieren, doch Stand Oktober 2025 enthält die Liste nach wie vor nur die beiden ursprünglich im Jahr 2022 aufgenommenen Stoffe: 17-Beta-Estradiol und Nonylphenol.2

Was sagt die Trinkwasserrichtlinie über Mikroplastik?

Die Kommission beabsichtigt, Mikroplastik aufgrund der potenziellen Gesundheitsrisiken in die Beobachtungsliste der TWR für bedenkliche Stoffe aufzunehmen.3 Sobald dies geschieht, wird ein Richtwert für Mikroplastik festgelegt, und Wasserversorger müssen die Konzentrationen überwachen und Minderungsmaßnahmen ergreifen, wenn der Richtwert überschritten wird. Eine Methodik zur Messung von Mikroplastik in Trinkwasser wurde bereits durch einen delegierten Beschluss festgelegt.4

Was sind die TWR-Vorschriften für PFAS?

Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie legt folgende Grenzwerte für die maximal zulässige Konzentration von PFAS-Verbindungen im Trinkwasser fest:

  • 0,5 µg/l für „PFAS Total", d. h. die Gesamtheit der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen.

  • 0,1 µg/l für „Summe der PFAS“, d. h. die Summe der 20 in Anhang III der TWR aufgeführten Verbindungen.5

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Parameter zu überwachen und die Einhaltung der Grenzwerte ab dem 12. Januar 2026 sicherzustellen. Bei Überschreitung der Parameterwerte müssen die Behörden geeignete Maßnahmen ergreifen, um die PFAS-Konzentrationen zu reduzieren.

Wie sollten PFAS für die Einhaltung der Trinkwasserrichtlinie gemessen werden?

Die empfohlenen Methoden zur Messung des Parameters „Summe der PFAS“ im Hinblick auf die Einhaltung der TWR-Vorschriften sind die Teile A und B der Norm EN 17892, die für alle aufgeführten Verbindungen validiert wurden. Gleichwertige Standardmethoden können verwendet werden, sofern sie die Leistungsanforderungen erfüllen, beispielsweise hinsichtlich der Bestimmungsgrenze (LOQ). „PFAS-Gesamt“ wird mithilfe von Proxy-Methoden gemessen, wie z. B. TOP-Assays, EOF-CIC (Extraktion von Fluor gefolgt von Verbrennungs-Ionenchromatographie) oder nicht zielgerichtete LC-HRMS-Analyse.6

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Referenzen:

1 Teil A des Anhangs I der Richtlinie (EU) 2020/2184 legt mikrobiologische Parameter fest, Teil B chemische Parameter und Teil C sonstige Indikatorparameter. Teil D legt zusätzliche Parameter für die Risikobewertung von häuslichen Wasserverteilungssystemen fest.

2 Die Beobachtungsliste wird durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/679 der Kommission festgelegt, wobei die besorgniserregenden Stoffe im Anhang aufgeführt sind.

3 Der Plan zur Aufnahme von Mikroplastik in die Beobachtungsliste ist in Artikel 13(8) der Richtlinie (EU) 2020/2184 dargelegt.

4 Delegierter Beschluss (EU) 2024/1441 der Kommission beschreibt die Methodik zur Messung von Mikroplastik in Trinkwasser.

5 Die Stoffe, die unter den Parameter „Summe der PFAS“ fallen, sind in Anhang III Teil B Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2020/2184 aufgeführt.

6 Mitteilung der Kommission C/2024/4910 enthält die technischen Leitlinien für die PFAS-Analyse, einschließlich empfohlener Analysemethoden.

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