Die EU-Rechtsvorschriften zu Lebensmittelkontaminanten legen zulässige Höchstwerte für verschiedene Verunreinigungen in Lebensmitteln fest. Um die Produktsicherheit zu gewährleisten, werden diese Werte so festgelegt, dass sie durch die Einhaltung guter landwirtschaftlicher und verfahrenstechnischer Praxis „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ sind.
Produkte mit hohem Risiko, die für bestimmte Schadstoffe anfällig sind, sollten auf die Einhaltung der Höchstwerte getestet werden. Measurlabs bietet Untersuchungen auf Lebensmittelkontaminanten an, die alle in diesem Artikel aufgeführten Schadstoffe nachweisen und quantifizieren.
Die Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission ersetzt die Verordnung (EG) 1881/2006 der Kommission
Die Verordnung (EG) 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wurde im Frühjahr 2023 durch die Verordnung (EU) 2023/915 ersetzt.1 Zuvor war die ursprüngliche Verordnung durch Ergänzungen und Überarbeitungen der Liste der Kontaminanten, der Höchstgehalte und der Lebensmittelkategorien fast 50 Mal geändert worden. Da weitere Änderungen ausstanden, entschied die Kommission, die Verordnung (EG) 1881/2006 zu ersetzen.
Wie seine Vorgängerversion befasst sich die neue Verordnung (EU) 2023/915 mit Dutzenden von Verunreinigungen – von Pflanzenalkaloiden und Schwermetallen bis hin zu Dioxinen und PCB. Alle künftigen Änderungen werden ebenfalls in die konsolidierte Fassung des Dokuments eingearbeitet. Die folgenden Abschnitte bieten eine Zusammenfassung der Grenzwerte, die die Verordnung für ausgewählte Lebensmittelkontaminanten festlegt.
Aflatoxin
Aflatoxine sind schädliche Mykotoxine, die von zwei Arten des Schimmelpilzes Aspergillus produziert werden und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als karzinogen und genotoxisch eingestuft werden.2 Aflatoxine wurden in die ursprüngliche Verordnung (EG) 1881/2006 aufgenommen, wobei nachfolgende Änderungen der Höchstgehalte und der regulierten Lebensmittel durch die Verordnungen (EU) 165/2010 und (EU) 1058/2012 eingeführt wurden. Höchstkonzentrationen sind für Aflatoxin B1, Aflatoxin M1 sowie die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 festgelegt.
Tabelle 1: Maximale Aflatoxingehalte in ausgewählten Lebensmitteln
Lebensmittelprodukt | Max. Gehalt an Aflatoxin B1 (μg/kg) | Max. Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 (μg/kg) | Max. Gehalt an Aflatoxin M1 (μg/kg) |
|---|---|---|---|
Mandeln, Pistazien und Aprikosenkerne | 8,0–12,0* | 10,0–15,0* | – |
Haselnüsse und Paranüsse | 5,0–8,0* | 10,0–15,0* | – |
Andere Baumnüsse | 2,0–5,0* | 4,0–10,0* | – |
Erdnüsse und andere Ölsaaten | 2,0–8,0* | 4,0–15,0* | |
Getrocknete Feigen | 6,0 | 10,0 | – |
Anderes Trockenobst | 2,0–5,0* | 4,0–10,0* | – |
Die meisten Getreide und Getreideprodukte | 2,0 | 4,0 | – |
Rohe und wärmebehandelte Milch | – | – | 0,05 |
Getrocknete Chilis, Cayennepfeffer, Paprika, weißer und schwarzer Pfeffer, Muskatnuss, Ingwer, Kurkuma und Mischungen, die diese enthalten | 5,0 | 10,0 | – |
Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder | 0,10 | – | – |
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung | – | – | 0,025 |
* Der niedrigere Grenzwert gilt für Produkte, die für den direkten menschlichen Verzehr oder als Lebensmittelzutat bestimmt sind, während der höhere Grenzwert für Produkte gilt, die vor der Verwendung einer Sortierung oder anderen physikalischen Behandlung unterzogen werden.
