Die Revision 2025 von ISO 10993-1 führt einen strukturierteren Lebenszyklusansatz für die biologische Bewertung von Medizinprodukten ein, indem sie eng mit den Risikomanagementprinzipien der ISO 14971 abgestimmt wird. Die biologische Bewertung wird nun als kontinuierlicher Prozess verstanden, bei dem Risikoabschätzung und -bewertung in jeder Phase – von der frühen Entwicklung bis zur Marktüberwachung – implementiert werden.
Während sich einige Änderungen auf Terminologie und Schwerpunktsetzung beziehen, hat ISO 10993-1:2025 auch mehrere praktische Auswirkungen für Hersteller von Medizinprodukten. Dazu gehören eine mögliche Neukategorisierung von Geräten sowie zusätzliche Prüfanforderungen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Genotoxizität und Karzinogenität.
Priorisierung von In-vitro-Methoden und Reduzierung von Tierversuchen
Die neue Version von ISO 10993-1 legt noch größeren Wert auf den Tierschutz als die Ausgabe von 2018 und fördert einen risikobasierten Ansatz, der In-vivo-Tests auf Fälle beschränkt, in denen sie unbedingt erforderlich sind. Tierversuche sollten nur dann durchgeführt werden, wenn keine geeigneten alternativen Methoden verfügbar sind und wenn sie zum Nachweis der biologischen Sicherheit unerlässlich sind.
Es ist erwähnenswert, dass Regulierungsbehörden wie die FDA bestimmte Tests möglicherweise weiterhin in vivo verlangen, selbst wenn in der entsprechenden ISO-10993-Norm In-vitro-Alternativen beschrieben sind. Beispiele hierfür sind Sensibilisierung und Irritation (ISO 10993-10 und ISO 10993-23), für die die FDA In-vitro-Methoden derzeit nicht als gleichwertig betrachtet.
Änderungen der Gerätekategorisierung
In der vorherigen Version von ISO 10993-1 wurden Medizinprodukte als Oberflächen-, extern kommunizierende oder implantierbare Produkte kategorisiert, zusätzlich zu ihrer kontaktstellen-spezifischen Bezeichnung. In der neuesten Version werden Produkte ausschließlich nach Kontaktart kategorisiert:
Intakte Haut
Intakte Schleimhäute
Verletzte oder beeinträchtigte Oberflächen- oder innere Gewebe (außer Blut)
Blut
Die Expositionsdauer wird in ISO 10993-1:2025 ebenfalls klarer definiert, insbesondere hinsichtlich des „kumulierten Expositionszeitraums" über mehrere Anwendungen desselben Geräts. Wiederverwendbare Geräte werden auf Grundlage der Gesamtexpositionszeit und nicht der Exposition aus einer einzelnen Anwendung kategorisiert, was zu einer Neukategorisierung in andere Dauerklassen führen und damit den Umfang der erforderlichen biologischen Bewertung beeinflussen kann.
Vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch
Die neue Fassung der ISO 10993-1 verpflichtet Hersteller, einen „vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauch“ zu berücksichtigen, der nicht vom Hersteller beabsichtigt ist, jedoch aus absichtlichem oder unbeabsichtigtem, „leicht vorhersehbarem menschlichem Verhalten“ resultieren kann. Führt ein solcher Missbrauch voraussichtlich zu längeren Expositionszeiten oder zum Kontakt mit anderen als den vorgesehenen Applikationsstellen, muss dies bei der Auswahl der zu bewertenden biologischen Risiken berücksichtigt werden.
Änderungen an biologischen Bewertungsmatrixtabellen und zu bewertende Auswirkungen
Die wichtigste Bewertungsmatrix, die zuvor in Tabelle A.1 der ISO 10993-1:2018 dargestellt wurde, wurde in der Version von 2025 in vier separate Tabellen aufgeteilt. Jede Tabelle beschreibt die zu bewertenden biologischen Wirkungen (ehemals „biologische Endpunkte“) für Produkte der jeweiligen Kontaktkategorie.
Änderungen der Bewertungsanforderungen für spezifische biologische Wirkungen umfassen:
Erweiterung der Anforderungen an die Genotoxizitätsprüfung. Eine Genotoxizitätsbewertung ist nun für alle Medizinprodukte erforderlich, die prolongierten (>24 h–30 d) oder langfristigen (>30 d) Kontakt mit allen Geweben außer intakter Haut haben. Zuvor wurde dies nicht einheitlich für alle Produkte mit prolongiertem Kontakt zu Schleimhäuten, verletzten oder geschädigten Oberflächen oder mit indirektem Blutkontakt empfohlen.
Erweiterung der Anforderungen zur Karzinogenitätsbewertung auf Geräte mit Langzeitkontakt zu intakten Schleimhäuten.
Entfernung der materialvermittelten Pyrogenität aus den Tabellen 1–4. Anstatt einer Checkbox-Anforderung wird sie nun als separate Überlegung behandelt.
Zusammenführung der Spalten für akute, subakute, subchronische und chronische systemische Toxizität in eine einzige Spalte für systemische Toxizität. Der Umfang der Bewertung sollte die Expositionsdauer gegenüber dem Gerät widerspiegeln.
Ersetzung der „Implantationseffekte“ durch „lokale Effekte nach Gewebekontakt“, wobei anerkannt wird, dass für nicht implantierbare Produkte gegebenenfalls lokale Gewebereaktionen zu bewerten sind.
Sind neue Tests erforderlich?
Viele Medizinprodukte werden nach der Aktualisierung der ISO 10993-1:2025 neu kategorisiert. Bereits auf dem Markt befindliche Produkte erfordern nicht automatisch neue Tests; die Hersteller sind jedoch verpflichtet, frühere biologische Bewertungen zu überprüfen und zu dokumentieren, dass diese angesichts des aktualisierten risikobasierten Ansatzes und der überarbeiteten Kriterien zur Expositionsdauer weiterhin gültig sind. Werden Lücken identifiziert, beispielsweise in Form fehlender Genotoxizitätsinformationen für Produkte mit verlängertem oder langfristigem Kontakt, können zusätzliche Tests erforderlich sein.
Falls zusätzliche Tests oder Aktualisierungen des Biologischen Bewertungsplans (BEP) erforderlich sind, steht Measurlabs zur Verfügung. Mit einem umfassenden Angebot an ISO 10993-Prüfdienstleistungen und umfangreicher Erfahrung bei der Sicherstellung der Konformität von Medizinprodukten mit regulatorischen Anforderungen sind wir bestens aufgestellt, um Hersteller bei der Anpassung an die Aktualisierung von ISO 10993-1 zu unterstützen.

