Am 30. November 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung1, in der die Rolle biobasierter, biologisch abbaubarer und kompostierbarer Kunststoffe (umgangssprachlich als Biokunststoffe bekannt) bei der Erreichung der EU-Klimaziele thematisiert wird. Die Mitteilung zielt darauf ab, die Anwendungen und Bedingungen aufzuzeigen, unter denen biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe eine umweltfreundlichere Alternative zu herkömmlichen Kunststoffmaterialien darstellen.
Obwohl die Mitteilung rechtlich nicht bindend ist, gibt sie Aufschluss über die wahrscheinliche künftige Ausrichtung der EU-Gesetzgebung zu Alternativen zu herkömmlichen Kunststoffen. Zusammen mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über umweltbezogene Angaben2 vom März 2023 deutet sie auf eine Entwicklung hin, bei der der Einsatz biologisch abbaubarer und biobasierter Kunststoffe auf spezifische Anwendungen beschränkt sein sollte und alle umweltbezogenen Angaben und Kennzeichnungen durch wissenschaftlich fundierte Belege untermauert werden müssen.
Was sind biobasierte Kunststoffe?
Biobasierte Kunststoffe bestehen teilweise oder vollständig aus biologischem Material, im Gegensatz zu nicht-biobasierten Kunststoffen, die aus Erdöl oder anderen fossilen Ressourcen gewonnen werden. Typische Rohstoffe für biobasierte Kunststoffe sind Zuckerrohr und Getreidepflanzen, die speziell für diesen Zweck angebaut werden, obwohl auch organische Abfälle und Nebenprodukte verwendet werden können. Biobasierte Kunststoffe können strukturell identisch mit fossilen Kunststoffen sein, müssen es jedoch nicht. Sie können biologisch abbaubar sein oder auch nicht.
Abbildung 1: Biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe3

Biologischer Abbau vs. Kompostierbarkeit
Biologische Abbaubarkeit bedeutet, dass das Material, einschließlich seiner kleineren Bestandteile, in Kohlendioxid, Wasser, mikrobielle Biomasse, Salze und unter anaeroben Bedingungen in Methan zerfällt. Kompostierbarkeit bedeutet, dass das Material in einer kontrollierten (Heim- oder Industriekompostierung) Kompostierungsumgebung biologisch abgebaut wird. Der Abbau kann jedoch lange dauern und unter suboptimalen Bedingungen möglicherweise gar nicht stattfinden.
Die häufig verwendeten Klassifizierungsstandards EN 13432 und ASTM D6400 für industriell kompostierbare Kunststoffverpackungen beispielsweise überprüfen die Kompostierbarkeit ausschließlich in einer industriellen Kompostierungsanlage mit kontrollierten Bedingungen und hohen Temperaturen (50–60 °C). Solche Bedingungen sind in einer Heimkompostierungsanlage kaum zu erfüllen – geschweige denn in der freien Umwelt.
Probleme mit biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen
Der EU-Politikrahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe identifiziert mehrere Probleme beim Ersetzen herkömmlicher Kunststoffe durch sogenannte Biokunststoffe:
Da für den Abbau biologisch abbaubarer Kunststoffe bestimmte Bedingungen erforderlich sind, könnten Angaben wie „100 % biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“ für Verbraucher irreführend sein, da diese fälschlicherweise annehmen könnten, dass sich die gekennzeichneten Produkte in der Natur zersetzen. Dies könnte zu vermehrter Vermüllung führen.
Die Verwendung von Biomasse zur Herstellung biobasierter Kunststoffe kann Ressourcen von der Lebens- und Futtermittelproduktion ablenken oder die Umweltbelastung der Landwirtschaft erhöhen, wenn mehr Fläche für die Produktion von Kunststoffrohstoffen kultiviert wird.
Das Recycling kann durch die Kreuzkontamination von Bioabfall- und Kunststoffabfallströmen erschwert werden, wenn Materialien nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
Bemühungen zur Reduzierung des Gesamtkunststoffverbrauchs könnten abgeschwächt werden, wenn Verbraucher der Ansicht sind, traditionelle Kunststoffe einfach durch biologisch abbaubare oder biobasierte Alternativen ersetzen zu können.
Wie lässt sich sicherstellen, dass neuartige Kunststoffalternativen nachhaltig eingesetzt werden?
Die EU versucht, die oben genannten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Kennzeichnung von biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffmaterialien durch die Bereitstellung von Leitlinien für deren sachgemäße Verwendung zu bewältigen. Diese umfassen Folgendes:
Biobasierte Kunststoffe sollten aus nachhaltiger Biomasse gewonnen werden, wobei organischen Abfällen und industriellen Nebenströmen der Vorzug gegeben werden sollte.
Etiketten sollten keine mehrdeutigen Aussagen enthalten (umweltfreundlich, Biokunststoff usw.). Stattdessen sollten nur spezifische und wissenschaftlich begründbare Angaben gemacht werden (z. B., das Produkt enthält 75 % biobasierte Inhaltsstoffe, die Verpackung ist innerhalb von 6 Monaten im Boden biologisch abbaubar).
Biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe sollten auf Anwendungen beschränkt werden, bei denen ihre Umweltvorteile nachgewiesen werden können. Dazu gehören landwirtschaftliche Mulchfolien, Gemüseaufkleber, Teebeutel, Kaffeefilterkapseln und leichte Tragetaschen für Bioabfälle.
Neue Normen sollten entwickelt werden, um die vollständige Bioabbaubarkeit von Kunststoffen in der offenen Umgebung innerhalb eines angemessen kurzen Zeitrahmens zu bewerten, da sich die aktuellen EN-Normen auf den Bioabbau unter streng kontrollierten Bedingungen konzentrieren.
Die Normen für industrielle Kompostierbarkeit sollten überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass Materialien in typischen EU-Bioabfallbehandlungsanlagen abgebaut werden, ohne toxische Substanzen in die Umwelt freizusetzen.
Verbraucher sollten über die ordnungsgemäße Entsorgung von biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen informiert werden, um eine Kontamination der Abfallströme zu vermeiden.
Tests gemäß EU-Richtlinien
Die wichtigsten Grundsätze, die in aktuellen EU-Dokumenten zu biobasierten Kunststoffen dargelegt werden, sind eindeutig: Der genaue Anteil des biobasierten Gehalts eines Produkts oder Materials sollte wissenschaftlich bestimmt und klar sowie transparent ausgewiesen werden. Die Radiokohlenstoffmethode sollte bevorzugt werden, da sie die zuverlässigsten Ergebnisse liefert.
Measurlabs bietet die Bestimmung des biobasierten Anteils gemäß mehreren international anerkannten Normen an, darunter ASTM D6866, ISO 16620 und EN 16640. Die Normen basieren auf der Radiokohlenstoffmethode und liefern daher präzise und genaue Informationen über den biobasierten Anteil des analysierten Materials.
Die Testoptionen für biologische Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit sind auch für industrielle Kompostierung, Heimkompostierung sowie den biologischen Abbau in Boden- und Meeresumgebungen verfügbar. Unsere Experten stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung, und Sie können über das untenstehende Formular ein Angebot für Ihr Produkt anfordern.
Referenzen:
1 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament: EU-Politikrahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe
2 Vorschlag für eine Richtlinie zur Begründung und Kommunikation expliziter Umweltaussagen (Green Claims Directive)
3 Die Abbildung ist einem Diagramm der Europäischen Umweltagentur nachempfunden.

