Pharmazeutische Rückstände in unbehandelten Abwasserproben gemäß Verordnung (EU) 2024/3019

Die Analyse bestimmt die Konzentration der Stoffe, die in in Anhang I der Richtlinie (EU) 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser aufgeführt sind.

Substanzen, die sich sehr leicht behandeln lassen:

  • Amisulprid (CAS: 71675-85-9)

  • Carbamazepin (CAS: 298-46-4)

  • Citalopram (CAS: 59729-33-8)

  • Clarithromycin (CAS: 81103-11-9)

  • Diclofenac (CAS: 15307-86-5)

  • Hydrochlorothiazid (CAS: 58-93-5)

  • Metoprolol (CAS: 37350-58-6)

  • Venlafaxin (CAS: 93413-69-5)

Stoffe, die sich leicht entsorgen lassen:

  • Benzotriazol (CAS: 95-14-7)

  • Candesartan (CAS: 139481-59-7)

  • Irbesartan (CAS: 138402-11-6)

  • 4-Methylbenzotriazol (CAS-Nr. 29878-31-7)

  • 5-Methylbenzotriazol (CAS-Nr. 136-85-6)

  • Die Summe aus 4-Methylbenzotriazol und 5-Methylbenzotriazol kann auf Wunsch angegeben werden.

Auf Anfrage können weitere Verbindungen in das Analysenpaket aufgenommen werden.

Diese Analyse ist für unbehandeltes Abwasser vorgesehen. Wir bieten außerdem eine Analyse mit denselben Zielanalyten für behandeltes Abwasser an, um zu bestimmen, wie effizient die Substanzen während des Behandlungsprozesses entfernt werden.

Lesen Sie hier mehr über die Prüfanforderungen der neuen Richtlinie über die Behandlung kommunaler Abwässer.

Geeignete Probenmatrizen
Unbehandeltes Abwasser
Benötigt Anzahl Proben
100 ml in einer Braunglasflasche
Übliche Bearbeitungszeit
4 Wochen nach Eingang der Probe
Nachweisgrenze
0,050–0,5 µg/l, abhängig vom Kontaminationsgrad der Probe
Verfügbare Qualitätssysteme
Akkreditierte Testlabore

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