Rohstoffe für die Pharmaindustrie, wie Hilfsstoffe, aktive pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) und deren Ausgangsmaterialien, Prozesswasser und Herstellungslösungsmittel, müssen außerordentlich strenge Qualitätsstandards erfüllen. In Europa bedeutet dies, dass jeder Inhaltsstoff die in der jeweiligen Monographie des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.) festgelegten Spezifikationen erfüllen muss, sofern eine solche existiert.1
Die Tests, die erforderlich sind, um zu bestätigen, dass Substanzen pharmakopöialen Standards entsprechen, werden in der Regel gemäß den allgemeinen Kapiteln des Ph. Eur. und den ICH-Leitlinien durchgeführt. Dieser Artikel fasst den Prozess zusammen und behandelt die Arten der durchgeführten Analysen, die Leistungsanforderungen an analytische Methoden sowie die Dokumentation der Konformität durch das Eignungszertifikat (CEP-Verfahren).
Häufig angewandte Ph. Eur.-Methoden für die Rohstoffprüfung
Es gibt über 2.500 Ph. Eur.-Monographien, die detaillierte Spezifikationen für verschiedene pharmazeutische Substanzen beschreiben.2 Obwohl die Anzahl der Monographien groß ist, sind die erforderlichen Analysearten ähnlich und umfassen in der Regel Folgendes:
Bestätigung der Substanzidentität durch pharmakopöische Identitätstests, beispielsweise mittels chromatographischer oder spektroskopischer Methoden (z. B. HPLC, FTIR)
Bestimmung physikochemischer Eigenschaften, wie pH-Wert, Leitfähigkeit, Trocknungsverlust, Viskosität, Schmelzpunkt, Brechungsindex und Löslichkeit
Partikelgrößenverteilung, insbesondere in Fällen, in denen sie die Auflösungsrate, Stabilität und/oder Bioverfügbarkeit von Rohmaterialien in Pulver- oder Suspensionsform beeinflusst
Bestätigung der chemischen Reinheit durch die Analyse relevanter Verunreinigungen, einschließlich verwandter Substanzen (z. B. synthetische Nebenprodukte und Zwischenprodukte), elementarer Verunreinigungen, Restlösungsmittel, Abbauprodukte und Nitrosamin-Verunreinigungen
Bestätigung der mikrobiologischen Qualität, einschließlich der Gesamtzahl aerober Mikroorganismen und der Gesamtzahl von Hefen und Schimmelpilzen (TAMC & TYMC), spezifischer Mikroorganismen sowie in einigen Fällen bakterieller Endotoxine und Sterilität
Neben substanzspezifischen Monografien können Prüfanforderungen in allgemeinen Monografien und Kapiteln des Europäischen Arzneibuches beschrieben sein, die für alle pharmazeutischen Substanzen im Geltungsbereich der jeweiligen Monografie oder des jeweiligen Kapitels gelten. Beispiele für pharmakopöische Methoden, die häufig bei der Rohstoffprüfung eingesetzt werden, sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Tabelle 1: Ausgewählte Methoden des Europäischen Arzneibuches zur Rohstoffanalyse
Pharmakopöe-Referenz | Test | Notizen |
Ph. Eur. 2.6.12. | TAMC & TYMC | Die Abkürzungen stehen für Total Aerobic Microbial Count & Total Yeast and Mold Count |
Ph. Eur. 2.6.13. | Spezifizierte Mikroorganismen | Beispiele hierfür sind S. aureus, P. aeruginosa, E. coli und C. albicans |
Ph. Eur. 5.20 & Ph. Eur. 2.4.20 | Elementare Verunreinigungen | Harmonisiert mit der ICH-Q3D-Richtlinie3 |
Ph. Eur. 2.6.14. | Bakterielle Endotoxine | Harmonisiert mit JP 4.01 und USP <85>4 |
Ph. Eur. 2.6.1. | Sterilität | Angewendet auf sterile Hilfsstoffe und APIs |
Ph. Eur. 2.9.31 | Partikelgrößenverteilung durch Laserbeugung | Harmonisiert mit USP <429>5 |
