Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
1.0 Anwendungsbereich
1.1 Alle von Measur Oy (im Folgenden „Measurlabs“ genannt) angenommenen Bestellungen unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „AGB“), einschließlich telefonischer Bestellungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden, und Bestellungen, die durch die Lieferung von Mustern getätigt wurden. Ein Vertrag mit diesen AGB kommt zustande, wenn eine bei Measurlabs aufgegebene Bestellung von Measurlabs angenommen wird. Eine bei Measurlabs aufgegebene Bestellung gilt als von Measurlabs angenommen, wenn (a) Measurlabs mit der Ausführung dieser Bestellung beginnt, ohne dass eine schriftliche Bestätigung von Measurlabs erforderlich ist, oder (b) Measurlabs die Bestellung schriftlich annimmt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Preisangebote und Vereinbarungen zwischen den Parteien und haben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Vorrang vor allen widersprüchlichen oder unvereinbaren Bestimmungen nachfolgender schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Kein leitender Angestellter (mit Ausnahme des Chief Executive Officer und des Chief Operations Officer von Measurlabs), Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer von Measurlabs ist befugt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder darauf zu verzichten oder eine Erklärung abzugeben, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Konflikt steht oder diese außer Kraft zu setzen vorgibt; und keine solche Änderung, kein solcher Verzicht oder keine solche Erklärung ist für Measurlabs bindend, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist vom Chief Executive Officer oder Chief Operations Officer von Measurlabs unterzeichnet.
2.0 Auftragserteilung
2.1 Eine Bestellung des Kunden ist nur gültig, wenn sie per Post oder einer anderen elektronischen Nachricht auf dem Briefkopf des Kunden oder unter Verwendung der von Measurlabs genehmigten Musterversandformulare oder elektronischen Bestellformulare versandt wird. Die kommerziellen Aspekte der Bestellung, die nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind (einschließlich Preis, von Measurlabs geschätzte Bearbeitungszeiten und Liefertermin), müssen zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart werden. Der Kunde muss telefonisch aufgegebene Bestellungen unverzüglich nach deren Erteilung schriftlich bestätigen. Die Bestellung gilt als aufgegeben, wenn der Kunde Muster unter Angabe der Kundenreferenz an Measurlabs sendet. Measurlabs ist nicht verpflichtet, mit der Analysearbeit zu beginnen, solange die Bestellung nicht eindeutig ist und nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert und vom Chief Executive Officer oder Chief Operations Officer von Measurlabs unterzeichnet, werden alle vom Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt vorgeschlagenen oder eingereichten Bedingungen (insbesondere Bedingungen oder Bestimmungen in der Bestellung, den Anweisungen oder anderen Dokumenten des Kunden), die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, als wesentliche Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt und sind unwirksam. Darüber hinaus gelten besondere Bedingungen oder Konditionen früherer Bestellungen, einschließlich Sonderpreisen, nicht automatisch für nachfolgende Bestellungen. Sofern kein gesonderter Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wird, wird jede von Measurlabs angenommene Bestellung als separater Vertrag zwischen Measurlabs und dem Kunden behandelt.
2.3 Measurlabs ist berechtigt, Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit der Anforderung zusätzlicher Dienstleistungen zu einer bestehenden Bestellung zu erheben. Eine Anforderung zusätzlicher Dienstleistungen für Proben, die bereits im Labor eingegangen sind, kann das von Measurlabs geschätzte Lieferdatum entsprechend verschieben.
3.0 Preis und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich aller anfallenden Steuern (einschließlich Umsatz-, Verbrauchs- und Mehrwertsteuer) und basieren auf den am Tag der Übermittlung des Angebots an den Kunden gültigen Tarifen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuern.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich von Measurlabs bei der Annahme einer Bestellung anders vereinbart, ist die Zahlung aller Rechnungen strikt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Einwände gegen Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum erhoben werden. Die Beanstandung eines Analyseergebnisses berechtigt einen Kunden nicht dazu, die Zahlung aufzuschieben. Jede Rechnung, die nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt bleibt, wird zusätzlich mit einer Verwaltungsgebühr von 15 EUR belastet und unterliegt Zinsen gemäß dem Zinsgesetz.
3.3 Die Rechnungsbegleichung erfolgt per Banküberweisung. Jede andere Zahlungsmethode bedarf der vorherigen Zustimmung von Measurlabs.
3.4 Measurlabs ist berechtigt, die Zahlung von bis zu 100 % des angebotenen Auftragspreises als Bedingung für die Annahme zu verlangen.
