Wärmedämmstoffe: Überblick über die Prüfanforderungen in der EU

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Tatu Waltari

Tatu Waltari – MSc (Tech.) in Holzprodukttechnik

Baustoffe und Brandprüfung, Measurlabs

Wärmedämmstoffe dürfen in der EU nur dann rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, wenn sie der EU-Bauprodukteverordnung und den technischen Spezifikationen der jeweils anwendbaren harmonisierten Norm entsprechen, sofern eine solche existiert.1 Diese Spezifikationen umfassen eine Reihe von Sicherheits- und Leistungsmerkmalen, darunter den Wärmedurchlasswiderstand, das Brandverhalten und die Dimensionsstabilität, die mit genormten Prüfverfahren zu bewerten sind.

Neben den geltenden technischen Spezifikationen müssen Wärmedämmstoffe auch das EU-Chemikalienrecht einhalten, einschließlich der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) und der REACH-Beschränkung für die Freisetzung von Formaldehyd, die ab dem 6. August 2026 gilt.

Harmonisierte Normen für Wärmedämmstoffe

Alle gängigen Arten werkmäßig hergestellter Wärmedämmstoffe für Gebäude sind durch harmonisierte europäische Normen abgedeckt und müssen daher den Spezifikationen der jeweils anwendbaren Norm entsprechen:

  • EN 13162: Mineralwolle (MW)

  • EN 13163: expandiertes Polystyrol (EPS)

  • EN 13164: extrudierter Polystyrolschaum (XPS)

  • EN 13165: Polyurethan-Hartschaum (PU)

  • EN 13166: Phenolharzschaum (PF)

  • EN 13167: Schaumglas (CG)

  • EN 13168: Holzwolle (WW)

  • EN 13169: Blähperlit (EPB)

  • EN 13170: expandierter Kork (ICB)

  • EN 13171: Holzfasern (WF)

  • EN 16069: Polyethylenschaum (PEF)

Harmonisierte Normen bestehen außerdem für mehrere Arten von Dämmprodukten für Anwendungen im Tiefbau (EN 14933, EN 14934) sowie für die technische Gebäudeausrüstung und betriebstechnische Anlagen in der Industrie (EN 14303, EN 14304 usw.).2 Für Produkte, die von keiner Norm erfasst werden, ergeben sich die anwendbaren Anforderungen aus Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD).3

Von den Normen erfasste Eigenschaften

Die harmonisierten europäischen Normen für Wärmedämmstoffe erfassen eine Reihe wesentlicher Produktmerkmale, die zu bestimmen und in der Leistungserklärung (DoP) anzugeben sind. Tabelle 1 gibt einen Überblick. Weitere Informationen zu den Prüfmöglichkeiten für die am häufigsten bewerteten Kennwerte folgen weiter unten im Artikel.

Tabelle 1: Wesentliche Merkmale werkmäßig hergestellter Wärmedämmstoffe und Prüfverfahren zu ihrer Bestimmung

Produktmerkmal

Prüfnorm(en)

Anmerkungen

Wärmedurchlasswiderstand und/oder Wärmeleitfähigkeit

EN 12667

EN 12939 (dicke Produkte)

Wärmedurchlasswiderstand (R) und Wärmeleitfähigkeit (λ) werden nach Möglichkeit beide angegeben. R wird stets bei Produkten gleichmäßiger Dicke angegeben, λ bei Produkten ungleichmäßiger Dicke.

Brandverhalten

EN 13501-1 (Klassifizierungsnorm)*

Angabe als Euroklasse (A1–F), gegebenenfalls ergänzt um die Kennzeichnungen für Rauchentwicklung (s) und brennendes Abtropfen (d).

Dauerhaftigkeit des Brandverhaltens und des Wärmedurchlasswiderstands gegenüber Alterung und Abbau

-

Eine Prüfung ist nicht erforderlich, wenn aufgrund der Materialeigenschaften bekannt ist, dass sich diese Eigenschaften im Laufe der Zeit nicht verändern.

Abmessungen

EN 822 (Länge und Breite)

EN 823 (Dicke)

EN 824 (Rechtwinkligkeit)

EN 825 (Ebenheit)

Eine Toleranzklasse wird stets für die Dicke angegeben, bei Produkten, die in Platten mit festgelegten Maßen geliefert werden, außerdem für die übrigen Abmessungen.

