Gesamtextrahierbare Stoffe: Gummiartikel für den wiederholten Gebrauch (21 CFR 177.2600)
Bestimmung des Gesamtgehalts an Extraktstoffen aus Gummierzeugnissen, die für den wiederholten Gebrauch bestimmt sind, gemäß der US‑Vorschrift 21 CFR 177.2600. Die Vorschrift gilt sowohl für Natur- als auch für Synthesekautschuk sowie für Elastomere (wie Silikon), die für den Lebensmittelkontakt vorgesehen sind.
Die geltenden Grenzwerte für die gesamten extrahierbaren Stoffe lauten:
Lebensmittelart | Lebensmittelsimulanz | Testbedingungen | Grenzwert |
|---|---|---|---|
Wässrig | Destilliertes Wasser | 9 Stunden unter Rückfluss | ≤ 20 mg/Zoll^2 (während der ersten 7 Stunden der Extraktion) |
≤ 1 mg/Zoll^2 (während der letzten 2 Stunden der Extraktion) | |||
Fettig | Hexan | 9 Stunden unter Rückfluss | ≤ 175 mg/Zoll^2 (während der ersten 7 Stunden der Extraktion) |
≤ 4 mg/Zoll^2 (während der letzten 2 Stunden der Extraktion) |
Das Testpaket umfasst Untersuchungen sowohl mit destilliertem Wasser als auch mit Hexan.
- Geeignete Probenmatrizen
- Kautschuke und Elastomere
- Benötigt Anzahl Proben
- Die Prüfkörper sollten in fertiger Form vorliegen. Prüfkörper mit einer Oberfläche < 100 cm2: 12 Prüfkörper; Prüfkörper mit einer Oberfläche > 100 cm2: 6 Prüfkörper. Bei sehr kleinen Prüfkörpern (z. B. O-Ringen) kontaktieren Sie uns bitte vor dem Einsenden der Proben. Andere Formate: mindestens 600 cm2.
- Übliche Bearbeitungszeit
- 3 – 4 Wochen nach Eingang der Probe
- Verfügbare Qualitätssysteme
- Akkreditierte Testlabore
- Standard
- Methodenexperte
Preis
Wir berechnen außerdem eine 97 € Servicegebühr pro Auftrag.
Bei großen Chargen von Proben sind Rabatte möglich.
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