Leitfaden zur EU-Konformitätsprüfung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton

Aktualisiert 

Unternehmen, die Lebensmittelkontaktmaterialien (LKM) aus Papier und Karton herstellen, müssen die Sicherheit ihrer Produkte gemäß der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 gewährleisten. Diese schreibt vor, dass Bestandteile nicht in Mengen auf Lebensmittel übergehen dürfen, die die menschliche Gesundheit gefährden oder die sensorische Qualität beeinträchtigen könnten.1 Im Gegensatz zu Kunststoff-LKM gibt es jedoch keine harmonisierte EU-Gesetzgebung, die Höchstgehalte oder Migrationsgrenzwerte für Chemikalien in LKM aus Papier und Karton festlegen würde.

Aufgrund der fehlenden Harmonisierung müssen Unternehmen eine andere Sicherheitsreferenz wählen, um die Konformität ihrer Materialien mit der Rahmenverordnung nachzuweisen. Gängige Optionen sind das deutsche, französische, italienische und niederländische Recht sowie Branchenrichtlinien, die sich auf die nationalen Vorschriften mehrerer Länder stützen. Measurlabs bietet eine Vielzahl von Prüfoptionen in Übereinstimmung mit der gewählten Sicherheitsreferenz an.

Anforderungen an absichtlich zugesetzte Stoffe (IAS)

Für die Herstellung von Papier- und Karton-FCM dürfen nur risikobewertete oder zugelassene Stoffe verwendet werden, wie sie in nationalen Vorschriften und Empfehlungen festgelegt sind.2 Diese Anforderung umfasst Rohstoffe wie Frisch- und Recyclingfaserzellstoff sowie Produktionshilfsstoffe, Veredelungsmittel, Beschichtungen, Tinten, Klebstoffe und andere Additive, die im gesamten Papierherstellungsprozess eingesetzt werden.

Nationale Richtlinien, wie beispielsweise die Empfehlung XXXVI des BfR in Deutschland, legen Grenzwerte für die maximal zulässigen Konzentrationen ausgewählter Chemikalien in LKM auf Faserbasis fest. Hersteller sollten sicherstellen, dass die Produkte keine Chemikalien enthalten, deren Gehalt die in Tabelle 1 aufgeführten Grenzwerte überschreitet.

Tabelle 1. Ausgewählte chemische Parameter für Papier und Karton für den Lebensmittelkontakt3

Substanz

Migrations-/Inhaltsgrenzwert

Blei

10 μg/l (Extrakt des Fertigprodukts)

Cadmium

5 μg/l (Extrakt des Fertigprodukts)

Aluminium

1 mg/kg (Migration in Lebensmittel)

Formaldehyd

1 mg/dm2 (Extrakt des Fertigprodukts)

Glutaraldehyd

2 mg/kg (Gehalt im Endprodukt)

Glyoxal

1,5 mg/dm2 (Extrakt des Fertigprodukts)

Isothiazolinone

Benzisothiazolinon (BIT)

Methylisothiazolinon (MIT)

3:1-Gemisch aus Methylchloroisothiazolinon (MCI) und MIT

(Extrakt des Fertigprodukts)

10 μg/dm2

1 μg/dm2

0,5 μg/dm2

Primäre aromatische Amine (PAA)

Summe der PAA

Jede karzinogene PAA*

(Migration in Lebensmittel)

0,01 mg/kg

0,002 mg/kg

Optische Aufheller und Farbstoffe

Keine nachweisbare Migration in Lebensmittel

Acrylamid

Keine nachweisbare Freisetzung aus dem Fertigprodukt bei einer Nachweisgrenze von 0,01 mg/kg

* Gilt für PAAs, die in der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 als Karzinogene der Klasse 1A und 1B eingestuft sind.

Analyse von nicht absichtlich zugesetzten Substanzen (NIAS)

Unternehmen müssen auch Stoffe berücksichtigen, die in verschiedenen Phasen des Produktionsprozesses unbeabsichtigt in das Lebensmittelkontaktmaterial gelangen können. Dies ist besonders wichtig für Materialien auf Basis von Recyclingfasern, die mit größerer Wahrscheinlichkeit Verunreinigungen enthalten.

Die EU hat kürzlich ein Verbot von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen in den meisten Lebensmittelkontaktmaterialien eingeführt. Obwohl die Beschränkung nicht für unbeabsichtigte Kontaminationen in Recyclingpapier und -karton gilt, hat sie eine Diskussion über die Einführung einer EU-weiten Überwachungsempfehlung und eines Schwellenwerts ausgelöst, ab dem die Ursachen einer Bisphenol-Kontamination untersucht werden sollten.4

Das deutsche BfR hat auch Grenzwerte für andere Verunreinigungen festgelegt, die unbeabsichtigt in Recyclingpapier und -karton gelangen können. Materialien sollten getestet werden, um sicherzustellen, dass die in Tabelle 2 aufgeführten Grenzwerte nicht überschritten werden.

