POP-Regulierung in der EU: Pflichten und Konformitätsprüfung im Überblick

Aktualisiert 

Persistente organische Schadstoffe (POP) sind organische Chemikalien, die schwer abbaubar sind, durch natürliche Prozesse weiträumig transportiert werden, sich in Lebewesen anreichern und bei längerer Exposition giftig für Menschen und Tiere sind. Dazu gehören sowohl gezielt hergestellte Pestizide und Industriechemikalien als auch unbeabsichtigt entstehende Schadstoffe.

Um die Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu begrenzen, sind POP im Stockholmer Übereinkommen geregelt, einem internationalen Umweltabkommen, das über 180 Staaten ratifiziert haben, sowie in der Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung), die das Übereinkommen in der EU umsetzt.1 Dieser Artikel fasst die wichtigsten Pflichten zusammen, die sich aus der Verordnung für Produkthersteller und Unternehmen der Abfallwirtschaft ergeben, mit Schwerpunkt auf der Konformitätsprüfung.

Beschränkungen für das Inverkehrbringen POP-haltiger Produkte

Das Stockholmer Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien, Herstellung, Verwendung und Handel von POP zu beenden oder einzuschränken. In besonderen Fällen, in denen kein Ersatz verfügbar ist, sind jedoch Ausnahmen zulässig. Das Übereinkommen unterteilt die Stoffe in drei Gruppen:

  • Gezielt hergestellte POP, die zu eliminieren sind, sind in Anlage A aufgeführt.

  • Gezielt hergestellte POP, die zu beschränken sind, sind in Anlage B aufgeführt.

  • Unbeabsichtigt als Nebenprodukt entstehende POP, deren Freisetzung zu verringern oder zu beenden ist, sind in Anlage C aufgeführt.

Manche Stoffe werden sowohl gezielt hergestellt als auch unbeabsichtigt gebildet und fallen daher in mehr als eine Gruppe.

Die Anhänge I und III der EU-POP-Verordnung entsprechen weitgehend den Anlagen A und C des Übereinkommens. Anhang I enthält jedoch zusätzliche Angaben zu Ausnahmen und zulässigen Spurenverunreinigungen in Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Für einige Stoffe gelten in der EU zudem strengere Beschränkungen, insbesondere für PFOS und DDT: Sie sind in der EU zu eliminieren, obwohl sie im Übereinkommen in Anlage B aufgeführt sind.

Tabelle 1: Beschränkte Stoffe und Stoffgruppen nach der EU-POP-Verordnung

Stoff/Stoffgruppe

Höchstwert für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen

Anhang der POP-Verordnung

Anlage des Stockholmer Übereinkommens

PBDE: Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- und Decabromdiphenylether

10 mg/kg je Verbindung in Stoffen 10 mg/kg für die Summe der PBDE in Gemischen und Erzeugnissen*

I

A

Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen

0,025 mg/kg für PFOS und ihre Salze 1 mg/kg für die Summe der PFOS-verwandten Verbindungen

I

B

Organochlorpestizide: Aldrin, Chlordan, Chlordecon, DDT, Dicofol, Dieldrin, Endosulfan, Endrin, Heptachlor, Mirex, Toxaphen und Hexachlorcyclohexane einschließlich Lindan

–

I

A (DDT: B)

Hexachlorbutadien

–

I und III

A und C

Hexachlorbenzol

10 mg/kg

I und III

A und C

Pentachlorbenzol

–

I und III

A und C

Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF)

–

III

C

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

–

I und III

A und C

Hexabrombiphenyl

–

I

A

Hexabromcyclododecan (HBCDD)

75 mg/kg 100 mg/kg in EPS- und XPS-Dämmstoffen aus recyceltem Polystyrol

I

A

Pentachlorphenol, seine Salze und Ester

5 mg/kg

I

A

Polychlorierte Naphthaline

–

I und III

A und C

Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP)