4.0 Pflichten des Kunden bei der Lieferung von Proben oder Materialien
4.1 Die Proben oder Materialien müssen sich in einem Zustand befinden, der die Durchführung der Tests ohne Schwierigkeiten ermöglicht. Measurlabs ist berechtigt, eine Erstuntersuchung der Proben oder Materialien durchzuführen, um deren Zustand vor der Bearbeitung der Proben zu überprüfen. Wenn die Proben oder Materialien nicht den in Ziffer 4.1 beschriebenen Anforderungen entsprechen, trägt der Kunde die Kosten dieser Erstuntersuchung. Ergibt die Erstuntersuchung, dass eine Analyse oder Herstellung nicht oder nur unter schwierigeren Bedingungen als ursprünglich erwartet möglich ist – beispielsweise weil die Proben oder Materialien mit Fremdmaterialien oder Substanzen durchsetzt sind, die vom Kunden nicht gemeldet wurden, oder weil sie abgebaut sind – ist Measurlabs berechtigt, den Auftrag zu beenden oder auszusetzen, und der Kunde trägt die bis zu diesem Zeitpunkt bei Measurlabs angefallenen Kosten.
4.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Personal oder die Vertreter von Measurlabs über gesundheits- und sicherheitsrelevante Bedenken bezüglich der Probe zu informieren, einschließlich aller bekannten oder vermuteten toxischen oder sonstigen Kontaminanten, die in der Probe vorhanden sein können, sowie deren wahrscheinliches Kontaminationsniveau und die Risiken für die Räumlichkeiten, Instrumente, das Personal und die Vertreter von Measurlabs im Zusammenhang mit der Kontamination. Der Kunde haftet für direkte Schäden und Verletzungen, die Measurlabs oder dessen Personal oder Vertretern möglicherweise entstehen oder zugefügt werden, einschließlich am Probenahmeort, während des Transports oder im Labor durch die Probe des Kunden oder durch die Bedingungen am Probenahmeort. Der Kunde trägt alle außergewöhnlichen Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die aus der Probe resultieren, unabhängig davon, ob diese als gefährliche Abfälle bezeichnet wurden oder nicht. Auf Anfrage von Measurlabs muss der Kunde Measurlabs eine Liste aller potenziell gefährlichen Bestandteile in seinen Materialien zur Verfügung stellen.
5.0 Eigentumsrechte an Probenmaterial und Probenlagerung
5.1 Alle Proben gehen in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang in das Eigentum von Measurlabs über.
5.2 Measurlabs kann Proben unmittelbar nach Durchführung der Analyse entsorgen oder vernichten, sofern Measurlabs und der Kunde nicht schriftlich die Bedingungen für die Aufbewahrung der Probe durch Measurlabs vereinbart haben. Measurlabs kann die Proben auch nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist ohne weitere Mitteilung entsorgen oder vernichten. Wenn der Kunde die Rückgabe von nicht benötigtem Probenmaterial wünscht, wird Measurlabs dieses auf Kosten und Risiko des Kunden an ihn zurücksenden.
6.0 Liefertermine, Bearbeitungszeit
6.1 Liefertermine und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen und stellen keine Verpflichtung seitens Measurlabs dar. Dennoch wird Measurlabs wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um geschätzte Fristen einzuhalten.
6.2 Die Ergebnisse werden in der Regel per E-Mail oder über andere elektronische Mittel, wie das Kundenportal von Measurlab, an die vom Kunden im Auftrag angegebenen Personen übermittelt, und zwar unverzüglich nach Abschluss der Analyse.
7.0 Eigentumsübertragung
7.1 Das Eigentumsrecht an allen Analyseergebnissen, Produkten, Geräten, Software oder Ähnlichem, die von Measurlabs an den Kunden geliefert werden, verbleibt bei Measurlabs, bis der Kunde alle diesbezüglichen Rechnungen vollständig bezahlt hat. Measurlabs wird jedoch keine der Ergebnisse an Dritte weitergeben. Alle oben genannten Eigentumsrechte gehen nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnungen auf den Kunden über. Darüber hinaus hat Measurlabs das Recht, die Bearbeitung eines Auftrags jederzeit einzustellen und alle Arbeiten für einen Kunden zu beenden, auch wenn Measurlabs einen Auftrag angenommen und mit dessen Erfüllung begonnen hat, sofern dieser Kunde mit der Zahlung eines an Measurlabs fälligen Betrags in Verzug ist, unabhängig davon, ob dies für diesen oder einen anderen Auftrag gilt.
7.2 Auch nach vollständiger Zahlung durch den Kunden behält sich Measurlabs das Recht vor, alle Analyseergebnisse für interne Zwecke zu speichern und zu verwenden. Measurlabs wird die Testergebnisse oder Testverfahren des Kunden nicht an Dritte weitergeben, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart.
