Bestimmung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK 4)

Dieses Analysenpaket dient der Bestimmung der Menge polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln, Futtermitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Das Paket umfasst die folgenden Substanzen, die zusammen als PAH 4 bezeichnet werden:

  • Benzo(a)pyren

  • Benz(a)anthracen

  • Benzo(b)fluoranthen

  • Chrysen

Gemäß den EU-Vorschriften gehören zu den Materialien, die möglicherweise eine PAK-Prüfung erfordern:

  • Lebensmittel und diätetische Erzeugnisse für Säuglinge oder Kleinkinder

  • Öle und Fette

  • Räucherfleisch und -fisch

  • Räucherwaren, die nach traditionellen Verfahren hergestellt werden

  • Raucharomen

Die Konformität kann anhand der in der Verordnung (EU) 2023/915 über Kontaminanten in Lebensmitteln und der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 über Raucharomen festgelegten Höchstgehalte bewertet werden.

Geeignete Probenmatrizen
Lebensmittel, Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel
Benötigt Anzahl Proben
100 g oder 100 ml
Übliche Bearbeitungszeit
2 Wochen nach Eingang der Probe
Nachweisgrenze
0,5 µg/kg pro Parameter
Verfügbare Qualitätssysteme
Akkreditierte Testmethoden
Messgeräte

Preis

Typischer Preis (Ohne MwSt.):
160 €pro Probe

Wir berechnen außerdem eine 97 € Servicegebühr pro Auftrag.

Bei großen Chargen von Proben sind Rabatte möglich.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

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