In Deutschland müssen Bedachungen nach § 32 der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen ausreichend lange gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein.1 Diese Anforderung an die sogenannte harte Bedachung wird durch eine Klassifizierung als BROOF(t1) nach DIN EN 13501-5 nachgewiesen.2 Grundlage ist eine Brandprüfung nach Prüfverfahren 1 der DIN CEN/TS 1187, das weitgehend der nationalen DIN 4102-7 entspricht.
Insgesamt definiert DIN CEN/TS 1187 vier Prüfverfahren (t1–t4), die unterschiedliche Außenfeuerbedingungen abbilden. Welches Verfahren anzuwenden ist, richtet sich nach den Bauvorschriften des jeweiligen Landes.3 Für Produkte, die auch in anderen europäischen Ländern vertrieben werden, können daher zusätzliche Prüfungen nach t2, t3 oder t4 erforderlich sein.
Dieser Artikel erläutert Schritt für Schritt den Klassifizierungsprozess nach DIN EN 13501-5, von der Wahl des Prüfverfahrens und der Prüfparameter bis zu den Kriterien für die BROOF-Klassifizierung. Für die Prüfung und Klassifizierung Ihrer Bedachung können Sie uns über das untenstehende Formular kontaktieren.
Prüfverfahren und Methodenauswahl nach DIN EN 13501-5
Die Klassifizierung nach DIN EN 13501-5 beruht auf den Ergebnissen der folgenden Prüfverfahren der DIN CEN/TS 1187:
Prüfverfahren 1 (t1): Beanspruchung durch brennende Brandsätze (Flugfeuer)
Prüfverfahren 2 (t2): Beanspruchung durch brennende Brandsätze und Wind
Prüfverfahren 3 (t3): Beanspruchung durch brennende Brandsätze, Wind und zusätzliche Wärmestrahlung
Prüfverfahren 4 (t4): zweistufige Prüfung, bei der die Bedachung zunächst nur einer Brandbeanspruchung und anschließend allen drei Einwirkungen gleichzeitig ausgesetzt wird
Das Prüfverfahren wird in der Klassifizierung stets in Klammern hinter der Klasse angegeben, etwa BROOF(t1). Eine Klassifizierung gilt daher nur für das Prüfverfahren, nach dem sie erteilt wurde, und die Wahl des richtigen Verfahrens ist entscheidend.
Welches Verfahren anzuwenden ist, legen die Bauvorschriften des Landes fest, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird:
In Deutschland ist Prüfverfahren 1 maßgeblich. Nur eine Klassifizierung als BROOF(t1) erfüllt die bauaufsichtliche Anforderung an eine harte Bedachung. Dasselbe Verfahren wird auch in Belgien angewendet.4
Im Vereinigten Königreich und in Irland wird Prüfverfahren 4 angewendet. BROOF(t4) ist in der Regel für Bedachungen von Gebäuden erforderlich, bei denen eine erhebliche Gefahr der Brandausbreitung von außen besteht.5
In Frankreich wird Prüfverfahren 3 angewendet. Für Dächer von Hochhäusern ist BROOF(t3) vorgeschrieben.6
In den nordischen Ländern schreiben die Bauvorschriften Schwedens, Finnlands, Norwegens und Dänemarks Prüfverfahren 2 vor. In der Regel ist BROOF(t2) erforderlich, ausgenommen bestimmte Anwendungen mit geringem Risiko.7
Prüfkörper und Prüfparameter
Jedes der vier in DIN EN 13501-5 und DIN CEN/TS 1187 beschriebenen Prüfverfahren legt eigene Prüfbedingungen fest, darunter die Dachneigung, die Art der Unterkonstruktion und die Anzahl der Prüfkörper (Tabelle 1). Für die in Deutschland geforderte Klassifizierung BROOF(t1) gilt das Ergebnis einer Prüfung bei 15° für Dachneigungen unter 20°; für steilere Dächer ist eine Prüfung bei 45° erforderlich.
Tabelle 1: Prüfparameter der Prüfverfahren nach DIN CEN/TS 1187
Prüfverfahren | Unterkonstruktion* | Dachneigung | Anzahl der Prüfkörper |
t1 | Standardunterkonstruktion (Spanplatte, Calciumsilikatplatte oder Stahltrapezprofil), ohne vollflächige Unterkonstruktion oder die im Einsatz vorgesehene Unterkonstruktion | 15° (vorgesehene Neigung < 20°), 45° (vorgesehene Neigung ≥ 20°) oder die im Einsatz vorgesehene Neigung** | 4 |
t2 | Standardunterkonstruktion (Spanplatte, expandiertes Polystyrol (EPS), faserverstärkte Calciumsilikatplatte oder Mineralwolle) oder die im Einsatz vorgesehene Unterkonstruktion | 30° | 6 (je 3 bei 2 m/s und 4 m/s Windgeschwindigkeit) |
t3 | Wie bei t1 | 5° (vorgesehene Neigung < 10°), 30° (vorgesehene Neigung 10° bis 70°) oder die im Einsatz vorgesehene Neigung** | 2 |
t4 | Vollständige Dachkonstruktion entsprechend der vorgesehenen Anwendung | 0° (vorgesehene Neigung ≤ 10°), 45° (alle anderen Neigungen) oder die im Einsatz vorgesehene Neigung** | 4 (1 im Vorversuch, 3 im Hauptversuch) |
* Die Unterkonstruktion wird nach der vorgesehenen Anwendung gewählt. Ergebnisse mit einer Standardunterkonstruktion gelten auch für vergleichbare Dachaufbauten, Ergebnisse mit der tatsächlichen Unterkonstruktion dagegen nur für genau diesen Aufbau, einschließlich Materialzusammensetzung, Abmessungen und Dicke.
