EN 13501-1 Norm zur Brandklassifizierung von Baustoffen: Überblick über Leistungsklassen und Kriterien

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In Europa wird die Brandsicherheit von Bauprodukten und -materialien in der Regel anhand der Klassifizierungsnorm EN 13501-1 bewertet, die Bauprodukte kategorisiert und die erforderlichen Prüfungen zur Bewertung ihrer Brandverhaltenseigenschaften festlegt. Die Prüfergebnisse werden anschließend verwendet, um Bauprodukte in Brandschutzklassen einzuteilen, die maßgeblich bestimmen, in welchen Umgebungen sie eingesetzt werden dürfen.

Der rechtliche Rahmen für die Brandklassifizierung in der EU ist die Bauproduktenverordnung (BauPVO), die von Herstellern verlangt, eine Leistungserklärung abzugeben und die CE-Kennzeichnung auf den meisten Bauprodukten anzubringen, bevor diese in Verkehr gebracht werden. Um die CE-Kennzeichnung zu erhalten, muss das Produkt hinsichtlich seiner wesentlichen Merkmale, einschließlich des Brandschutzes, die in der jeweiligen harmonisierten Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.1

Über die EU-weiten Anforderungen hinaus müssen Unternehmen auch die nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten berücksichtigen, in denen Bauprodukte verwendet werden. Die für ein bestimmtes Produkt in einer bestimmten Anwendung erforderliche Brandschutzklasse richtet sich letztlich nach diesen nationalen Bauvorschriften.

Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Brandklassen gemäß EN 13501-1 sowie die Kriterien für die Erlangung der jeweiligen Klassifizierung. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema oder Interesse an der Beauftragung der Prüfungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kategorisierung von Bauprodukten gemäß EN 13501-1

Die Norm EN 13501-1 unterteilt Bauprodukte anhand ihrer physikalischen Eigenschaften in drei Kategorien:2

  • Bauprodukte ausgenommen Bodenbeläge. Diese können in die Brandverhaltensklassen A1, A2, B, C, D, E und F eingestuft werden.

  • Bodenbeläge, für die die entsprechenden Klassen A1fl, A2fl, Bfl, Cfl, Dfl, Efl und Ffl gelten.

  • Lineare Rohrdämmstoffe, die als A1L, A2L, BL, CL, DL, EL und FL klassifiziert werden können.

Zusammenfassung der Brandklassifizierung nach EN 13501-1
Übersicht der Brandverhaltensklassen im Euroklassensystem nach EN 13501-1

Brandverhaltensklassen und Klassifizierungsanforderungen

Die Bewertung des Brandverhaltens gemäß EN 13501-1 umfasst die Beurteilung mehrerer Parameter, darunter Entzündbarkeit, Flammenausbreitung und gesamte Wärmefreisetzung. Die Leistungskriterien für das Erreichen bestimmter Brandklassen sind nachfolgend aufgeführt.

Leistungskriterien für die Klassen A1, A1fl und A1L

Bauprodukte, die die Anforderungen der Klassen A1, A1fl und A1L erfüllen, gelten als nicht brennbar, d. h., sie tragen nicht zur Brandausbreitung bei. Solche Materialien eignen sich ideal für Anwendungen, die ein hohes Maß an Brandbeständigkeit erfordern, wie z. B. Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Gemäß EN 13501-1 müssen für die Erreichung der höchsten Brandschutzklasse die folgenden Kriterien erfüllt sein, unabhängig von der Art des Bauprodukts:

Bestimmte Materialien, die bekanntermaßen eine geringe Brennbarkeit aufweisen, können ohne Prüfung als A1 eingestuft werden. Dazu gehören Mineralwolle, Zement, Glas, Keramik und daraus hergestellte Produkte mit einem organischen Materialanteil von < 1 %.3

Leistungskriterien für die Klassen A2, A2fl und A2L

Obwohl Bauprodukte der Klassen A2, A2fl und A2L nicht vollständig nicht brennbar sind wie Produkte der Klasse A1, weisen sie eine sehr begrenzte Brennbarkeit auf und beschleunigen die Ausbreitung von Feuer nicht. Für alle Bauproduktkategorien ist einer der folgenden Tests mit den entsprechenden Ergebnissen erforderlich, um die zweithöchste Brandschutzklasse zu erhalten:

  • Nicht-Brennbarkeitstest (EN ISO 1182): Temperaturanstieg ≤ 50 °C, Masseverlust ≤ 50 %, Flammdauer ≤ 20 s, ODER

  • Bruttoheizwertprüfung (EN ISO 1716): Brennwert ≤ 3,0 MJ kg−1 für homogene Produkte und wesentliche Bestandteile nicht-homogener Produkte.