8.0 Beschränkte Gewährleistungen und Verantwortlichkeiten
8.1 Aufträge werden unter den für Measurlabs verfügbaren Bedingungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik und den von Measurlabs entwickelten und allgemein angewandten Methoden bearbeitet, und Measurlabs kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung oder der Fertigstellung des Produkts mittels des verfügbaren Wissens oder der verfügbaren Techniken nicht vorhersehbar waren. Diese eingeschränkte Gewährleistung erlischt sechs Monate nach dem Lieferdatum der Proben, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
8.2 Jeder Analysebericht bezieht sich ausschließlich auf die von Measurlabs analysierte Probe. Sofern Measurlabs nicht ausdrücklich mit der Festlegung des Probenahmeplans (einschließlich der Frage, welche Proben welcher Rohstoffe und Fertigprodukte in welcher Häufigkeit analysiert werden sollen) und der Festlegung des genauen Analyseumfangs beauftragt und hierfür vergütet wurde oder sofern der Kunde den Empfehlungen von Measurlabs nicht gefolgt ist, übernimmt Measurlabs keine Verantwortung dafür, wenn sich der Probenahmeplan und/oder der durchzuführende Analyseumfang als unzureichend oder ungeeignet erweisen.
8.3 Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Lieferung von Proben, die zur Untersuchung/Analyse an Measurlabs gesendet werden, oder von Materialien, die zur Produktion gesendet werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Measurlabs vereinbart, übernimmt Measurlabs keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung, die einer Probe während des Transports oder an einer Einrichtung oder einem Standort, an dem Logistikdienstleistungen erbracht werden, entstehen können. Der Kunde haftet jederzeit für die Sicherheit, Verpackung und Versicherung der Probe vom Versand bis zur Lieferung an die Büros oder Laboratorien von Measurlabs. Measurlabs wird wirtschaftlich angemessene Sorgfalt bei der Handhabung und Lagerung von Proben walten lassen.
8.4 Der Kunde gewährleistet und versichert Measurlabs, dass alle zur Analyse an Measurlabs gesandten Proben sicher und in einem stabilen Zustand sind, und haftet für direkte Schäden, Verletzungen, Ansprüche und Kosten, die Measurlabs oder dessen Personal infolge einer nicht sicheren oder stabilen Beschaffenheit einer Probe erleiden können, ungeachtet dessen, dass der Kunde möglicherweise auf der Probe oder einem Auftragsformular einen Hinweis auf ein vermutetes Problem mit der Probe angebracht hat. Der Kunde muss Measurlabs stets vor dem Versand schriftlich informieren und die Verpackung, Proben und/oder Behälter entsprechend kennzeichnen, wenn die Proben gefährlich oder anderweitig gefährlicher Natur sind.
8.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von allen Parteien vereinbart, besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und Measurlabs. Es gibt keine Drittbegünstigten oder Nebengarantien in Bezug auf eine Bestellung.
9.0 Haftungsbeschränkung
9.1 Gemäß finnischem Recht haftet Measurlabs für Fehler oder Fahrlässigkeit seitens Measurlabs im Zusammenhang mit der Erstellung oder Durchführung einer Aufgabe, jedoch mit den in den Klauseln 9.2-9.11 festgelegten Einschränkungen.
9.2 Measurlabs haftet nur für den unmittelbaren und direkten Schaden des Kunden mit den in Ziffer 9.5 festgelegten Einschränkungen und haftet somit nicht für Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden. Der Kunde haftet nur für den unmittelbaren und direkten Schaden von Measurlabs mit den in Ziffer 9.5 festgelegten Einschränkungen und haftet somit nicht für Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Folge- oder mittelbare Schäden.
9.3 Measurlabs haftet nicht für Verzögerungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufträgen für einen Kunden.
9.4 Die Haftung von Measurlabs und des Kunden pro Anspruch oder Reihe von miteinander verbundenen Ansprüchen sowie der ausschließliche Rechtsbehelf für beide Parteien in Bezug auf die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Dienstleistungen sind in allen Fällen (unabhängig davon, ob sie sich aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung, durch Entschädigung oder anderweitig ergeben) auf den Betrag beschränkt, den Measurlabs tatsächlich vom Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung erhalten hat, bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 EUR.
9.5 Measurlabs haftet nur, wenn Measurlabs spätestens sechs (6) Monate nach dem Zeitpunkt der Kenntnis des Kunden von dem betreffenden Anspruch eine schriftliche Mitteilung erhalten hat (es sei denn, eine längere Frist ist nach geltendem Recht vorgeschrieben und kann vertraglich nicht begrenzt werden). Measurlabs haftet nicht für Schäden oder Verluste, die nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Übergabe einer Dienstleistung oder eines Produkts, auf dem die Haftung beruht, schriftlich geltend gemacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, Measurlabs unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald er Kenntnis von einem möglichen Schadensersatzanspruch gegenüber Measurlabs erlangt. Ungeachtet der 3-Jahres-Frist haftet Measurlabs nicht für Schäden, die zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung oder der Fertigstellung des Produkts mit den verfügbaren Kenntnissen oder Techniken nicht vorhersehbar waren.
