Prüfung der Recyclingfähigkeit von Papier und Karton nach europäischen Industrienormen

Aktualisiert 

Gemäß der neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der Europäischen Union sollen bis 2030 alle auf dem EU-Markt befindlichen Verpackungen auf wirtschaftlich sinnvolle Weise wiederverwendbar oder recycelbar sein.1 Bei Papier und Karton gelten Materialien als recycelbar, wenn sie im industriellen Maßstab durch standardisierte Papierrecyclingprozesse effektiv zurückgewonnen werden können.

Measurlabs bietet mehrere Prüfoptionen zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungsmaterialien auf Papier- und Kartonbasis gemäß harmonisierten europäischen Prüfmethoden.

Europäische Recyclingfähigkeitsstandards und Prüfmethoden

Die harmonisierte EU-Norm EN 13430, Anforderungen an Verpackungen für die stoffliche Verwertung, legt die Kriterien für recyclingfähige Verpackungen im Rahmen der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie fest.2 Um die Norm zu erfüllen, muss der Lieferant eine Erklärung vorlegen, in der der Prozentsatz (nach Gewicht) der Verpackungseinheit angegeben wird, der mit bestehenden Recyclingtechnologien recycelt werden kann.

Es gibt mehrere Labortestmethoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Papier- und Kartonverpackungen gemäß EN 13430. Zu den am häufigsten angewandten gehören:

Parameter, die bei der Recyclingfähigkeitsprüfung bewertet werden

Die Recyclingfähigkeitstests sind darauf ausgelegt, typische Zerfaserungsverfahren und Auflöseprozesse in Papier- und Kartonrecyclinganlagen zu simulieren. Dabei wird bewertet, wie leicht sich die Fasern trennen lassen und neue Bögen aus den zurückgewonnenen Fasern geformt werden können, sowie der Anteil des nicht wiederverwertbaren Materials und die visuelle Qualität des resultierenden Papiers oder Kartons.3

Diese Bewertungen werden verwendet, um die Gesamtrecyclingfähigkeit des Materials auf einer Skala von der angewandten Methode abhängigen Skala zu bewerten:

  • CEPI: Die Ergebnisse der Recyclingfähigkeitsbewertung werden in einem Scorecard-Format dargestellt und ergeben einen Recyclingfähigkeitswert von maximal 100 Punkten für das bewertete Material. Ein Wert von 90 oder mehr weist auf eine ausgezeichnete Recyclingfähigkeit hin, während niedrigere Werte auf unterschiedlich ausgeprägte Probleme bei der Wiederaufbereitungsfähigkeit, der optischen Qualität oder der Haftung hinweisen. Sehen Sie sich unseren Beispieltestbericht: CEPI-Recyclingfähigkeit an, um sich ein Bild von der Darstellung der Ergebnisse zu machen.

  • PTS-RH: Das Material wird am Ende des Prüfverfahrens als recyclingfähig, eingeschränkt recyclingfähig oder nicht recyclingfähig eingestuft.

  • Aticelca: Materialien, die die Bewertung bestehen, werden als „mit Papier recycelbar“ eingestuft und erhalten die Klassen A+, A, B oder C. Werden die Kriterien für die Klasse C nicht erfüllt, wird das Material als „nicht mit Papier recycelbar“ klassifiziert.

Entwicklung recyclingfähiger Papier- und Kartonverpackungen

Hersteller von Papier- und Kartonverpackungen sollten die zukünftige Recyclingfähigkeit während des gesamten Design- und Herstellungsprozesses berücksichtigen. Zu den Maßnahmen, die Unternehmen zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit ergreifen können, gehören:4

  • Verwendung der minimalen Menge an Nicht-Papier-Bestandteilen, die zur Gewährleistung der Funktionalität der Verpackung erforderlich ist.

  • Sicherstellen, dass Laminate, Barrieren und Klebeetiketten leicht vom Grundmaterial trennbar sind.

  • Sicherstellen, dass Polymerdispersionen oder Metallbeschichtungen durch konventionelle Siebverfahren entfernt werden können.

  • Die Verwendung übermäßiger Mengen an Tinten oder Klebstoffen vermeiden und sicherstellen, dass diese keine Mineralöle (MOSH/MOAH) oder andere persistente Chemikalien enthalten.

Measurlabs bietet Recyclingfähigkeitstests gemäß den CEPI-, PTS-RH- und Aticelca-Methoden an, um die Kompatibilität von Verpackungsmaterialien mit standardisierten Repulping-Verfahren zu bestätigen. Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte über das untenstehende Formular an unsere Experten.

Quellenverzeichnis

1 Siehe Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit sind in Artikel 6 dargelegt.

2 Dokument 2005/C 44/13, Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

3 Confederation of European Paper Industries, Cepi Recyclability Test Method Version 3.

4 CEPI, Citpa, der Zusammenschluss für Getränkekartons und Umwelt, und Fefco; Recyclability-Leitlinien für papierbasierte Verpackungen; 2019.

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