Vitamin B7 (Biotin) in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
Bestimmung von Vitamin B7 (Biotin) in Lebensmitteln mittels HPLC-UV/VIS-Methode oder in Nahrungsergänzungsmitteln mittels UPLC-MS/MS-Methode.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 darf der Biotingehalt von Lebensmitteln in die Nährwertdeklaration aufgenommen werden, wenn er in nennenswerten Mengen vorhanden ist. Die tägliche Referenzmenge für Biotin beträgt 50 µg, und der Biotingehalt kann deklariert werden, wenn das Produkt mindestens Folgendes enthält:
7,5 µg / 100 g oder 100 ml in anderen Produkten als Getränken (15 % der Referenzmenge)
3,75 µg / 100 ml in Getränken (7,5 % der Referenzmenge)
7,5 µg pro Portion, wenn die Verpackung eine einzelne Portion enthält (15 % der Referenzmenge)
Lebensmittel, die mindestens die oben genannten Mengen an Biotin enthalten, können mit der Nährwertangabe "Quelle von Biotin." gekennzeichnet werden.
Weitere nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Bezug auf Vitamin B7 können gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EU) Nr. 432/2012 verwendet werden.
- Geeignete Probenmatrizen
- Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
- Benötigt Anzahl Proben
- 50 g
- Übliche Bearbeitungszeit
- 2 Wochen nach Eingang der Probe
- Nachweisgrenze
- 0,9 µg/100 g in Lebensmitteln, 0,1 mg/kg in Nahrungsergänzungsmitteln
- Verfügbare Qualitätssysteme
- Akkreditierte Testmethoden
- Messgeräte
- Standard
- Methodenexperte
Preis
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Bei großen Chargen von Proben sind Rabatte möglich.
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