9.6 Keine der Parteien haftet für indirekte, direkte oder Folgeschäden oder -verluste (insbesondere Verluste von Geschäft, Gewinnen, Firmenwert, Geschäftsmöglichkeiten oder Ähnlichem), die einer dritten Partei entstehen.
9.7 Measurlabs haftet nicht für Schäden, die durch die Anwendung von Measurlabs' Beratungsleistungen, Prüf- oder Kontrollberichten entstehen, wenn die Anwendung über den Umfang des an Measurlabs erteilten Auftrags hinausgeht oder nicht vom definierten Zweck umfasst ist.
9.8 Im Zusammenhang mit der Rücksendung erhaltener Proben oder Materialien haftet Measurlabs nur für Schäden oder Verluste an den erhaltenen Proben, wenn der Auftraggeber nachweist, dass diese auf fahrlässige Fehler zurückzuführen sind. Die Haftung von Measurlabs übersteigt nicht den Wert der erhaltenen Proben oder Materialien und ist auf 500 EUR begrenzt.
9.9 Measurlabs haftet nicht, wenn die erwarteten Ergebnisse nicht erzielt werden, sofern der vom Auftraggeber an Measurlabs erteilte Auftrag Entwicklungsarbeiten umfasst.
10.0 Wiederholte Analyse
10.1 Einwände gegen Testergebnisse können innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Ergebnisse durch den Kunden erhoben werden. Sofern sich jedoch nicht bestätigt, dass die Ergebnisse der wiederholten Analyse nicht mit denen der ersten Analyse übereinstimmen, trägt der Kunde die Kosten für die Wiederholungstests oder Überprüfung. Darüber hinaus ist eine wiederholte Analyse nur dann möglich, wenn Measurlabs zum Zeitpunkt des Eingangs des Einwands des Kunden über eine ausreichende Menge der Originalprobe verfügt. Andernfalls muss der Kunde für die wiederholte Analyse sämtliche Kosten tragen, einschließlich Probenahme-, Transport-, Analyse- und Entsorgungskosten.
11.0 Höhere Gewalt
11.1 Keine Partei kann für Verzögerungen, Fehler, Schäden oder andere Probleme haftbar gemacht werden, die durch Ereignisse oder Umstände verursacht werden, die unvorhersehbar oder außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen oder die sich aus der Einhaltung behördlicher Anforderungen, Gesetze und Vorschriften ergeben.
12.0 Vertraulichkeit & Verarbeitung von Kundendaten
12.1 Measurlabs ist berechtigt, vom Kunden erhaltene personenbezogene oder geschäftliche Daten in jeder Weise zu speichern und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob diese Daten direkt vom Kunden oder von einem Dritten stammen, und wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Daten vertraulich zu behandeln und dabei geltendes Recht einzuhalten.
12.2 Measurlabs wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle Analyseergebnisse und Testberichte vertraulich zu behandeln, vorbehaltlich der in Ziffer 7.2 dargelegten Rechte von Measurlabs und des Rechts, diese zu verwenden, um seinen Anspruch auf Zahlung für erbrachte Dienstleistungen nachzuweisen.
13.0 Haftungsausschluss und Sonstiges
13.1 Alle Bedingungen, Konditionen und Gewährleistungen (einschließlich jeglicher stillschweigender Gewährleistung hinsichtlich handelsüblicher Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck) in Bezug auf Art, Qualität und Zeitpunkt der Testdienstleistung und -ergebnisse, Ausrüstung, Produkte oder Software, die von Measurlabs bereitgestellt werden, sind im maximal gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Gewährleistungen, Verpflichtungen und Haftungen von Measurlabs sind abschließend.
13.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Measurlabs von Zeit zu Zeit schriftlich geändert werden, und Bestellungen unterliegen der jeweils aktuellsten Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch Measurlabs in Kraft ist.
13.3 Sollte ein Gericht einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufheben, einschränken oder für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklären, bleiben alle anderen Teile im größtmöglichen Umfang weiterhin anwendbar.
13.4 Die Nichtausübung von Rechten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Measurlabs oder den Kunden stellt keinen Verzicht auf oder Verlust dieser Rechte dar.
14.0 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
14.1 Streitigkeiten werden nach finnischem Recht beigelegt, unter Ausschluss der finnischen Kollisionsnormen (kein Renvoi).