** Bei Prüfung mit der im Einsatz vorgesehenen Neigung gilt das Ergebnis nur für genau diese Neigung.
Kriterien für die BROOF-Klassifizierung
In den meisten europäischen Ländern setzt die uneingeschränkte Verwendung einer Bedachung die Klasse BROOF voraus. In Deutschland sind Bedachungen, die nicht als harte Bedachung gelten, nach § 32 MBO nur ausnahmsweise zulässig, etwa bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit ausreichendem Abstand zur Grundstücksgrenze und zu anderen Gebäuden.1 Tabelle 2 fasst die Kriterien zusammen, die für eine Klassifizierung als BROOF nach den einzelnen Prüfverfahren erfüllt sein müssen.
Tabelle 2: Kriterien für die Klassen BROOF(t1) bis BROOF(t4) nach DIN EN 13501-5
Klasse | Kriterien |
BROOF(t1) | Brandausbreitung außen und innen nach oben < 0,7 m und nach unten < 0,6 m Maximale Brandlänge außen und innen < 0,8 m Kein Abtropfen oder Herabfallen brennender Teile; keine brennenden oder glimmenden Partikel, die den Dachaufbau durchdringen Keine einzelne Durchgangsöffnung > 25 mm2, Summe aller Durchgangsöffnungen < 4500 mm2 Kein Glimmen im Inneren des Dachaufbaus; keine seitliche Brandausbreitung über den Rand der Messzone hinaus Maximaler Brandausbreitungsradius bei waagerechten Dächern außen und innen < 0,2 m |
BROOF(t2) | Mittlere Schadenslänge von Bedachung und Unterkonstruktion ≤ 0,55 m Maximale Schadenslänge von Bedachung und Unterkonstruktion ≤ 0,8 m |
BROOF(t3) | Zeit bis zur äußeren Brandausbreitung (TE) ≥ 30 min Zeit bis zum Branddurchtritt (TP) ≥ 30 min |
BROOF(t4) | Kein Branddurchtritt durch das Dachsystem innerhalb von 1 h im Hauptversuch Im Vorversuch nach Entfernen der Prüfflamme Nachbrenndauer < 5 min und Flammenausbreitung < 0,38 m |
Gründächer: harte Bedachung und BROOF-Klassifizierung
Der mehrschichtige Aufbau, die Schichtdicke und der hohe Feuchtegehalt von Substrat und Vegetation erschweren die Prüfung von Gründächern nach DIN EN 13501-5, da die Prüfverfahren nicht für solche Konstruktionen entwickelt wurden.
In Deutschland werden Gründächer daher in der Regel nicht durch eine Brandprüfung nachgewiesen, sondern nach DIN 4102-4 beurteilt. Dächer mit Intensivbegrünung gelten ohne Weiteres als harte Bedachung. Extensiv begrünte Dächer erfüllen die Anforderung, wenn unter anderem eine mindestens 3 cm dicke Substratschicht mit höchstens 20 Gew.-% organischen Bestandteilen vorhanden ist und vor Öffnungen in der Dachfläche sowie vor Wänden mit Öffnungen mindestens 50 cm breite Streifen aus Grobkies oder Betonplatten angeordnet sind.2
Unsere Leistungen für die Brandprüfung und Klassifizierung von Bedachungen
Measurlabs bietet Brandprüfungen und Klassifizierungen von Bedachungen nach allen Prüfverfahren der DIN CEN/TS 1187 und DIN EN 13501-5 an, einschließlich des Nachweises der harten Bedachung durch eine Klassifizierung als BROOF(t1). Bei Bedarf beraten wir auch zur Auswahl der Prüfkörper und zu weiteren praktischen Fragen, etwa bei komplexen Dachaufbauten wie Gründächern.
Darüber hinaus bieten wir weitere Brandprüfungen für Bedachungen und andere Bauprodukte an, etwa Prüfungen und Klassifizierungen des Brandverhaltens nach DIN EN 13501-1. Für Anwendungen mit hohem Brandrisiko müssen Bedachungen und Unterkonstruktionen nach dieser Norm in der Regel die Klasse A1 oder A2-s1,d0 erreichen, die bauaufsichtlich als nichtbrennbar gilt.
Über das untenstehende Formular können Sie Ihre Prüfanforderungen mit uns besprechen und ein Angebot anfordern.
Quellen:
1 Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz, § 32 Dächer. Rechtsverbindlich sind die jeweiligen Landesbauordnungen, die auf der MBO beruhen.
2 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), die den bauaufsichtlichen Anforderungen die europäischen Klassen zuordnet.
3 Entscheidung 2001/671/EG der Kommission zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Dächern und Bedachungen bei einem Brand von außen. Die Entscheidung überlässt den Mitgliedstaaten die Wahl der für ihr Gebiet geeigneten Prüf- und Klassenkombinationen.
4 Belgischer Königlicher Erlass vom 7. Juli 1994 (Arrêté royal, auf Französisch)
5 Britisches Approved Document B und irisches Technical Guidance Document B (beide auf Englisch)
6 Arrêté du 14/02/03 und Arrêté du 30 décembre 2011 (beide auf Französisch)
7 Schweden: Boverkets byggregler (BBR) (auf Schwedisch); Finnland: Verordnung 848/2017 des Umweltministeriums über den Brandschutz von Gebäuden (auf Finnisch); Norwegen: Byggteknisk forskrift (TEK17) (auf Norwegisch); Dänemark: Tagdækninger: Prøvnings- og godkendelsesbetingelser von ETA-Danmark (auf Dänisch)

