Koffeinbestimmung
Bestimmung von Koffein in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln mittels HPLC-UV-VIS-Methode.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel müssen koffeinhaltige Produkte mit den folgenden Hinweisen gekennzeichnet werden:
"Hoher Koffeingehalt. Für Kinder oder schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen". Die Kennzeichnung gilt für andere koffeinhaltige Getränke als Tee oder Kaffee, die mehr als 150 mg/l Koffein enthalten.
"Enthält Koffein. Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen". Die Kennzeichnung gilt für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, bei denen Koffein zu einem physiologischen Zweck zugesetzt wird.
Der Koffeingehalt der betreffenden Produkte muss auf dem Etikett in mg pro 100 g/ml oder bei Nahrungsergänzungsmitteln pro Portion angegeben werden.
- Geeignete Probenmatrizen
- Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel
- Benötigt Anzahl Proben
- 50 g
- Übliche Bearbeitungszeit
- 3 Wochen nach Eingang der Probe
- Nachweisgrenze
- 0,005 g/100 g
- Verfügbare Qualitätssysteme
- Akkreditierte Testmethoden
- Messgeräte
- Methodenexperte
Preis
Wir berechnen außerdem eine 97 € Servicegebühr pro Auftrag.
Bei großen Chargen von Proben sind Rabatte möglich.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
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