Die Ergebnisse der Tests werden in erster Linie anhand der im Ph. Eur.-Monographen für die Substanz festgelegten Akzeptanzkriterien bewertet. In Fällen, in denen die Monographie nicht alle relevanten Verunreinigungen ausreichend abdeckt, müssen möglicherweise zusätzliche Spezifikationen und Akzeptanzkriterien auf der Grundlage der ICH-Leitlinien festgelegt werden.6
Anforderungen an analytische Methoden
Analytische Methoden, die zur Prüfung pharmazeutischer Rohstoffe eingesetzt werden, müssen validiert werden, um ihre Eignung für den spezifischen Zweck und die Probenmatrix sicherzustellen. Die Leistungsmerkmale, anhand derer Validierungsstudien durchgeführt werden sollten, hängen von der Art der Analyse ab. Diese sind in Tabelle 2 zusammengefasst.7
Tabelle 2: Validierungsanforderungen für pharmazeutische Prüfmethoden
Validierungstest | Identitätstests | Assays/Potenzanalysen | Quantitative Verunreinigungsanalysen | Grenzwerttests auf Verunreinigungen (Bestanden/Nicht bestanden) |
Spezifität (Abwesenheit von Interferenzen / orthogonaler Vergleich) | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
Bereich (Linearität zwischen Analytkonzentration und Messsignal) | Nicht erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Nicht erforderlich |
Quantifizierungsgrenze (QL) | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | Erforderlich | Nicht erforderlich |
Nachweisgrenze (DL) | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | In komplexen Fällen möglich* | Erforderlich |
Genauigkeit (Wiederfindung vs. Erwartungswert) | Nicht erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Nicht erforderlich |
Präzision (Wiederholbarkeitstest) | Nicht erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Nicht erforderlich |
Intermediäre Präzisionsprüfung | Nicht erforderlich | Erforderlich | Erforderlich | Nicht erforderlich |
* In komplexen Fällen muss die DL möglicherweise zusätzlich zur QL bestimmt werden.
Wenn eine etablierte pharmakopöische Methode auf eine neue Probenmatrix angewendet wird oder wenn eine validierte Methode in ein neues Labor übertragen wird, ist eine vollständige Revalidierung möglicherweise nicht erforderlich. Stattdessen kann eine kleinere Reihe von Verifizierungsexperimenten ausreichen, die sich auf die Leistungsmerkmale konzentrieren, die am wahrscheinlichsten betroffen sind (z. B. Präzision, Spezifität).
Zusätzlich zur Validierung oder Verifizierung müssen Tests gemäß GMP durchgeführt werden, wenn die Ergebnisse für die Chargenfreigabe verwendet werden. Nicht-GMP-Methoden können für vorläufige Screening-Tests verwendet werden.
Eignungszertifikat (CEP) für pharmazeutische Wirkstoffe
Die Durchführung der erforderlichen Analysen zum Nachweis, dass ein Rohstoff die in der entsprechenden Ph. Eur.-Monographie festgelegten Spezifikationen erfüllt, ermöglicht die Beantragung eines Eignungszertifikats (CEP) bei der Europäischen Direktion für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM). Sofern nicht alle relevanten Verunreinigungen in der Monographie berücksichtigt sind, können jedoch zusätzliche Verunreinigungsanalysen erforderlich sein, die in einem Anhang zum CEP zu dokumentieren sind.8
Das CEP bescheinigt, dass die Qualität der Substanz durch die Monografie und etwaige zusätzliche Tests angemessen kontrolliert werden kann. Für den Hersteller der Substanz bietet dies eine unkomplizierte Möglichkeit, Kunden gegenüber nachzuweisen (in der Regel die Hersteller von Fertigarzneimitteln), dass die Substanz die pharmazöpischen Qualitätsanforderungen erfüllt.
