EN 16516: VOC-Emissionen aus Bauprodukten

Die Norm EN 16516 legt ein Prüfkammerverfahren zur Bestimmung der Emissionen flüchtiger und schwerflüchtiger organischer Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten fest. Die Emissionen werden in der Regel 28 Tage nach der Installation repräsentativer Prüfkörper in der Prüfkammer gemessen.

Die Bedingungen in der Prüfkammer werden während des gesamten Prüfzeitraums konstant gehalten, mit einer Temperatur von 23 ± 1 °C, einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 ± 5 %, einer Luftwechselrate von 0,5 pro Stunde und einer Luftgeschwindigkeit über der Probe von 0,1–0,3 m/s. Der Belegungsfaktor (Verhältnis der exponierten Prüfprobenfläche zum Leerraumvolumen der Kammer) wird in Abhängigkeit vom Produkttyp und den vorgesehenen Einsatzbedingungen festgelegt.

Am Ende der Prüfperiode wird Luft aus der Kammer mit Adsorptionsröhrchen entnommen und mittels thermischer Desorptions-GC-MS (TD-GC/MS) analysiert, um Zielverbindungen zu identifizieren und zu quantifizieren.

Die Ergebnisse umfassen:

  • Individuelle Konzentrationen der identifizierten Zielverbindungen (einschließlich bekannter krebserzeugender VOCs), identifizierten Nicht-Zielverbindungen sowie nicht identifizierten Verbindungen. Die beiden letztgenannten werden als Toluol-Äquivalente angegeben.

  • Gesamt-VOC (TVOC), berechnet als Summe aller Substanzen (identifizierte und nicht identifizierte), die zwischen n-Hexan und n-Hexadecan, einschließlich dieser, eluieren.

  • Gesamt-SVOC (TSVOC), berechnet als Summe aller Verbindungen, die nach n-Hexadecan bis einschließlich n-Docosan eluieren.

Zur Bewertung der Konformität können die gemessenen VOC-Gehalte mit Grenzwerten verglichen werden, die in nationalen Emissionsnormen oder Nachhaltigkeitszertifizierungen festgelegt sind, wie dem deutschen AgBB, der französischen ANSES, der finnischen M1-Emissionsklassifizierung oder dem Nordic Swan-Umweltzeichen. Je nach Regelwerk können Höchstgrenzen für TVOC, die Summe krebserzeugender VOC und/oder einzelne Verbindungen gelten, wie zum Beispiel für Formaldehyde.

Die Ergebnisse für einzelne Verbindungen können auch mit EU-LCI-Werten verglichen werden, harmonisierten gesundheitsbasierten Referenzwerten auf Grundlage des Konzepts der „niedrigsten interessierenden Konzentration“.

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