Dimensionsstabilität

EN 1603 (bei konstanten normalen Laborbedingungen)

EN 1604 (bei definierten Temperatur- und Feuchtebedingungen)

Weitere Prüfungen der Dimensionsstabilität sind in der Regel entbehrlich, wenn die Prüfung nach EN 1604 bei 70 °C und 90 % relativer Luftfeuchte durchgeführt wird. Die Bezeichnung lautet dann DS(70,90)i, wobei i die angegebene Stufe der Dimensionsstabilität bezeichnet.

Druckspannung bei 10 % Stauchung

EN 826

Angabe als CS(10)i oder CS(10/Y)i, wobei i der gemessene Wert in kPa ist, abgerundet auf die nächstliegende in der Produktnorm festgelegte Stufe.

Biegefestigkeit

EN 12089

Angabe als BSi, wobei i die gemessene Biegefestigkeit in kPa ist, abgerundet auf die nächstliegende angebbare Stufe.

Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene

EN 1607

Angabe als TRi, wobei i die gemessene Zugfestigkeit in kPa ist, ebenfalls abgerundet auf die nächstliegende Stufe.

Wasseraufnahme

EN 12087 (Eintauchverfahren, langzeitig)

EN 12088 (Diffusionsverfahren, langzeitig)

EN 1609 (Eintauchverfahren, kurzzeitig)

Je nach gewähltem Verfahren kommen die Leistungsklassen WL(P)i, WL(T)i, WD(V)i und WS in Betracht, wobei i die gemessene Wasseraufnahme in % oder kg/m2 angibt.

Wasserdampfdurchlässigkeit

EN 12086

Angabe als Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl (µ) bei homogenen Produkten und als Wasserdampfdurchlasswiderstand (Z) bei inhomogenen Produkten.

Zusammendrückbarkeit

EN 12431

Gilt für Dämmstoffe unter schwimmenden Estrichen. Angabe als Stufe der Zusammendrückbarkeit (CP).

Dynamische Steifigkeit

EN 29052-1 (entspricht ISO 9052-1)

Gilt für Dämmstoffe unter schwimmenden Estrichen. Angabe als Stufe SDi, wobei i die gemessene dynamische Steifigkeit in MN/m3 ist.

Verhalten bei Frost-Tau-Wechselbeanspruchung

EN 12091

Relevant für Produkte, die häufig niedrigen Temperaturen und Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kann auch nach langzeitiger Wasseraufnahme bestimmt werden.

Schallabsorption

EN ISO 354

EN ISO 11654

Relevant für Produkte, die sowohl der Wärme- als auch der Schalldämmung dienen, z. B. Mineralwolle. Angabe des praktischen und des bewerteten Schallabsorptionsgrads.

Längenbezogener Strömungswiderstand

EN ISO 9053-1

Relevant für Produkte, die sowohl der Wärme- als auch der Schalldämmung dienen. Angabe als Stufe des längenbezogenen Strömungswiderstands (AFr), abgerundet auf den nächstliegenden Wert in kPa⋅s/m2.

* Die eigentlichen Prüfungen werden nach weiteren Normen durchgeführt (EN 13823, EN ISO 11925-2 usw.), die sich nach der angestrebten Euroklasse richten.

Es ist nicht erforderlich, alle in Tabelle 1 aufgeführten Eigenschaften zu bestimmen und anzugeben. Die Bauprodukteverordnung verpflichtet Hersteller vielmehr dazu, die Leistung derjenigen wesentlichen Merkmale zu erklären, die für den Verwendungszweck des Produkts relevant sind.4 Bei Wärmedämmstoffen sind dies der Wärmedurchlasswiderstand und/oder die Wärmeleitfähigkeit, das Brandverhalten, die Dauerhaftigkeit dieser Eigenschaften und die Toleranzen für die maßgeblichen Abmessungen.

Eigenschaften, die nicht geprüft wurden, werden in der Leistungserklärung als NPD (keine Leistung festgestellt) angegeben. Eine Ausnahme bildet das Brandverhalten, das ohne Prüfung in der Regel als Euroklasse F erklärt wird.

