Ethylenoxid in Lebensmitteln
Gemäß den EU-Vorschriften darf Ethylenoxid aufgrund seiner karzinogenen und mutagenen Eigenschaften nicht in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Seine Verwendung zu Sterilisationszwecken in Lebensmittelzusatzstoffen ist ebenfalls verboten (Verordnung (EU) Nr. 231/2012).
Die Höchstgehalte an Rückständen für verschiedene Lebensmittelgruppen sind auf die Nachweisgrenze der analytischen Bestimmung festgelegt (Verordnung (EU) Nr. 2015/868 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005).
Laut der Datenbank des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) der Europäischen Kommission wird nicht zugelassene Ethylenoxidbelastung häufig in importierten Kräutern und Gewürzen, Nüssen, Samen sowie pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln festgestellt. Die Untersuchung solcher Produkte kann Unternehmen helfen, kostspielige Rückrufe zu vermeiden.
Die Ergebnisse dieser Analyse werden für Ethylenoxid, 2-Chlorethanol sowie für die Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol angegeben, ausgedrückt als Ethylenoxid.
- Geeignete Probenmatrizen
- Lebensmittel, Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittelzusatzstoffe
- Benötigt Anzahl Proben
- 100 g
- Übliche Bearbeitungszeit
- 2 Wochen nach Eingang der Probe
- Nachweisgrenze
- 0,010 mg/kg pro Parameter
- Verfügbare Qualitätssysteme
- Akkreditierte Testmethoden
- Messgeräte
- Methodenexperte
Preis
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