Arzneimittelrückstände in behandeltem Abwasser gemäß Richtlinie (EU) 2024/3019

Analyse zur Bestimmung der Konzentrationen organischer Substanzen (Arzneimittel und Drogenausgangsstoffe), die in der überarbeiteten Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (EU) 2024/3019 aufgeführt sind.

Die Analyse umfasst acht Substanzen, die sich sehr leicht behandeln lassen:

  • Amisulprid (CAS: 71675-85-9)

  • Carbamazepin (CAS: 298-46-4)

  • Citalopram (CAS: 59729-33-8)

  • Clarithromycin (CAS: 81103-11-9)

  • Diclofenac (CAS: 15307-86-5)

  • Hydrochlorothiazid (CAS: 58-93-5)

  • Metoprolol (CAS: 37350-58-6)

  • Venlafaxin (CAS: 93413-69-5)

Und vier Stoffe, die sich leicht entsorgen lassen:

  • Benzotriazol (CAS: 95-14-7)

  • Candesartan (CAS: 139481-59-7)

  • Irbesartan (CAS: 138402-11-6)

  • Gemisch aus 4-Methylbenzotriazol (CAS-Nr. 29878-31-7) und 6-Methylbenzotriazol (CAS-Nr. 136-85-6)

Ein Beispielbericht (mit Testdaten), der das Berichtsformat veranschaulicht, ist verfügbar: Beispielbericht – Arzneimittel in behandeltem Abwasser.

Diese Methode eignet sich für behandelte Abwasserproben mit niedrigem Gehalt an Gesamtfeststoffen und gelösten Feststoffen, aber wir bieten auch Analysen für unbehandeltes Abwasser an. Bitte überprüfen Sie die Eignung der Probenmatrix mit der Prüfexpertin oder dem Prüfexperten, wenn Sie ein Angebot anfordern.

Geeignete Probenmatrizen
Behandeltes Abwasser
Benötigt Anzahl Proben
50 ml in einer Braunglasflasche
Übliche Bearbeitungszeit
3 Wochen nach Eingang der Probe
Nachweisgrenze
Geschätzt 0,005–0,05 µg/L
Verfügbare Qualitätssysteme
Akkreditierte Testlabore

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