1 % in Stoffen und Gemischen 0,15 % in Erzeugnissen

I

A

Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen

0,025 mg/kg für PFOA und ihre Salze** 1 mg/kg für die Summe der PFOA-verwandten Verbindungen

I

A

Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen

0,025 mg/kg für PFHxS und ihre Salze 1 mg/kg für die Summe der PFHxS-verwandten Verbindungen

I

A

Methoxychlor

0,01 mg/kg

I

A

UV-328

100 mg/kg*** 10 mg/kg ab dem 4. August 2027 1 mg/kg ab dem 4. August 2029

I

A

Dechloran Plus

1000 mg/kg**** 1 mg/kg ab dem 15. April 2028

I

A

Chlorpyrifos

0,01 mg/kg

I

A

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)*****

–

III

–

* Für Lebensmittelkontaktmaterialien gilt diese Ausnahme nicht. Für Produkte mit Recyclinganteil sowie bis Mai 2027 für Spielzeug und Kinderpflegeartikel gelten höhere Grenzwerte. Elektro- und Elektronikgeräte sind ausgenommen; für sie gilt nach der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ein Höchstwert von 0,1 % (1000 mg/kg) für PBDE.

** Für Feuerlöschschäume gelten bis August 2028 höhere Grenzwerte.

*** Mehrere Ausnahmen bis August 2030, unter anderem für Kraftfahrzeuge, Industriebeschichtungen, Fotopapier und bestimmte Ersatzteile.

**** Mehrere Ausnahmen bis Februar 2030, unter anderem für Anwendungen in Luft- und Raumfahrt und Verteidigung, medizinische Bildgebung, Strahlentherapiegeräte und bestimmte Ersatzteile.

***** PAK sind nicht im Stockholmer Übereinkommen geregelt, sondern im Protokoll betreffend persistente organische Schadstoffe zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Deshalb sind sie in der EU-POP-Verordnung aufgeführt.

Aufnahme neuer Stoffe

Sowohl das Stockholmer Übereinkommen als auch die EU-POP-Verordnung sehen ein Verfahren zur Aufnahme neuer Stoffe vor. In das Übereinkommen aufgenommene Schadstoffe werden in der Regel innerhalb von ein bis zweieinhalb Jahren in die Verordnung übernommen.2 Zu den jüngsten Ergänzungen des Übereinkommens gehören Chlorpyrifos, mittelkettige Chlorparaffine (MCCP) und langkettige Perfluorcarbonsäuren (LC-PFCA). Chlorpyrifos wurde inzwischen in die Verordnung übernommen; für die beiden anderen Stoffgruppen wird dies im Laufe des Jahres 2026 erwartet.3

Welche Stoffe sollten bei POP-Prüfungen untersucht werden?

Die Einhaltung der EU-POP-Verordnung lässt sich nachweisen, indem das Produkt auf die geregelten Verbindungen untersucht wird, die aufgrund der Materialzusammensetzung und typischer Kontaminationsquellen wahrscheinlich enthalten sind. Die folgenden Produktgruppen fielen bei der Marktüberwachung in EU-Mitgliedstaaten wiederholt durch Überschreitungen der POP-Grenzwerte auf.4 Vergleichbare Produkte sollten auf dieselben Verbindungen geprüft werden, um Rückrufe und Zurückweisungen an der Grenze zu vermeiden:

  • Kabel und Leitungen in Elektrogeräten enthalten häufig SCCP oberhalb des Grenzwerts von 0,15 % für Spurenverunreinigungen.

  • SCCP sind auch in anderen Produkten aus Kunststoff oder Gummi eine typische Verunreinigung, etwa in Spielzeug, Kinderpflegeartikeln, Handwerkzeugen und Sportgeräten.

  • In synthetischen Textilien wie wasserabweisenden Jacken und Taschen wurden PFOA-verwandte Verbindungen und LC-PFCA nachgewiesen.