Ochratoxin A
Ein weiteres Mykotoxin, das von Aspergillus- und Penicillium-Pilzen produziert wird, Ochratoxin A entsteht häufig während der Lagerung und Trocknung von Erntegut, wenn bewährte Verfahren nicht eingehalten werden. Nachdem festgestellt wurde, dass Ochratoxin A in bisher unregulierten Produkten nachweisbar ist und die Exposition schädlicher ist als bisher angenommen, wurden durch die Verordnung (EU) 2022/1370 neue Höchstgehalte festgelegt. Diese Grenzwerte gelten seit Anfang 2023.
Tabelle 2: Höchstgehalte von Ochratoxin A in ausgewählten Lebensmitteln
Lebensmittelprodukt | Höchstgehalt an Ochratoxin A (μg/kg) |
|---|---|
Getrocknete Korinthen, Rosinen, Sultaninen und Feigen | 8,0 |
Anderes Trockenobst | 2,0 |
Gerösteter Kaffee | 3,0 |
Instantkaffee | 5,0 |
Kakaopulver | 3,0 |
Wein und Traubensaft | 2,0 |
Backwaren, Getreide-Snacks und Frühstückscerealien | 2,0–4,0* |
Andere Getreidearten und verarbeitete Getreideerzeugnisse | 3,0 |
Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Melonenkerne, Hanfsamen, Sojabohnen und Pistazien | 5,0 |
Getrockneter Chili, Cayennepfeffer und Paprika | 20,0 |
Andere getrocknete Gewürze | 15,0 |
Getrocknete Kräuter | 10,0 |
Lakritzkonfekt mit ≥ 97 % Lakritzextraktgehalt | 50,0 |
Andere Lakritzsüßwaren | 10,0 |
Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder | 0,5 |
* Der Höchstwert von 4 μg/kg gilt für Erzeugnisse, die mindestens 20 % getrocknete Weinfrüchte oder Feigen enthalten. Für andere Erzeugnisse, die Ölsaaten, Nüsse oder Trockenfrüchte enthalten, gilt ein Grenzwert von 3 μg/kg.
Patulin
Das Mykotoxin Patulin, das von verschiedenen Pilzarten produziert wird, kommt am häufigsten in Produkten auf Apfelbasis vor. Die Verordnung (EU) 2023/915 legt Höchstgehalte für Patulin in den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Produkten fest.
Tabelle 3: Maximale Patulin-Gehalte gemäß EU-Gesetzgebung
Produkt | Höchstgehalt an Patulin (μg/kg) |
|---|---|
Fruchtsäfte, einschließlich Nektare und Säfte aus Konzentraten | 50 |
Cider, Spirituosen und andere fermentierte Getränke aus Äpfeln oder mit Apfelsaft | 50 |
Babynahrung | 10 |
Apfelsaft, Kompott, Püree und feste Apfelprodukte für Säuglinge und Kleinkinder | 10 |
Andere Apfelkompotte, -pürees und feste Apfelprodukte | 25 |
Deoxynivalenol, Zearalenon und Fumonisine
Deoxynivalenol (DON), Zearalenon und Fumonisine sind Toxine, die von Fusarium-Pilzen produziert werden. Sie werden häufig in Getreideprodukten gefunden, wobei Zearalenon und Fumonisine besonders häufig in Mais und daraus gewonnenen Produkten vorkommen. Die aktuellen Höchstgehalte wurden durch die Verordnung (EG) 1126/2007 in die EU-Gesetzgebung eingeführt.