Prüfung von Wärmedurchlasswiderstand und Wärmeleitfähigkeit

Der Wärmedurchlasswiderstand (R) und die Wärmeleitfähigkeit (λ) sind die grundlegendsten Leistungsmerkmale eines jeden Wärmedämmstoffs, da sie angeben, wie wirksam das Produkt den Wärmestrom behindert. Mindestens einer der beiden Kennwerte, nach Möglichkeit jedoch beide, muss daher genau bestimmt und in der Leistungserklärung angegeben werden.

Bei der Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstands nach der am häufigsten angewendeten Norm EN 12667 wird der Probekörper zwischen Platten mit geregelter Temperatur eingebracht – entweder in einem Plattengerät mit Schutzring (GHP) oder in einem Wärmestrommessplatten-Gerät (HFM) – und der Wärmestrom durch den Probekörper im stationären Zustand gemessen. Aus der gemessenen Wärmestromdichte und der Temperaturdifferenz über die Dicke des Probekörpers werden anschließend der Wärmedurchlasswiderstand (in m2K/W) und die Wärmeleitfähigkeit (in W/mK) berechnet.

Um verlässliche Ergebnisse sicherzustellen, verlangen die harmonisierten Normen für werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe mindestens zehn Prüfungen zur Bestimmung der angegebenen R- und λ-Werte. Die Werte sind zudem nach der sogenannten 90/90-Regel zu berechnen (90 % Konfidenz, dass mindestens 90 % der Produkte unter üblichen Produktionsbedingungen die angegebene Stufe einhalten). Da die Dicke den Wärmedurchlasswiderstand beeinflusst, wird der R-Wert für jede Dicke, in der das Produkt geliefert wird, gesondert angegeben.

Prüfung des Brandverhaltens von Wärmedämmstoffen

Das Brandverhalten ist ein weiteres entscheidendes Merkmal jedes Baustoffs und damit auch jedes Wärmedämmstoffs, da es weitgehend bestimmt, in welchen Umgebungen das Produkt sicher eingebaut werden kann, ohne die Ausbreitung von Flammen und Rauch im Brandfall übermäßig zu beschleunigen. Für die Bewertung und Klassifizierung von Wärmedämmstoffen nach dem Euroklassen-System der EN 13501-1 werden die folgenden Prüfungen herangezogen:

  • Klasse A1 (nichtbrennbare Baustoffe): Nichtbrennbarkeitsprüfung nach EN ISO 1182 und Bestimmung des Brennwerts nach EN ISO 1716

  • Klasse A2 (Baustoffe mit sehr begrenzter Brennbarkeit): EN ISO 1182 oder EN ISO 1716 sowie die Einzelbrennerprüfung (SBI) nach EN 13823

  • Klassen B, C und D (Baustoffe mit sehr begrenztem bis mittlerem Beitrag zum Brand): Einzelbrennerprüfung (SBI) nach EN 13823 und Prüfung der Entzündbarkeit bei Beflammung mit einer Kleinbrennerflamme nach EN ISO 11925-2

  • Klasse E (Baustoffe mit hohem Beitrag zum Brand): Prüfung der Entzündbarkeit nach EN ISO 11925-2

Wird keine Prüfung durchgeführt oder werden die Kriterien für die Klasse E nicht erfüllt, wird der Dämmstoff der Klasse F zugeordnet und gilt als leicht entflammbar. Produkten der Klassen A2, B, C und D werden zusätzlich Klassen für die Rauchentwicklung (s1, s2, s3) und das brennende Abtropfen (d0, d1, d2) zugewiesen.

Das Brandverhalten von Wärmedämmstoffen hängt stark vom Materialtyp ab. Dämmstoffe aus Mineralwolle und Schaumglas können in der Regel im Wege der Klassifizierung ohne weitere Prüfung (CWFT) in die Euroklasse A1 eingestuft werden, sofern nachgewiesen wird, dass der Anteil organischer Bestandteile 1 Massen-% nicht überschreitet.5 Am anderen Ende des Spektrums werden Dämmstoffe aus Kunststoffschaum (insbesondere EPS und XPS) in der Regel als E oder F eingestuft.