  • Kosmetische Mittel wie Augen- und Lippenkonturenstifte sowie Haarpflegeprodukte enthalten häufig die PFOA-verwandte Verbindung Perfluorononyl Dimethicone.

  • In Lebensmitteln, insbesondere Kräutern, Gewürzen, Obst und Gemüse, werden noch gelegentlich Pestizide aus der ursprünglichen POP-Liste des Stockholmer Übereinkommens nachgewiesen, darunter DDT und Hexachlorbenzol. Häufiger wird Chlorpyrifos gefunden, das inzwischen ebenfalls in die POP-Verordnung übernommen wurde.5

Einstufung und Entsorgung POP-haltiger Abfälle nach der EU-POP-Verordnung

Nach Artikel 7 der POP-Verordnung müssen Abfallerzeuger und -besitzer alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine Kontamination ihrer Abfälle mit POP zu vermeiden. Werden die Konzentrationsgrenzwerte in Anhang IV der Verordnung überschritten, sind die Abfälle so zu behandeln, dass die enthaltenen POP zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. In der Praxis bedeutet das meist Verbrennung oder eine chemisch-physikalische Behandlung, sodass POP-haltige Abfälle in den allermeisten Fällen faktisch nicht recycelbar sind.6

Tabelle 2: Konzentrationsgrenzwerte für die Einstufung POP-haltiger Abfälle

Stoff/Stoffgruppe

Konzentrationsgrenzwert (Anhang IV)*

Höchstkonzentrationsgrenzwert (Anhang V)**

Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) sowie dioxinähnliche PCB

5 µg/kg

5 mg/kg

PFOA, ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen

1 mg/kg für PFOA und ihre Salze 40 mg/kg für verwandte Verbindungen

50 mg/kg für PFOA und ihre Salze 2000 mg/kg für verwandte Verbindungen

PFHxS, ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen

1 mg/kg für PFHxS und ihre Salze 40 mg/kg für verwandte Verbindungen

50 mg/kg für PFHxS und ihre Salze 2000 mg/kg für verwandte Verbindungen

Polychlorierte Naphthaline

10 mg/kg

1000 mg/kg

PFOS und ihre Derivate

50 mg/kg

50 mg/kg

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

50 mg/kg

50 mg/kg

Pestizide: Aldrin, Chlordan, Chlordecon, DDT, Dicofol, Dieldrin, Endosulfan, Endrin, Heptachlor, Mirex und Toxaphen

50 mg/kg je Verbindung

5000 mg/kg je Verbindung

Hexachlorbenzol

50 mg/kg

5000 mg/kg

Hexachlorcyclohexane einschließlich Lindan

50 mg/kg

5000 mg/kg

Hexabrombiphenyl

50 mg/kg

5000 mg/kg

Pentachlorbenzol

50 mg/kg

5000 mg/kg

Hexachlorbutadien

100 mg/kg

1000 mg/kg

Pentachlorphenol, seine Salze und Ester

100 mg/kg

1000 mg/kg

PBDE: Summe der Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- und Decabromdiphenylether

350 mg/kg 200 mg/kg ab dem 30. Dezember 2027

10 000 mg/kg

Hexabromcyclododecan (HBCDD)

500 mg/kg

1000 mg/kg

Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP)

1500 mg/kg

10 000 mg/kg

* Bei Überschreitung dieser Grenzwerte müssen die enthaltenen POP zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. In Ausnahmefällen kann stattdessen eine dauerhafte Lagerung genehmigt werden, unter Tage oder, sofern die Werte in Anhang V eingehalten werden, auch auf einer Deponie für gefährliche Abfälle. In Deutschland ist eine obertägige Ablagerung nach der Deponieverordnung jedoch nicht zulässig.

** Werden die Werte in Anhang V überschritten, ist eine Ablagerung auf einer Deponie für gefährliche Abfälle nicht zulässig; in Ausnahmefällen kann jedoch eine dauerhafte Lagerung unter Tage genehmigt werden.

