Speziesbestimmung in Lebens- und Futtermitteln
Um die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln zu gewährleisten, dürfen diese ausschließlich aus Zutaten bestehen und solche enthalten, die in der Zutatenliste aufgeführt sind. Dies schließt aus, dass sie Materialien enthalten, die von anderen Pflanzen-, Pilz- oder Tierarten stammen.
Die Notwendigkeit einer Spezies-Verifizierung kann relevant sein für:
Pflanzliche Rohstoffe und Erzeugnisse (Kräuter, Gewürze, Pilze)
Fleisch und Fleischprodukte
Futtermittel auf Fleischbasis
Wie bei den meisten Fällen von Lebensmittelverfälschung kann die deklarierte Tierart manipuliert werden, um teure Zutaten durch preisgünstigere zu ersetzen. Nicht beabsichtigte Bestandteile können außerdem infolge von Nachlässigkeit oder fehlerhaften Produktionsprozessen im Produkt landen.
Die Bestimmung der Tierart erfolgt mithilfe von PCR-Techniken, die die DNA der im Lebensmittel vorhandenen Spezies nachweisen. Die Vorgehensweisen können je nach angewandter Methodik variieren:
Einer der gängigsten Ansätze besteht darin, zu überprüfen, ob die Probe DNA von Arten enthält, mit denen ähnliche Produkte typischerweise verfälscht werden. So kann beispielsweise ein Rindfleischprodukt, das ausschließlich Rindfleisch enthalten soll, auf das Vorhandensein von Schweine‑, Pferde‑ und Geflügel-DNA untersucht werden.
Sequenzierungsmethoden der nächsten Generation und Sanger-Sequenzierung können eingesetzt werden, um detailliertere Informationen über die vorhandenen Spezies zu erhalten, einschließlich der relativen Artenzusammensetzung der Probe.
Für eine erfolgreiche Analyse muss die Probe intakte DNA enthalten. Bei hochverarbeiteten Lebens- und Futtermitteln besteht die Möglichkeit, dass die Probe nicht genügend intakte DNA enthält, um Analysen durchführen zu können.
Kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Experten für weitere Informationen und ein auf die Überprüfung der Herkunft Ihres Produkts zugeschnittenes Angebot.
- Geeignete Probenmatrizen
- Lebens- und Futtermittel
- Benötigt Anzahl Proben
- 100–200 g
- Übliche Bearbeitungszeit
- 2 Wochen nach Eingang der Probe
- Nachweisgrenze
- 0,1 %
- Verfügbare Qualitätssysteme
- Akkreditierte Testmethoden
- Messgeräte
- Methodenexperte
Preis
Wir berechnen außerdem eine 97 € Servicegebühr pro Auftrag.
Bei großen Chargen von Proben sind Rabatte möglich.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
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