Extrahierbare primäre aromatische Amine in Papier, Karton und Zellstoff
Prüfung auf die Freisetzung von primären aromatischen Aminen (PAA), die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als CMR 1A oder 1B eingestuft sind. Die Extraktion wird entweder mit kaltem Wasser (EN 645) oder mit heißem Wasser (EN 647) durchgeführt.
Prüfungen sind relevant für Materialien und Produkte, die zum Beispiel Folgendes enthalten:
Polyurethanbasierte Appreturmittel
Azofarbstoffe
Gemäß den aktuellen Vorschriften beträgt die Nachweisgrenze für einzelne PAA 0,002 mg/kg; die Nachweisgrenze für die Summe der PAA beträgt 0,01 mg/kg.
- Geeignete Probenmatrizen
- Papier, Karton, Pappe und Zellstoff
- Benötigt Anzahl Proben
- 60 g
- Übliche Bearbeitungszeit
- 4 Wochen nach Eingang der Probe
- Nachweisgrenze
- 0,002 mg/kg einzelnes PAA; 0,01 mg/kg Summe der PAAs
- Verfügbare Qualitätssysteme
- Akkreditierte Testmethoden
- Messgeräte
- Methodenexperte
Preis
Wir berechnen außerdem eine 97 € Servicegebühr pro Auftrag.
Bei großen Chargen von Proben sind Rabatte möglich.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
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