Tabelle 4: Maximale Deoxynivalenol-, Zearalenon- und Fumonisin-Gehalte in ausgewählten Lebensmitteln
Produkt | Deoxynivalenol (μg/kg) | Zearalenon (μg/kg) | Summe der Fumonisine B1 und B2 (μg/kg) |
|---|---|---|---|
Unverarbeiteter Mais* | 1.500 | 350 | 4.000 |
Unverarbeiteter Hartweizen | 1.500 | 100 | – |
Unverarbeiteter Hafer | 1.750 | 100 | – |
Andere unverarbeitete Getreidearten | 1.000 | 100 | – |
Maisbasierte Frühstückscerealien und Getreide-Snacks | 400 | 100 | 800 |
Andere maisbasierte Produkte für den direkten menschlichen Verzehr | 750 | 100 | 1.000 |
Anderes Brot, Backwaren, Kekse, Getreide-Snacks und Frühstückscerealien | 400 | 50 | – |
Getreidemehl und Grieß | 600 | 75 | – |
Trockennudeln | 600 | – | – |
Maisbasierte Lebensmittel für Kleinkinder | 150 | 20 | 200 |
Andere Getreideprodukte für Kleinkinder | 150 | 20 | – |
* Außer für die Nassverarbeitung bestimmter Mais
Citrinin
Citrinin ist ein Mykotoxin, das sich in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln bilden kann, die mit der Roten Hefe Monascus purpureus fermentiert wurden. In Nahrungsergänzungsmitteln auf Basis von rotem Hefereis wurden hohe Citrinin-Gehalte festgestellt. Diese Produktkategorie ist derzeit die einzige, für die in der EU-Gesetzgebung ein Höchstwert festgelegt wurde. Der Citrinin-Gehalt solcher Nahrungsergänzungsmittel darf 100 μg/kg nicht überschreiten.
Schwermetalle
Die Verordnung (EU) 2023/915 legt für eine Vielzahl von Lebensmitteln Höchstgehalte für Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen und Nickel fest. Die Grenzwerte für Blei und Cadmium wurden zuletzt 2021 aktualisiert, die Quecksilbergrenzwerte 2022 und die Arsengrenzwerte 2023. Vor Kurzem wurden Nickelgrenzwerte eingeführt, die im Juli 2025 in Kraft traten. Die Messung des Schwermetallgehalts erfolgt in Milligramm pro Kilogramm des Nassgewichts des Produkts.
Der maximal zulässige Bleigehalt reicht von 0,01 mg/kg in einigen Säuglingsnahrungsmitteln bis zu 3 mg/kg in Nahrungsergänzungsmitteln. Die meisten Fleischprodukte, Fette und Öle dürfen nicht mehr als 0,1 mg/kg Blei enthalten, während die Grenzwerte für Obst, Gemüse und Pilze zwischen 0,1 mg/kg und 0,8 mg/kg variieren.
Für Cadmium liegen die Höchstgehalte zwischen 0,005 mg/kg in milchproteinbasierten Säuglingsnahrungsmitteln und 3 mg/kg in bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln. Obst, Gemüse und Pilze dürfen nicht mehr als 0,02–0,5 mg/kg Cadmium enthalten, und die Grenzwerte für Fleisch- und Fischprodukte variieren zwischen 0,05 und 1 mg/kg.
Für Salz, Nahrungsergänzungsmittel, Fisch und Fischereierzeugnisse sind Höchstgehalte für Quecksilber festgelegt. Salz und Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mehr als 0,1 mg/kg Quecksilber enthalten. Bei Fisch und Fischereierzeugnissen hängt der Grenzwert von der Art ab und liegt zwischen 0,3 und 1 mg/kg.
Produkte, die auf Arsen getestet werden sollten, umfassen hauptsächlich reisbasierte Produkte; darüber hinaus sind Babynahrung, Fruchtsäfte und Salz prüfpflichtig. Der maximal zulässige Arsengehalt in regulierten Produkten liegt zwischen 0,01 und 0,5 mg/kg.