Tabelle 2. Grenzwerte für ausgewählte NIAS in Papier und Karton, die Recyclingfasern enthalten5

Substanz

Migrationsgrenzwert

4,4'-Bis(dimethylamino)- benzophenon*

Nicht nachgewiesen bei einer Nachweisgrenze von 0,01 mg/kg

Diethylhexylphthalat (DEHP)

Di-n-butylphthalat (DBP)

Diisobutylphthalat (DIBP)

Summe aus DBP, DIBP und DEHP

0,6 mg/kg

0,12 mg/kg

0,15 mg/kg

0,6 mg/kg (als DEHP-Äquivalente)

Benzophenon

0,6 mg/kg

Bisphenol A*

So niedrig wie vernünftigerweise erreichbar**

Bisphenol S*

0,05 mg/kg

Diisopropylnaphthalin

So niedrig wie technisch machbar (Inhaltsgrenzwert)

* Bei Verwendung mit feuchten und/oder fetthaltigen Lebensmitteln.

** Ein Schwellenwert von 0,01 mg/kg wird derzeit (Okt. 2025) auf EU-Ebene diskutiert.

Zusätzlich zu den Anforderungen der BfR XXXVI definiert die französische nationale Verordnung (MCDA sheet n°4 (V02 – 01/01/2019)) für Papier und Karton Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOAH), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Fotoinitiatoren als potenzielle NIAS, insbesondere in Recyclingpapier. Schließlich ist ein nicht-zielgerichtetes Screening auf NIAS, z. B. mittels GC-MS, entscheidend, um die Sicherheit und Konformität gemäß Artikel 3 der Rahmenverordnung zu gewährleisten.

Sensorische Analyse

Gemäß der Rahmenverordnung dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien die organoleptischen Eigenschaften von Lebensmitteln nicht beeinträchtigen. Das bedeutet, dass sie Geruch, Geschmack oder andere durch die menschlichen Sinne wahrnehmbare Eigenschaften von Lebensmitteln nicht negativ beeinflussen dürfen.6 Für die sensorische Analyse von Papier- und Karton-LKM, einschließlich beschichteter und bedruckter Materialien, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, kommen in der Regel die Normen EN 1230-1 und EN 1230-2 für die sensorische Analyse zur Anwendung.

Konformitätsprüfung

Zwar legen Vorschriften für den Kontakt mit Lebensmitteln häufig Migrationsgrenzwerte fest, doch halten Papier und Pappe Tests mit flüssigen Lebensmittelsimulanzien in der Regel nicht stand. Aus diesem Grund werden entweder Tests mit dem pulverförmigen Simulans E (MPPO/Tenax) oder Extraktionsversuche als Ersatz für Migrationstests durchgeführt. Das Verfahren sollte auf national oder international anerkannten und validierten Standardmethoden basieren, wie beispielsweise DIN, EN, ISO oder gleichwertigen Normen.

Ein praktisches Beispiel dafür, wie Extraktionstestergebnisse zur Bewertung der Einhaltung von Migrationsgrenzwerten verwendet werden und wie die Ergebnisse unter Bezugnahme auf die BfR-Empfehlung XXXVI berichtet werden, finden Sie in unserem Beispielprüfbericht: Lebensmittelkontaktkonformität von Recyclingpapier.

Measurlabs bietet ein umfassendes Analysespektrum zur Bewertung der Konformität von Papier- und Karton-FCM mit nationalen und EU-Vorschriften. Zögern Sie nicht, unsere Experten über das untenstehende Formular zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

Quellenverzeichnis:

1 Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

2 Siehe Seite 8 der Food Contact Guidelines For the Compliance of Paper & Board Materials and Articles (Richtlinien für die Konformität von Papier- und Kartonmaterialien sowie -artikeln im Lebensmittelkontakt), herausgegeben von CEPI, einem Zusammenschluss europäischer Verbände der Papierindustrie.

3 Bundesinstitut für Risikobewertung, Empfehlung XXXVI. Papier und Karton für den Lebensmittelkontakt (Stand: 1. Okt. 2025).

4 Das Verbot wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten eingeführt. Der Plan zur Einführung einer Überwachungsempfehlung und eines Schwellenwerts wird im Anhang der Oktober-2025-Fassung der BfR-Empfehlung XXXVI erörtert.

5 Deutsches Bundesinstitut für Risikobewertung, Anhang, XXXVI. Papier und Karton für den Lebensmittelkontakt.

6 Siehe Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

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