Darüber hinaus müssen Produkte, ausgenommen Bodenbeläge und lineare Rohre, die folgenden Kriterien für die Klassifizierung A2 erfüllen:

Der Single Burning Item-Test ist ebenfalls erforderlich, um lineare Rohre als A2L zu klassifizieren. Die erforderlichen Ergebnisse sind ansonsten identisch, jedoch darf die Brandausbreitungsrate höher sein (≤ 270 Ws−1).

Damit ein Bodenbelag als A2fl eingestuft werden kann, ist stattdessen folgender Test erforderlich:

Leistungskriterien für die Klassen B, Bfl und BL

Bauprodukte der Klasse B gelten als brennbar, tragen jedoch nur sehr begrenzt zur Brandentwicklung bei. Für andere Produkte als Bodenbeläge wird dies durch folgende Prüfungen bestätigt:

  • Single Burning Item Test (EN 13823): Brandausbreitungsrate ≤ 120 Ws−1 (oder ≤ 270 Ws−1 für lineare Rohre der Klasse BL), seitliche Flammenausbreitung < Probenrand, gesamte Wärmefreisetzung in 600 Sekunden ≤ 7,5 MJ, UND

  • Entzündbarkeit mit einer kleinen Flamme (EN ISO 11925-2): Flammenausbreitung ≤ 150 mm innerhalb von 60 Sekunden nach einer 30-sekündigen Einwirkung.

Die Anforderungen an Bodenbeläge für eine Bfl-Klassifizierung sind folgende:

  • Brandverhalten-Prüfung für Bodenbeläge (EN ISO 9239-1): kritischer Strahlungsfluss ≥ 8,0 kWm−2, UND

  • Entflammbarkeit mit kleiner Flamme (EN ISO 11925-2): Flammenausbreitung ≤ 150 mm innerhalb von 20 Sekunden nach einer 15-sekündigen Beflammung

Leistungskriterien für die Klassen C, Cfl und CL

Bauprodukte der Klasse C leisten einen begrenzten Beitrag zum Brand, wie die folgenden Testergebnisse belegen:

  • Einzelbrennertest (EN 13823): Brandausbreitungsrate ≤ 250 Ws−1 (oder ≤ 460 Ws−1 für Linearrohre der Klasse CL), seitliche Flammenausbreitung < Rand des Testkörpers, gesamte Wärmefreisetzung in 600 Sekunden ≤ 15 MJ, UND

  • Entflammbarkeit mit kleiner Flamme (EN ISO 11925-2): Flammenausbreitung ≤ 150 mm innerhalb von 60 Sekunden nach einer 30-sekündigen Beflammung.

Für Bodenbeläge der Klasse Cfl sind stattdessen folgende Ergebnisse erforderlich:

  • Brandverhalten-Prüfung für Bodenbeläge (EN ISO 9239-1): kritischer Strahlungsfluss ≥ 4,5 kWm−2, UND

  • Entflammbarkeit mit kleiner Flamme (EN ISO 11925-2): Flammenausbreitung ≤ 150 mm innerhalb von 20 Sekunden nach einer 15-sekündigen Beflammung

Leistungskriterien für die Klassen D, Dfl und DL

Baustoffe der Klasse D leisten einen mittleren Beitrag zum Brand. Dies wird durch folgende Prüfergebnisse für Produkte, die keine Bodenbeläge sind, bestätigt:

  • Einzelbrennertest (EN 13823): Brandausbreitungsrate ≤ 750 Ws−1 (oder ≤ 2 100 Ws−1 für Linearrohre der Klasse DL). Linearrohre müssen außerdem eine Gesamtwärmefreisetzung von ≤ 100 MJ in 600 Sekunden aufweisen. UND

  • Entflammbarkeit mit kleiner Flamme (EN ISO 11925-2): Flammenausbreitung ≤ 150 mm innerhalb von 60 Sekunden nach einer 30-sekündigen Beflammung.

Für Bodenbeläge wird die Klassifizierung als Dfl mit folgenden Testergebnissen erreicht:

  • Brandverhaltenstest für Bodenbeläge (EN ISO 9239-1): kritischer Strahlungsfluss ≥ 3 kWm−2, UND

  • Entflammbarkeit mit kleiner Flamme (EN ISO 11925-2): Flammenausbreitung ≤ 150 mm innerhalb von 20 Sekunden nach einer 15-sekündigen Beflammung

Leistungskriterien für die Klassen E, Efl und EL

Materialien der Klasse E weisen einen begrenzten Grad an Feuerbeständigkeit auf, wie das folgende Ergebnis aus dem Entflammbarkeitstest EN ISO 11925-2 zeigt:

  • Flammenausbreitung ≤ 150 mm innerhalb von 20 Sekunden nach einer 15-sekündigen Beflammung. Diese Anforderung gilt für alle Bauproduktkategorien (Bodenbeläge, lineare Rohre und andere Produkte).