Die maximalen Nickelgehalte reichen von 0,1 mg/kg in flüssiger Säuglingsanfangsnahrung bis zu 40 mg/kg in Wakame-Algen. Grenzwerte gelten bereits für verschiedene Nüsse, Früchte, Gemüse, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Schokoladenprodukte und Fruchtsäfte. Für Getreideprodukte wurden ebenfalls Höchstgehalte festgelegt, die jedoch erst im Juli 2026 in Kraft treten.3
Mutterkornalkaloide und Mutterkornsclerotia
Mutterkornsclerotien sind Pilzstrukturen der Gattung Claviceps, die Getreidekörner und Grassamen ersetzen können und als größere, verfärbte Körner an Getreideähren auftreten. Die darin enthaltenen Alkaloide sind toxisch, und das wissenschaftliche Gutachten der EFSA vom Juni 2012 hat die tolerierbare Tagesdosis von Mutterkornalkaloiden auf 0,6 μg/kg Körpergewicht festgelegt.4
Die aktuellen Höchstgehalte in verschiedenen Lebensmitteln wurden durch die Verordnung (EU) 2021/1399 festgelegt und traten Anfang 2022 in Kraft. Mutterkornalkaloid-Gehalte werden als unterer Grenzwert der Summe von 12 Alkaloiden gemessen: Ergocornin/Ergocorninin, Ergocristin/Ergocristinin, Ergokryptin/Ergokryptinin (α- und β-Form), Ergometrin/Ergometrinin, Ergosin/Ergosinin und Ergotamin/Ergotaminin.
Tabelle 5: Höchstgehalte an Mutterkornalkaloiden in ausgewählten Lebensmitteln
Lebensmittelprodukt | Summe der Mutterkornalkaloide (μg/kg) |
|---|---|
Roggenprodukte | 500 (250 ab 1.7.2028) |
Weizengluten | 400 |
Gersten-, Dinkel- und Haferprodukte mit niedrigem Aschegehalt (<900 mg/100 g) | 50 |
Weizenprodukte mit niedrigem Aschegehalt (<900 mg/100 g) | 100 (50 ab 1.7.2028) |
Gersten-, Weizen-, Dinkel- und Haferprodukte mit hohem Aschegehalt (≥900 mg/100 g) | 150 |
Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder | 20 |
Tropanalkaloide
Durch die Verordnung (EU) 2016/239 wurden maximale Tropanalkaloidspiegel in Produkten für Kleinkinder in die EU-Gesetzgebung für Lebensmittelkontamination aufgenommen, nachdem die EFSA in ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme auf die hohe Wahrscheinlichkeit hingewiesen hatte, dass Kleinkinder unsicheren Mengen ausgesetzt sein könnten.5 Die Gesetzgebung wurde durch die Verordnung (EU) 2021/1408 weiter geändert, die Höchstgehalte für andere Lebensmittel einführte. Diese Grenzwerte gelten seit September 2022. Der Tropanalkaloidgehalt wird als Atropin, Scopolamin und deren Summe gemessen.
Tabelle 6: Höchstgehalte von Tropanalkaloiden in ausgewählten Lebensmitteln
Lebensmittelprodukt | Summe aus Atropin und Scopolamin (μg/kg) | Atropin (μg/kg) | Scopolamin (μg/kg) |
|---|---|---|---|
Getreidebasierte Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder | – | 1,0 | 1,0 |
Hirse, Sorghum und Mais, einschließlich Popcorn | 5,0* | – | – |
Buchweizen | 10,0 | – | – |
Getrocknete Anissamen-Aufgüsse | 50,0 | – | – |
Andere getrocknete Kräuteraufgüsse | 25,0 | – | – |
Flüssige Kräuteraufgüsse | 0,2 | – | – |
* Für unverarbeiteten Mais gilt ein höherer Grenzwert von 15 μg/kg
Pyrrolizidinalkaloide
Die EFSA veröffentlichte 2017 eine wissenschaftliche Bewertung zu Pyrrolizidinalkaloiden und stellte fest, dass das Risiko einer übermäßigen Exposition bei häufigen Konsumenten von Tee und Kräuteraufgüssen hoch ist.6 Im Anschluss an die Bewertung der EFSA wurden durch die Verordnung (EU) 2020/2040 Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide in die EU-Gesetzgebung aufgenommen, die im Juli 2022 in Kraft traten. Der Pyrrolizidingehalt wird als Summe von über 30 einzelnen Pyrrolizidinalkaloiden gemessen.
