Schwermetallgehalt gemäß Richtlinie 94/62/EG und der PPWR
Die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle begrenzt den Gehalt an Schwermetallen dahingehend, dass die Summe der Konzentrationen von Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und Chrom (Cr (VI)) in Verpackungen oder Verpackungsbestandteilen 100 ppm (Gewichtsanteil) nicht überschreiten darf.
Diese Grenze bleibt auch in der neuen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Kraft.
- Geeignete Probenmatrizen
- Papier, Karton sowie Kunststoffe und daraus hergestellte Produkte
- Benötigt Anzahl Proben
- 50 g
- Übliche Bearbeitungszeit
- 3 – 4 Wochen nach Eingang der Probe
- Nachweisgrenze
- LOQ: Pb: 2 mg/kg; Cd: 0,5 mg/kg; Hg: 0,5 mg/kg; Gesamt-Cr: 2 mg/kg.
- Verfügbare Qualitätssysteme
- Akkreditierte Testmethoden
- Methodenexperte
Preis
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Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
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