Bauprodukte der Klassen F, Ffl und FL

Materialien, die die Kriterien der Klasse E hinsichtlich ihrer Brandverhaltenseigenschaften nicht erfüllen, werden in Klasse F eingestuft. Solche Materialien gelten als leicht entflammbar und sind für den Einsatz in Umgebungen, in denen Brandbeständigkeit erforderlich ist, ungeeignet.

Klassifizierung für Rauchentwicklung und brennende Partikel

Zusätzlich zur Hauptbrandklassifizierung schreibt EN 13501-1 vor, dass Bauprodukte der Klassen A2, B, C und D hinsichtlich ihrer Neigung zur Rauchentwicklung und zur Bildung brennender Partikel bewertet werden müssen. Produkte der Klasse E erhalten in bestimmten Fällen ebenfalls eine zusätzliche Klassifizierung für brennende Partikel.

Rauchentwicklung

Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen oder Linearrohren werden anhand der Daten aus dem Einzelbrennertest (EN 13823) in folgende Rauchentwicklungsklassen eingeteilt:

  • s1: Rauchanwachsrate ≤ 30 m2s−2 und Gesamtrauchproduktion in 600 Sekunden ≤ 50 m2

  • s2: Raucherzeugungsrate ≤ 180 m2s−2 und gesamte Rauchentwicklung in 600 Sekunden ≤ 200 m2

  • s3: die Bedingungen für s1 oder s2 sind nicht erfüllt

Für lineare Rohre gelten folgende erforderliche Testergebnisse für die Einstufung in verschiedene Rauchentwicklungsklassen:

  • s1: Rauchanwachsrate ≤ 105 m2s−2 und Gesamtrauchproduktion in 600 Sekunden ≤ 250 m2

  • s2: Rauchentstehungsrate ≤ 580 m2s−2 und gesamte Rauchentwicklung in 600 Sekunden ≤ 1 600 m2

  • s3: die Bedingungen für s1 oder s2 sind nicht erfüllt

Die Klassifizierung der Rauchentwicklung von Bodenbelägen basiert auf den Ergebnissen des Brandverhaltenstests EN ISO 9239-1:

  • s1: Rauch ≤ 750 % x Minuten

  • s2: Die Bedingung für s1 ist nicht erfüllt

Brennende Tropfen

Die Bewertung von brennenden Tropfen oder Partikeln ist für Bodenbeläge nicht anwendbar. Für andere Bauprodukte, einschließlich linearer Rohre, basiert die Klassifizierung auf den Ergebnissen des EN 13823-Tests:

  • d0: Es werden innerhalb von 600 Sekunden keine brennenden Partikel gebildet

  • d1: Es entstehen keine brennenden Partikel, die länger als 10 Sekunden andauern, innerhalb von 600 Sekunden

  • d2: Die Bedingungen für d0 oder d1 sind nicht erfüllt

Eine d2-Bewertung wird auch vergeben, wenn das im EN ISO 11925-2-Test verwendete Papier entzündet wird. Bauprodukten der Klasse E kann nur eine d2-Bewertung zugewiesen werden. Wird das Papier während des EN ISO 11925-2-Tests nicht entzündet, erfolgt keine Klassifizierung brennender Tropfen.

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Measurlabs bietet Brandtest- und Klassifizierungsdienstleistungen gemäß EN 13501-1 für verschiedene Arten von Baumaterialien an. Über das untenstehende Formular können Sie unsere Experten für weitere Informationen und ein Angebot kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Produkt detailliert und teilen Sie uns mit, welche Brandschutzklasse Sie anstreben, damit wir das Angebot schneller vorbereiten können.

Bitte beachten Sie, dass wir auch Prüfungen zur Brandeinwirkung von außen auf Dachdeckungen gemäß EN 13501-5 anbieten.

Quellenverzeichnis

1 Siehe Kapitel II (Artikel 4 bis 10) der Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für die Vorschriften zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung.

2 Die Kategorien entsprechen den in der delegierten Verordnung (EU) 2016/364 zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen festgelegten Kategorien, mit Ausnahme der zusätzlichen Klasse für „elektrische Kabel", die in der Verordnung, nicht jedoch in EN 13501-1 enthalten ist.

3 Materialien, die ohne Prüfung der Klasse A1 zugeordnet werden können, sind in der Entscheidung der Kommission vom 4. Oktober 1996 aufgeführt, mit der die Liste der Produkte der Klassen A „Kein Beitrag zum Brand“ festgelegt wird.

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