Tabelle 7: Höchstgehalte von Pyrrolizidinalkaloiden in ausgewählten Lebensmitteln
Lebensmittelprodukt | Maximaler Pyrrolizidingehalt (μg/kg) |
|---|---|
Kräuteraufgüsse, die ausschließlich aus Rooibos, Anis, Zitronenmelisse, Kamille, Thymian, Pfefferminze, Zitronenverbene und deren Mischungen bestehen | 400 |
Andere Kräuteraufgüsse | 200 |
Tee und aromatisierter Tee | 150 |
Tee und Aufgüsse für Kleinkinder | 75 |
Pollenbasierte Nahrungsergänzungsmittel | 500 |
Andere Nahrungsergänzungsmittel | 400 |
Getrockneter Borretsch, Liebstöckel, Majoran und Oregano | 1.000 |
Andere getrocknete Kräuter | 400 |
Kreuzkümmelsamen | 400 |
Dioxine und PCB
Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) sind hochgiftige persistente organische Schadstoffe (POP). Die EU-Gesetzgebung zu ihrem Vorkommen in Lebensmitteln wurde mehrfach aktualisiert, zuletzt im Jahr 2022 durch die Verordnung (EU) 2022/2002, die die aktualisierte wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA zur maximal tolerierbaren Aufnahme berücksichtigt.7 Die neue Verordnung erweitert die Grenzwerte auf zusätzliche Lebensmittelgruppen und senkt die Grenzwerte für andere Lebensmittel.
Maximale Dioxin- und PCB-Gehalte werden als Summen von Verbindungen ausgedrückt, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als am giftigsten eingestuft werden. Dazu gehören 7 Dibenzo-p-Dioxine (PCDDs), 10 Dibenzofurane (PCDFs), 4 dioxinähnliche Nicht-ortho-PCBs und 8 dioxinähnliche Mono-ortho-PCBs. Die WHO-TEF-Werte (WHO-Toxizitätsäquivalenzfaktoren) für Verbindungsgruppen spiegeln die maximal zulässige Exposition wider.
Tabelle 8: Maximale Dioxin- und PCB-Konzentrationen in ausgewählten Lebensmitteln
Lebensmittelprodukt | Summe der Dioxine (PCDDs + PCDFs) | Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB (PCDD + PCDF + PCB) | Summe aus PCB28, PCB52, PCB101, PCB138, PCB153 und PCB180 (nicht dioxinähnliche PCB) |
|---|---|---|---|
Geflügel | 1,75 pg/g Fett | 3,0 pg/g Fett | 40 ng/g Fett |
Schweinefleisch | 1,0 pg/g Fett | 1,25 pg/g Fett | 40 ng/g Fett |
Rind-, Lamm- und Ziegenfleisch | 2,5 pg/g Fett | 4,0 pg/g Fett | 40 ng/g Fett |
Die meisten Fische und Fischereierzeugnisse* | 3,5 pg/g Feuchtgewicht | 6,5 pg/g Feuchtgewicht | 75 ng/g Feuchtgewicht |
Rohmilch und Milchprodukte | 2,0 pg/g Fett | 4,0 pg/g Fett | 40 ng/g Fett |
Eier | 2,5 pg/g Fett | 5,0 pg/g Fett | 40 ng/g Fett |
Pflanzenöle | 0,75 pg/g Fett | 1,25 pg/g Fett | 40 ng/g Fett |
Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 0,1 pg/g Feuchtgewicht | 0,2 pg/g Feuchtgewicht | 1,0 ng/g Feuchtgewicht |
* Für wild gefangene Süßwasserfische gelten höhere Grenzwerte, wobei die spezifischen Werte je nach Art variieren.
T-2- und HT-2-Toxine
T-2- und HT-2-Toxine sind Mykotoxine, die von bestimmten Fusarium-Pilzen produziert werden. Mit der Verordnung (EU) 2024/1038 wurden im April 2024 verbindliche Höchstgehalte eingeführt und in die Verordnung (EU) 2023/915 aufgenommen. Die Grenzwerte basieren auf dem wissenschaftlichen Bericht der EFSA aus dem Jahr 2017, der ergab, dass insbesondere Säuglinge, Kleinkinder und andere Kinder unsicheren Mengen an T-2- und HT-2-Toxinen ausgesetzt sein können.