Es gibt drei CEP-Kategorien, die für verschiedene Arten von Substanzen gelten: chemisches CEP für chemisch klar definierte organische oder anorganische Substanzen, pflanzliches CEP für Substanzen pflanzlichen Ursprungs und TSE-CEP für Substanzen mit dem Risiko der Übertragung von Erregern tierischer spongiformer Enzephalopathien (d. h. tierische Materialien von Hochrisikoarten wie Rinder, Schafe und Ziegen). Es ist zu beachten, dass ein TSE-CEP nicht bescheinigt, dass die Qualität der Substanz durch eine Ph.-Eur.-Monografie angemessen kontrolliert wird, sondern lediglich die Einhaltung der TSE-Risikoanforderungen bestätigt.
Unsere Lösungen für die Prüfung pharmazeutischer Rohstoffe
Measurlabs bietet ein breites Spektrum an Analysedienstleistungen, um sicherzustellen, dass pharmazeutische Rohstoffe die erforderlichen Qualitätsspezifikationen erfüllen. Wir verfügen über Erfahrung in der Analyse verschiedener APIs und Hilfsstoffe gemäß dem jeweiligen Ph. Eur.-Monographen sowie über zusätzliche Methoden zur Verunreinigungsanalyse, sofern erforderlich. Im Folgenden sind Beispiele häufig angeforderter Dienstleistungen aufgeführt:
Mikrobiologische Qualitätsanalyse gemäß Ph. Eur. 2.6.12 und 2.6.13
Elementare Verunreinigungen gemäß ICH Q3D, Ph. Eur. 5.20 und Ph. Eur. 2.4.20
Nitrosamin-Screening für sowohl niedermolekulare als auch API-spezifische Nitrosamin-Verunreinigungen
Wir bieten auch vollständige Analysepakete zur Überprüfung der Konformität mit substanzspezifischen Ph. Eur.-Monographien. Für weitere Informationen oder ein Angebot wenden Sie sich bitte über das untenstehende Formular an unsere Experten.
Quellenverzeichnis
1 Anhang I der Richtlinie 2001/83/EG (konsolidierte Fassung, 1.1.2025) legt fest, dass die Monographien des Europäischen Arzneibuchs für alle darin aufgeführten Substanzen gelten. Sofern keine Ph.-Eur.-Monographie für eine Substanz existiert, werden Spezifikationen und Akzeptanzkriterien gemäß den ICH-Leitlinien festgelegt, einschließlich ICH Q6A (chemische Substanzen) oder ICH Q6B (biotechnologische/biologische Produkte) sowie ICH Q3A (Verunreinigungen in neuen Wirkstoffen).
2 Liste der derzeit gültigen Ph. Eur.-Monografien auf der Website der Finnischen Arzneimittelbehörde (Fimea), Stand 1.1.2026
3 EDQM-Präsentation: Aktivitäten des Europäischen Arzneibuchs zu elementaren Verunreinigungen (Sept. 2020)
5 United States Pharmacopeia <429> Laserbeugung zur Messung der Partikelgröße und EDQM: Harmonisierungsstatus für allgemeine Texte (PDG)
6 Zu den relevanten Leitlinien gehören ICH Q3A (Verunreinigungen in neuen Wirkstoffen), ICH Q3C (Restlösungsmittel) und ICH M7 (mutagene Verunreinigungen, einschließlich Nitrosaminen). Obwohl der Anwendungsbereich von ICH Q3A formal auf neue Substanzen beschränkt ist, können dieselben Grundsätze auch auf etablierte Rohstoffe angewendet werden.
7 Die Tabelle basiert auf ICH Q2(R2) Leitlinie zur Validierung analytischer Verfahren.
8 Ausschuss für öffentliche Gesundheit des Europarats: Resolution AP-CSP (07) 1 zur Zertifizierung der Eignung gemäß den Monografien des Europäischen Arzneibuches

