Nährwertanalyse von Lebensmitteln (EU 1169/2011) (BIG 8 – einschließlich Ballaststoffen)
Die Nährwertdeklaration sollte auf dem Etikett der meisten vorverpackten Lebensmittel erscheinen. Die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 legt fest, welche Angaben auf dem Etikett enthalten sein müssen.
In diesem Paket zur Nährstoffanalyse werden folgende Parameter bestimmt:
Feuchtigkeit
Asche
Gesamtfett (Lösungsmittelextraktion nach Säurehydrolyse)
Fettsäurezusammensetzung (einschließlich Summenparameter für gesättigte Fettsäuren, detailliertere Parameterliste auf Anfrage erhältlich)
Protein (Kjeldahl-Methode)
Zuckerprofil (HPLC-PAD-Methode), einschließlich Fruktose, Glukose, Laktose, Maltose, Saccharose
Ballaststoffe (hochmolekulare Ballaststoffe, Methode basierend auf AOAC 991.43)
NaCl, berechnet aus Natrium (Na) (ICP-Methode)
Berechneter Kohlenhydrat- und Energiegehalt
Die analytischen Methoden und ihr Akkreditierungsstatus können je nach spezifischer Lebensmittelmatrix variieren. Für Ballaststoffe stehen auch Methoden zur Bestimmung der löslichen Ballaststoffe zur Verfügung, beispielsweise Methoden auf Grundlage der AOAC 2017.16.
- Geeignete Probenmatrizen
- Nahrungsmittel
- Benötigt Anzahl Proben
- 200 g oder 200 ml
- Übliche Bearbeitungszeit
- 2 Wochen nach Eingang der Probe
- Verfügbare Qualitätssysteme
- Akkreditierte Testmethoden
- Methodenexperte
Preis
Wir berechnen außerdem eine 97 € Servicegebühr pro Auftrag.
Bei gro ßen Chargen von Proben sind Rabatte möglich.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
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