Bewertung der Dimensionsstabilität

Prüfungen der Dimensionsstabilität stellen sicher, dass Wärmedämmstoffe ihre Form und Abmessungen unter den Temperatur- und Feuchtebedingungen behalten, denen sie während ihrer Nutzungsdauer ausgesetzt sind. In der Regel genügt für die Leistungserklärung die Prüfung nach EN 1604 unter den ungünstigsten Bedingungen, also nach 48 Stunden bei 70 °C und 90 % relativer Luftfeuchte; eine Bewertung unter anderen Bedingungen – einschließlich der Prüfung im Normalklima (23 °C/50 % relative Luftfeuchte) nach EN 1603 – ist dann nicht erforderlich.

Welche Bezeichnungen für die Dimensionsstabilität zur Verfügung stehen, hängt vom Materialtyp ab. Dämmstoffe aus EPS (EN 13163) können beispielsweise als DS(70,90)1 angegeben werden, wenn sich Länge, Breite und Dicke um nicht mehr als 1 % ändern, und als DS(70,90)5, wenn die Änderungen 5 % nicht überschreiten. Bei Dämmstoffen aus Holzfasern (EN 13171) beträgt die höchstzulässige Änderung 3 %, was der Bezeichnung DS(70,90)3 entspricht.

Chemische Prüfung von Wärmedämmstoffen

Zu den gefährlichen Stoffen, die in der Vergangenheit bei der Herstellung von Wärmedämmstoffen eingesetzt wurden, zählen bromierte Flammschutzmittel wie polybromierte Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododecan (HBCDD). Diese sind inzwischen durch die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe verboten, wobei für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen die folgenden Höchstgehalte gelten:6

  • 350 mg/kg für die Summe aus Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- und DecaBDE in Erzeugnissen, die verwertetes Material enthalten (ab dem 30. Dezember 2027 wird der Grenzwert auf 200 mg/kg gesenkt)

  • 10 mg/kg für die Summe der PBDE in sonstigen Erzeugnissen

  • 100 mg/kg für HBCDD in EPS- und XPS-Dämmstoffen, die recyceltes Polystyrol enthalten

  • 75 mg/kg für HBCDD in sonstigen Erzeugnissen

Die Einhaltung dieser Grenzwerte lässt sich mit leistungsfähigen GC-MS- und LC-MS-Verfahren wie GC-MS-QQQ und LC-MS-QQQ überprüfen.

Auch die neue REACH-Beschränkung für die Freisetzung von Formaldehyd (Eintrag 77 des Anhangs XVII) gilt für Wärmedämmstoffe: Für sie ist der Grenzwert von 0,080 mg/m3 für andere Erzeugnisse als Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis maßgeblich. Nach den Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Konformitätsprüfung sind die Emissionen von Dämmstoffen nach dem Prüfkammerverfahren der EN 16516 zu bestimmen.7

Unsere Prüfdienstleistungen

Measurlabs bietet verschiedene Prüfdienstleistungen zur Bewertung der Leistung und der Rechtskonformität von Wärmedämmstoffen an. Beispiele:

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Quellenverzeichnis:

1 Die Bauprodukteverordnung kann sich auf die neue Verordnung (EU) 2024/3110 beziehen oder auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011, die teilweise weiterhin parallel zur neuen Verordnung gilt, bis für alle Produktgruppen aktuelle technische Spezifikationen verabschiedet sind.

2 Zusammenfassende Liste der harmonisierten Normen nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Stand: 9. Februar 2026)

3 Nach der EAD-Datenbank der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) liegen derzeit rund 50 veröffentlichte EAD für unterschiedliche Arten von Dämmstoffen vor.

4 Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

5 Die Entscheidung der Kommission zur Festlegung des Verzeichnisses von Erzeugnissen, die ohne Prüfung in die Klassen A „Kein Beitrag zum Brand" einzuordnen sind, führt Mineralwolle und Schaumglas als geeignete Materialien auf.

6 Die Grenzwerte sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 festgelegt.

7 Tabelle 5 der ECHA-Leitlinien für die Messung der Formaldehydfreisetzung aus Erzeugnissen und der Formaldehydkonzentration im Fahrzeuginnenraum (November 2025, englisch). Ergebnisse der Prüfung nach EN 16516 werden unmittelbar anerkannt, wenn die gemessenen Emissionen ≤ 0,080 mg/m3 betragen. Liegt das Ergebnis darüber, ist eine wissenschaftlich valide Korrelation zu den Referenzbedingungen des Verfahrens EN 717-1 erforderlich.

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