Unternehmen der Abfallwirtschaft sind dafür verantwortlich, POP-haltige Abfälle zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Abfälle, die wahrscheinlich POP enthalten oder mit POP kontaminiert sind, sollten daher auf die in dem jeweiligen Abfallstrom bekannten Stoffe untersucht werden. Typische Verunreinigungen in ausgewählten Abfallströmen mit hohem Risiko:7

  • Bau- und Abbruchabfälle: PCB in Fugenmassen und Anstrichen, PCB und SCCP in Dichtungsmassen und Klebstoffen, HBCDD in Dämmstoffen

  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte: POP-haltige Flammschutzmittel wie PBDE in Kunststoffen, SCCP in Kabelisolierungen, PCB in Transformatoren und Kondensatoren

  • Altfahrzeuge: POP-haltige Flammschutzmittel wie PBDE in Kunststoffteilen, Textilien und Leder

  • Polstermöbel und Textilien: POP-haltige Flammschutz- und Imprägniermittel wie PBDE, HBCDD, PFOS und PFOA in Weichschäumen, Polsterungen und Textilien

  • Altholz: Pentachlorphenol aus Holzschutzmitteln sowie PCB

  • Feuerlöschschäume: PFOS, PFOA, PFHxS, ihre Salze und verwandte Verbindungen

Analysenverfahren

Für die POP-Analytik stehen je nach Zielverbindungen und Probenmatrix verschiedene Prüfverfahren zur Verfügung. Um nachzuweisen, dass die zulässigen Spurenverunreinigungen nicht überschritten werden, sind meist Nachweisgrenzen im ppm-Bereich und teilweise im ppb-Bereich erforderlich. Dies erreichen unter anderem hochauflösende Varianten der Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) und der Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS).

POP-Analytik aus einer Hand

Measurlabs bietet ein umfassendes Spektrum an POP-Prüfungen für verschiedene Probenmatrizes, darunter:

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Quellen:

1 Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und Verordnung (EU) 2019/1021 (konsolidierte Fassung vom 30. September 2026)

2 Beispiele für in den letzten Jahren als POP eingestufte Stoffe sind Methoxychlor (Übereinkommen: Mai 2023, Verordnung: Oktober 2024), UV-328 (Übereinkommen: Mai 2023, Verordnung: August 2025) und Dechloran Plus (Übereinkommen: Mai 2023, Verordnung: Oktober 2025).

3 Initiativen der Europäischen Kommission zur Aufnahme von MCCP und LC-PFCA in die Verordnung (EU) 2019/1021 auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“. Die Annahme durch die Kommission war für LC-PFCA im ersten Quartal 2026 und für MCCP im zweiten Quartal 2026 geplant, beide Termine sind jedoch ohne Veröffentlichung verstrichen.

4 Die Beispiele beruhen auf den Portalen Safety Gate und RASFF der Europäischen Kommission, an die die Marktüberwachungs- und Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten gefährliche Non-Food-Produkte bzw. Lebensmittel melden.

5 Für Chlorpyrifos gilt zudem nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg für alle Erzeugnisgruppen.

6 Eine Ausnahme gilt für die Verwertung von Metallen in bestimmten Verfahren der Eisen- und Stahlerzeugung. Einzelheiten enthält Anhang V Teil 1 der Verordnung (EU) 2019/1021.

7 Die Beispiele beruhen auf der Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP-Verordnung (LAGA-Mitteilung 41), Stand Februar 2024. Das Risiko, dass POP enthalten sind, ist bei Materialien höher, die in Verkehr gebracht wurden, bevor die betreffenden Stoffe nach der POP-Verordnung verboten wurden.

POP-Analytik für Produkte und Abfälle

Measurlabs prüft Produkte und Abfälle in zahlreichen Probenmatrizes auf POP und weitere Schadstoffe.

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