Tabelle 9: Höchstgehalte von T-2- und HT-2-Toxinen in ausgewählten Lebensmitteln
Produkt | Summe von T-2- und HT-2-Toxinen (μg/kg) |
|---|---|
Unverarbeiteter Hafer | 1.250 |
Unverarbeitete Braugerste | 200 |
Andere unverarbeitete Gerste | 150 |
Unverarbeiteter Mais und Hartweizen | 100 |
Andere unverarbeitete Getreidesorten | 50 |
Haferflocken und andere Haferprodukte für den direkten menschlichen Verzehr | 100 |
Gerste, Mais und Hartweizen für den direkten menschlichen Verzehr | 50 |
Frühstückscerealien mit einem Anteil von mindestens 50 % Getreidekleie, Hafer, Mais, Gerste oder Hartweizen | 50 - 75* |
Andere Frühstückscerealien, Teigwaren, Getreide-Snacks und Backwaren | 20 |
Babynahrung und Getreideprodukte für Kleinkinder | 10 |
* Der höhere Grenzwert gilt für Produkte mit einem Hafergehalt von mindestens 40 %.
Perchlorat
Perchlorat ist ein Schadstoff, der aus verschiedenen Quellen in Lebensmittel gelangen kann, darunter natürliche Düngemittel und kontaminiertes Bewässerungswasser. Das Kontaminationsrisiko ist bei Obst, Gemüse, Tee und getrockneten Kräuteraufgüssen am höchsten, für die in der Verordnung (EU) 2023/915 Höchstgehalte für Perchlorat festgelegt sind. Konformitätsprüfungen werden häufig als gleichzeitige Chlorat- und Perchloratanalyse durchgeführt.
Tabelle 10: Maximale Perchloratgehalte in ausgewählten Lebensmitteln
Produkt | Höchstgehalt an Perchlorat (mg/kg) |
|---|---|
Gurke, Kürbis, Zucchini und andere Pflanzen der Familie Cucurbitaceae, Grünkohl | 0,10 |
Blattgemüse und Kräuter | 0,50 |
Bohnen mit Hülsen | 0,15 |
Anderes Obst und Gemüse | 0,05 |
Tee und Kräuteraufgüsse | 0,75 |
Säuglingsnahrung | 0,01 |
PFAS- und PAK-Verbindungen
Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) gehören zu den jüngsten Ergänzungen der EU-Lebensmittelkontaminationsgesetzgebung. Höchstgehalte wurden durch die Verordnung (EU) 2022/2388 eingeführt, die Anfang 2023 in Kraft trat. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zu EU-PFAS-Vorschriften.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) werden durch mehrere europäische Lebensmittelkontaminationsverordnungen geregelt, darunter (EU) 835/2011, (EU) 2015/1933 und (EU) 2015/1125. Weitere Informationen finden sich in einem separaten Artikel zur PAK-Analyse, der die maximalen PAK-Konzentrationen in Lebensmitteln, Trinkwasser und Verbraucherprodukten zusammenfasst.
Verordnung (EU) 2017/2158 über Acrylamid
Acrylamid ist eine potenziell krebserregende Chemikalie, die sich in stärkehaltigen Lebensmitteln beim Kochen bei hohen Temperaturen bildet. Obwohl es derzeit nicht in der Verordnung (EU) 2023/915 enthalten ist, legt die Verordnung (EU) 2017/2158 Richtwerte für Acrylamid in ausgewählten Lebensmitteln fest. Diese werden verwendet, um die Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen zur Minimierung des Acrylamidgehalts zu bewerten.
Tabelle 11: Richtwerte für Acrylamid in ausgewählten Lebensmitteln
Lebensmittelprodukt | Richtwert für Acrylamid (μg/kg) |
|---|---|
Verzehrfertige Pommes frites | 500 |
Kartoffelchips und Kartoffel-Cracker | 750 |
Andere Cracker | 400 |
Weizenbasiertes Brot | 50 |
Anderes Weichbrot | 100 |
Weizen- und roggenbasierte Getreideprodukte, Kleie und Vollkorngetreide | 300 |
Kekse, Waffeln und Knäckebrot | 350 |
Lebkuchen | 800 |
Röstkaffee | 400 |
Instantkaffee | 850 |
Kekse für Kleinkinder | 150 |
Andere Getreideprodukte für Kleinkinder | 40 |
Richtwerte für Alternaria-Toxine
In der EU-Lebensmittelkontaminationsgesetzgebung gibt es derzeit keine verbindlichen Höchstgrenzen für Alternaria-Toxine, jedoch wird eine Überwachung gemäß der Empfehlung der Kommission (EU) 2022/553 empfohlen.8 Der Anhang der Empfehlung legt Richtwerte auf der Grundlage der Ernährungsexpositionsbewertungen der EFSA fest. Werden diese Werte überschritten, sind die Ursachen zu untersuchen.
Tabelle 12: Richtwerte für Alternaria-Toxine in bestimmten Lebensmitteln
Lebensmittelprodukt | Alternariol (AOH), µg/kg | Alternariol-Monomethylether (AME), µg/kg | Tenuazonsäure (TeA), µg/kg |
|---|---|---|---|
Verarbeitete Tomatenprodukte | 10 | 5 | 500 |
Paprikapulver | – | – | 10.000 |
Sesamsamen | 30 | 30 | 100 |
Sonnenblumenkerne | 30 | 30 | 1.000 |
Sonnenblumenöl | 10 | 10 | 100 |
Baumnüsse | – | – | 100 |
Getrocknete Feigen | – | – | 1.000 |
Getreidebasierte Lebensmittel für Kleinkinder | 2 | 2 | 500 |
Verordnung (EG) 396/2005 über Pestizidrückstände
Die Verordnung (EG) 396/2005 legt die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs fest. Die konsolidierte Fassung des Dokuments enthält alle der mehr als 200 Änderungen.9 Da es Hunderte von Pestiziden und Lebensmittelkategorien gibt, für die Höchstgehalte für Rückstände (MRL) gelten, ist eine Zusammenfassung an dieser Stelle nicht möglich. Stattdessen kann in der EU-Pestiziddatenbank geprüft werden, welche Rückstandshöchstgehalte für eine bestimmte Produktgruppe gelten.
Analyse von Lebensmittelkontaminanten gemäß EU-Vorschriften
Die Analyse von Lebensmittelkontaminanten kann mit verschiedenen analytischen Methoden wie HPLC, GC-MS/MS und ICP-MS erfolgen. Die Wahl der geeignetsten Testmethode hängt von den untersuchten Kontaminanten, den Probeneigenschaften und dem erforderlichen Nachweislimit ab. Die Pestizidreduktanalyse wird beispielsweise mit den Methoden GC-MS/MS und LC-MS/MS durchgeführt, die ein sehr niedriges Nachweislimit von 3–10 ppb (Parts per Billion) ermöglichen.
Measurlabs bietet eine umfassende Auswahl an akkreditierten Test-Services für Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln. Unsere Preise sind bei großen jährlichen Probenmengen wettbewerbsfähig, und wir können nahezu jede Kontaminantenanalyse an einem Ort anbieten – das spart die Zeit, die sonst für die Kommunikation mit mehreren Laboratorien aufgewendet werden müsste. Zögern Sie nicht, unsere Experten über das untenstehende Formular zu kontaktieren, um Ihre Prüfanforderungen zu besprechen.
Referenzen:
1 Verordnung (EU) 2023/915 auf EUR-Lex (Konsolidierte Fassung vom 01.07.2025)
3 Verordnung (EU) 2024/1987 hinsichtlich der Höchstgehalte an Nickel in bestimmten Lebensmitteln.
4 EFSA zu Mutterkornalkaloiden
6 EFSA zu Pyrrolizidinalkaloiden
8 Empfehlung der Kommission (EU) 2022/553 zur Überwachung des Vorhandenseins von Alternaria-Toxinen in Lebensmitteln
9 Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 der Kommission auf EUR-Lex, einschließlich aller vor Mai 2025 verabschiedeten Änderungen

